S70 mit falschem Brief
KaitoKuroba |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 350
Mitgliedsnummer.: 2530
Mitglied seit: 01.08.2009

|
QUOTE | Als wir es zulassen wollten.... |
Wie denn zulassen? Leichtkrafträder sind in Deutschland doch ebenfalls zulassungsfrei.  Im Gegensatz zu Kleinkrafträdern brauchen sie zwar alle zwei Jahre eine HU, sind aber seit 1996 wie KKR ebenfalls nur noch mit ABE statt Fahrzeugbrief für die Straße zugelassen. Du brauchst also im Grunde nur eine brauchbare ABE und schon kannst du es meines Wissens nach anmelden. Ein Fahrzeugbrief dürfte aber definitiv nicht mehr nötig sein. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Fahrzeug vor 1996 erstzugelassen wurde und man es weiterhin als Motorrad (Übergangsregelung) versichern will. Ob das aber noch möglich ist, weis ich jetzt nicht. Gruß Chris
--------------------
Warum ich keinen Reiskocher fahren will?
S chneller I nteressanter M echanisch solider S ound! O ffroadtauglich N unmal einfach besser :)
|
|
|
Hille |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 3504
Mitgliedsnummer.: 60
Mitglied seit: 02.05.2005

|
Hallo, aha, das wußte ich gar nicht, Leichtkfrafträder nicht mehr zulassungspflichtig sind. Haben die dann nur ein Versicherungskennzeichen? Ab welchem Hubraum muß angemeldet werden? Ja, die Erstzulassung war vor 1996. Es als Motorrad zuzulassen würde sicher Sinn machen, da die Haftpflichtversicherung sicher günstiger ist, als bei einem Leichtkraftrad. Seit wann ist ein Spatz ein L-Krad  ? Gruß Hille
--------------------
|
|
|
Alle vögel sind schon da... |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 473
Mitgliedsnummer.: 2393
Mitglied seit: 25.06.2009

|
QUOTE | Seit wann ist ein Spatz ein L-Krad
|
Nein, so war es nicht gemeint. Ich habe mir für den Spatz oder Star, das weiß ich nicht mehr so genau, eine ABE Schicken lassen, aus Unwissenheit ,dass man auch so ein Versicherungskennzeichen bekommt.
QUOTE | Haben die dann nur ein Versicherungskennzeichen? |
Es steht da auf dem Blatt: ...Leichtkrafträder sind Zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig.Außerdem unterliegen sie der Untersuchungspflicht im 2-jährigen Turnus...
--------------------
|
|
|
Raphael |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5864
Mitgliedsnummer.: 1772
Mitglied seit: 31.12.2008

|
QUOTE (Alle vögel sind schon da... @ 16.09.2009, 15:47) |
Nein, so war es nicht gemeint. Ich habe mir für den Spatz oder Star, das weiß ich nicht mehr so genau, eine ABE Schicken lassen, aus Unwissenheit ,dass man auch so ein Versicherungskennzeichen bekommt.
|
Das hast du aber doch richtig gemacht , weil führen eines Fahrzeugs ohne ABE kostet dich drei Punkte in Flensburg und 75 € ... Sicher rücken viele Versicherungen das Versichungskennzeichen auch so raus , legal ist das aber nicht da auf den Versicherungsscheinen ausdrücklich draufsteht : Gegen Vorlage der ABE oder Typgenehmigung .
Gruss, Raphael
Interessant finde ich dass im Gesetz steht : Mitzuführen ist eine "Ablichtung" der ABE ...das kann ja auch eine Kopie aus dem Drucker sein, oder ?
--------------------
" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
|
|
|
Motorradrocker |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 2239
Mitgliedsnummer.: 213
Mitglied seit: 10.02.2006

|
Interessant, oder? Durch eine starke Politik in Deutschland und Europa ist das Zulassungsverfahren und das Fahren mit Anhänger stark vereinfach worden!  Man darf ein Leichtkraftrad, das kein Kleinkraftrad ist, evtl. ohne ABE, aber mit Kennzeichen, dafür aber ohne Brief NICHT zulassen, sondern nur versichern und Anhänger nur bis soundsoviel Kilogramm, aber nur, wenn das Zugfahrzeug maximal soviel wiegt, aber mehr als der Anhänger, der Anhänger jedoch weniger wiegt, als der Kraftfahrer alt ist mal Baujahr des Zugfahrzeugs und und und ...  @ Hille: Das KANN Dir auch gar nicht klar sein. Am besten Du fragst mal direkt bei Polizeit und/oder Zulassungsbehörde nach. Die haben Auskunftspflicht - Du willst Dich ja schließlich nicht strafbar machen ... Ich empfehle übrigens das Vorwort vom Herrn Bartetzko in der aktuellen Oldtimer Praxis. Lest selbst. Besonders der vorletzte Abschnitt ist interessant. Willkommen in Deutschneyland!
--------------------
SR 2 E von 1960 KR 51/2 E von 1979 KR 51/2 E von 1984 S 50 B 2 von 1980 SR 50/1 B von 1991
|
|
|
KaitoKuroba |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 350
Mitgliedsnummer.: 2530
Mitglied seit: 01.08.2009

|
QUOTE (Raphael @ 16.09.2009, 15:17) | Interessant finde ich dass im Gesetz steht : Mitzuführen ist eine "Ablichtung" der ABE ...das kann ja auch eine Kopie aus dem Drucker sein, oder? |
Genau da ist der Knackpunkt. Rein rechtlich dürfte sich eine Fahrzeug ABE nicht von einer Teile ABE unterscheiden. Und die Teile ABE braucht man ja auch nur in kopierter Form mit sich führen. Ihre vollständige Gültigkeit erhält sie ja am Ende auch durch die HU. Im Grunde ist es also z.B. auch vollkommen ausreichend, sich eine ABE für eine S70 von einem hier im Forum zuschicken zu lassen und gut ist. Wer seine ABE von den Autofelgen verschlampt, kann diese ja schließlich auch online runterladen und ausdrucken.
QUOTE | Es als Motorrad zuzulassen würde sicher Sinn machen, da die Haftpflichtversicherung sicher günstiger ist, als bei einem Leichtkraftrad. |
In dem Fall wirst du dich dann aber wohl oder übel mit dem Zahlendreher rumplagen müssen, da du dann ja auch ein Motorrad nach alter Regelung anmeldest. Wenn man sich aber den Unterschied bei den Versichungen ansieht, durchaus ein lohnendes Unterfangen.
Gruß Chris
--------------------
Warum ich keinen Reiskocher fahren will?
S chneller I nteressanter M echanisch solider S ound! O ffroadtauglich N unmal einfach besser :)
|
|
|
KaitoKuroba |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 350
Mitgliedsnummer.: 2530
Mitglied seit: 01.08.2009

|
Ein kleines Problem bleibt aber, wenn man behauptet, der Brief sei verschollen. Der Zahlendreher ist ja wahrscheinlich seit der Erstzulassung so existent. Daher kann man davon ausgehen, dass unter der tatsächlichen Nummer nie ein Fahrzeug -weder in Ost, noch in West- erstzugelassen wurde. Geht man nun also hin und sagt, der Brief sei verschollen, wird man keinerlei Informationen zu exakt diesem Fahrzeug finden.
Daher würde es auch sehr wahrscheinlich so ablaufen, dass es erst jetzt zu einer Erstzulassung kommt. In dem Fall hat man aber keine Chance die Maschine als Motorrad zu versichern, da keinerlei Anspruch auf die Übergangsregelung besteht.
Willst du das Fahrzeug also als Motorrad versichern, wirst du wohl nicht drumherum kommen, den Zahlendreher irgendwie aufzuklären. Im Grunde dürfte für dich da auch nichts schlimmes dabei sein (außer dem Zeitaufwand). Der Fehler ist ja schließlich nicht dir, sondern dem Vorbesitzer passiert. Außer einem entnervten Beamten und/oder einer Ablehnung deines Antrages (was ja lediglich das selbe wäre, wie wenn du es nicht versucht hättest) sollte ja nix passieren können.
Gruß Chris
Tante EDIT: Wie weit nun noch alte Daten der DDR-Ämter existent sind weis ich jetzt nicht. Wenn da allgemein keine mehr existieren sollten, hast du natürlich doch die Chance es mit "verlorenen" Papieren zu versuchen. Dann hängt es davon ab, ob man in Ermangelung an Informationen davon ausgeht, dass sie damals als Motorrad zugelassen war, oder nicht. Wenn nicht, wird's trotzdem wieder ne Erstzulassung und mit Motorradversicherung is Essig.
--------------------
Warum ich keinen Reiskocher fahren will?
S chneller I nteressanter M echanisch solider S ound! O ffroadtauglich N unmal einfach besser :)
|
|
|
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|