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> S70 mit falschem Brief
Hille
Geschrieben am: 16.09.2009, 13:43
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Hallo,

Ich habe vor Jahren eine S70 Comfort gekauft, mit Westbrief. Nun habe ich sie komplett restauriert und dabei zur Enduro umgebaut, was sicher kein Problem ist. Nun habe ich aber feststellen müssen, das bei der damaligen Neuanmeldung ein Zahlendreher im Westbrief gegenüber der Rahmenummer vorhanden ist. Wie ist es, wenn ich die S70 jemals wiederzulassen möchte? Sollte ich da eine Anmeldung lieber ohne Brief vornehmen, also KBA-Auskunft usw.?

Gruß Hille


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Alle vögel sind schon da...
Geschrieben am: 16.09.2009, 13:59
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Also ich habe Zwecks des Geldes beim KBA eine ABE beantragt, da ich mir mal für den Spatz eine hab zuschicken lassen, und da bekam ich vom KBA einen Zettel mitgeschickt, auf dem folgendes in etwa stand: Man benötigt für Leichtkrafträder nur eine Abdruck der allgemeinen Betriebserlaubnis.

Als wir es zulassen wollten ( mit dem Abdruck der ABE ), da mein Opa damit fahren wollte, hatten wir aber ein Problem. Man war der Meinung, dass ein Fahrzeugbrief notwendig wäre. Erst, als der Zettel vom KBA beglaubigt war, ging es problemlos.


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 16.09.2009, 14:23
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Als wir es zulassen wollten....

Wie denn zulassen? Leichtkrafträder sind in Deutschland doch ebenfalls zulassungsfrei. _uhm.gif Im Gegensatz zu Kleinkrafträdern brauchen sie zwar alle zwei Jahre eine HU, sind aber seit 1996 wie KKR ebenfalls nur noch mit ABE statt Fahrzeugbrief für die Straße zugelassen.

Du brauchst also im Grunde nur eine brauchbare ABE und schon kannst du es meines Wissens nach anmelden.

Ein Fahrzeugbrief dürfte aber definitiv nicht mehr nötig sein. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Fahrzeug vor 1996 erstzugelassen wurde und man es weiterhin als Motorrad (Übergangsregelung) versichern will. Ob das aber noch möglich ist, weis ich jetzt nicht.

Gruß
Chris


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Geschrieben am: 16.09.2009, 14:35
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Wie denn zulassen? Leichtkrafträder sind in Deutschland doch ebenfalls zulassungsfrei.


Na das ist mir ja bewußt, es stand ja auch auf dem Zettel drauf.
Der Prüfer wollte keine HU ohne Brief machen. Erst als wir ihm den beglaubigten Zettel vorlegten, hat er es dann gemacht und in die ABE den Stempel gedrückt.


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Hille
Geschrieben am: 16.09.2009, 14:39
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Hallo,

aha, das wußte ich gar nicht, Leichtkfrafträder nicht mehr zulassungspflichtig sind. Haben die dann nur ein Versicherungskennzeichen? Ab welchem Hubraum muß angemeldet werden?

Ja, die Erstzulassung war vor 1996. Es als Motorrad zuzulassen würde sicher Sinn machen, da die Haftpflichtversicherung sicher günstiger ist, als bei einem Leichtkraftrad.

Seit wann ist ein Spatz ein L-Krad _uhm.gif ?

Gruß Hille


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Alle vögel sind schon da...
Geschrieben am: 16.09.2009, 14:47
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QUOTE
Seit wann ist ein Spatz ein L-Krad


Nein, so war es nicht gemeint. Ich habe mir für den Spatz oder Star, das weiß ich nicht mehr so genau, eine ABE Schicken lassen, aus Unwissenheit ,dass man auch so ein Versicherungskennzeichen bekommt.

QUOTE
Haben die dann nur ein Versicherungskennzeichen?

Es steht da auf dem Blatt: ...Leichtkrafträder sind Zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig.Außerdem unterliegen sie der Untersuchungspflicht im 2-jährigen Turnus...


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Raphael
Geschrieben am: 16.09.2009, 15:17
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QUOTE (Alle vögel sind schon da... @ 16.09.2009, 15:47)


Nein, so war es nicht gemeint. Ich habe mir für den Spatz oder Star, das weiß ich nicht mehr so genau, eine ABE Schicken lassen, aus Unwissenheit ,dass man auch so ein Versicherungskennzeichen bekommt.


Das hast du aber doch richtig gemacht , weil führen eines Fahrzeugs ohne ABE kostet dich drei Punkte in Flensburg und 75 € ...
Sicher rücken viele Versicherungen das Versichungskennzeichen auch so raus , legal ist das aber nicht da auf den Versicherungsscheinen ausdrücklich draufsteht : Gegen Vorlage der ABE oder Typgenehmigung .

Gruss,
Raphael

Interessant finde ich dass im Gesetz steht : Mitzuführen ist eine "Ablichtung" der ABE ...das kann ja auch eine Kopie aus dem Drucker sein, oder ?


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

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Hille
Geschrieben am: 16.09.2009, 15:46
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so richtig ist mir das alles nicht klar _uhm.gif . Wie ist denn der Werdegang? Muß ich in Flensburg ne ABE wie beim Moped beantragen? Damit zur Zulassungsstelle und Kennzeichen beantragen? Wer kann mir das mal genau erklären.

Gruß Hille


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Motorradrocker
Geschrieben am: 16.09.2009, 16:58
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Interessant, oder? Durch eine starke Politik in Deutschland und Europa ist das Zulassungsverfahren und das Fahren mit Anhänger stark vereinfach worden! smile.gif

Man darf ein Leichtkraftrad, das kein Kleinkraftrad ist, evtl. ohne ABE, aber mit Kennzeichen, dafür aber ohne Brief NICHT zulassen, sondern nur versichern und Anhänger nur bis soundsoviel Kilogramm, aber nur, wenn das Zugfahrzeug maximal soviel wiegt, aber mehr als der Anhänger, der Anhänger jedoch weniger wiegt, als der Kraftfahrer alt ist mal Baujahr des Zugfahrzeugs und und und ... blink.gif

@ Hille: Das KANN Dir auch gar nicht klar sein. Am besten Du fragst mal direkt bei Polizeit und/oder Zulassungsbehörde nach. Die haben Auskunftspflicht - Du willst Dich ja schließlich nicht strafbar machen ...

Ich empfehle übrigens das Vorwort vom Herrn Bartetzko in der aktuellen Oldtimer Praxis. Lest selbst. Besonders der vorletzte Abschnitt ist interessant. Willkommen in Deutschneyland! rolleyes.gif


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 16.09.2009, 17:23
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QUOTE (Raphael @ 16.09.2009, 15:17)
Interessant finde ich dass im Gesetz steht : Mitzuführen ist eine "Ablichtung" der ABE ...das kann ja auch eine Kopie aus dem Drucker sein, oder?

Genau da ist der Knackpunkt. Rein rechtlich dürfte sich eine Fahrzeug ABE nicht von einer Teile ABE unterscheiden. Und die Teile ABE braucht man ja auch nur in kopierter Form mit sich führen. Ihre vollständige Gültigkeit erhält sie ja am Ende auch durch die HU. Im Grunde ist es also z.B. auch vollkommen ausreichend, sich eine ABE für eine S70 von einem hier im Forum zuschicken zu lassen und gut ist. Wer seine ABE von den Autofelgen verschlampt, kann diese ja schließlich auch online runterladen und ausdrucken.

QUOTE
Es als Motorrad zuzulassen würde sicher Sinn machen, da die Haftpflichtversicherung sicher günstiger ist, als bei einem Leichtkraftrad.
In dem Fall wirst du dich dann aber wohl oder übel mit dem Zahlendreher rumplagen müssen, da du dann ja auch ein Motorrad nach alter Regelung anmeldest. Wenn man sich aber den Unterschied bei den Versichungen ansieht, durchaus ein lohnendes Unterfangen.

Gruß
Chris


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Ramirez
Geschrieben am: 16.09.2009, 18:44
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Ne ABE für Teile und ne ABE für Fahrzeuge ist rechtlich aber sehr wohl ein grosser Unterschied.

Die Fahrzeug-ABE wird aufgrund von §20 StVZO erteilt, die für Teile (und nur bestimmte Teile) nach §22 StVZO.

Und die Kopien-Frage sollte sich hier erübrigen, ne Kopie einer ABE für Schwalbe und Co. in der Tasche ist genausowenig erlaubt wie Kopien von Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung.


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Gruß,
Carsten
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lambiman
Geschrieben am: 16.09.2009, 20:31
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Hallo Hille

Deine S70 ist doch zu DDR-Zeiten als Motorrad gelaufen genauso wie die MZ-Modelle hatte also einen Fahrzeugbrief wie man ihn kennt.

Wenn du also nicht möchtest das dir die falschen Daten im BRD Brief zum verhängnis werden bleibt dir nur zu behaupten das der Brief verloren gegangen ist.

Dann fängst du halt den ganzen Kram von vorne an ich würde denken du brauchst als erstes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA sprich die Rahmennummer prüfen lassen.

Dann rennste halt zur Dekra der nimmt dir den ganzen Spaß ab und will viel Geld dafür und dann halt zur Zulassungsstelle und Kennzeichen holen.

Ich denke so in der art wirds laufen.

Gruss
Dirk


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Motorradrocker
Geschrieben am: 16.09.2009, 21:21
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Und da weiß auch was aktuelleres: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA gibt's seit 2007 nicht mehr. Zumindest nicht vorab. Man geht wohl einfach so zur Zulassungsstelle, die macht eine Online-Abfrage und - schwupp! - bekommt man die Freigabe und neue Papiere. Wenn man Glück hat.


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Geschrieben am: 16.09.2009, 21:46
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daher ist es günstig wenn man jemanden kennt der die nummer mal kurz checkt wink.gif


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 17.09.2009, 01:38
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Ein kleines Problem bleibt aber, wenn man behauptet, der Brief sei verschollen. Der Zahlendreher ist ja wahrscheinlich seit der Erstzulassung so existent. Daher kann man davon ausgehen, dass unter der tatsächlichen Nummer nie ein Fahrzeug -weder in Ost, noch in West- erstzugelassen wurde. Geht man nun also hin und sagt, der Brief sei verschollen, wird man keinerlei Informationen zu exakt diesem Fahrzeug finden.

Daher würde es auch sehr wahrscheinlich so ablaufen, dass es erst jetzt zu einer Erstzulassung kommt. In dem Fall hat man aber keine Chance die Maschine als Motorrad zu versichern, da keinerlei Anspruch auf die Übergangsregelung besteht.

Willst du das Fahrzeug also als Motorrad versichern, wirst du wohl nicht drumherum kommen, den Zahlendreher irgendwie aufzuklären. Im Grunde dürfte für dich da auch nichts schlimmes dabei sein (außer dem Zeitaufwand). Der Fehler ist ja schließlich nicht dir, sondern dem Vorbesitzer passiert. Außer einem entnervten Beamten und/oder einer Ablehnung deines Antrages (was ja lediglich das selbe wäre, wie wenn du es nicht versucht hättest) sollte ja nix passieren können.

Gruß
Chris

Tante EDIT: Wie weit nun noch alte Daten der DDR-Ämter existent sind weis ich jetzt nicht. Wenn da allgemein keine mehr existieren sollten, hast du natürlich doch die Chance es mit "verlorenen" Papieren zu versuchen. Dann hängt es davon ab, ob man in Ermangelung an Informationen davon ausgeht, dass sie damals als Motorrad zugelassen war, oder nicht. Wenn nicht, wird's trotzdem wieder ne Erstzulassung und mit Motorradversicherung is Essig.


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