Naja, das klingt mir sehr nach einer "Bild"-Geschichte.
Das mit dem "..persönlich Schutz vor unbefugten Fotogrfieren und Filmen..." ist doch schon alleine mit dem "Urheberrecht" im StGB geregelt.
Im "öffentlichen Raum" darf man (grundlegend) alles Filmen und Fotografieren (es gibt Außnahmen) solange es von privaten Personen nicht veröffentlicht wird.
Alles Weitere hängt dann noch von der Nutzung des Bildmaterials ab! (steht alles im StGB irgendwo ab §200...
)
Die Straße ist nunmal ein öffentlicher Raum und wer sich auf ihr bewegt kann gesehen werden...
Und eine Veröffentlichung erfolgt durch die Polizei nicht...
Das ist auch der Grund warum evtl. Beifahrer nicht mit auf dem Blitzerfoto abgebildet werden (dürfen).
Wenn es wirklich mit Blitzern usw. so kommt dürften auch bald in Zeitungen die meisten Fotos verschwunden sein...
Und oben zitierte Zeitung müsste sich über einen neuen Namen Gedanken machen...