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> Freie Fahrt für alle Raser
NorbertE
Geschrieben am: 01.09.2009, 10:32
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Ich halte ja nicht viel bis hin zu nichts von der Bildzeitung, aber diesmal hat sie was intressantes ausgegraben (Bild sprach zuerst mit der Leiche laugh.gif )

hier

Ein Kommentar erübrigt sich. Ich sammle schon mal Blei für meinen rechten Schuh laugh.gif


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enrico-82
Geschrieben am: 01.09.2009, 10:45
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Sehr gut dann bin ich in 3 Stunden an der Spree wink.gif laugh.gif

Aber die Auflistung der meisten Blitzer kann so nicht stimmen, der Bild Reporter war sicher noch nie im Spreewald mad.gif

Gruß Enrico


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Viele Grüße,
Enno


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Schmied
Geschrieben am: 01.09.2009, 11:34
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Naja, das klingt mir sehr nach einer "Bild"-Geschichte. hmm.gif

Das mit dem "..persönlich Schutz vor unbefugten Fotogrfieren und Filmen..." ist doch schon alleine mit dem "Urheberrecht" im StGB geregelt.
Im "öffentlichen Raum" darf man (grundlegend) alles Filmen und Fotografieren (es gibt Außnahmen) solange es von privaten Personen nicht veröffentlicht wird.
Alles Weitere hängt dann noch von der Nutzung des Bildmaterials ab! (steht alles im StGB irgendwo ab §200... hmm.gif )
Die Straße ist nunmal ein öffentlicher Raum und wer sich auf ihr bewegt kann gesehen werden...
Und eine Veröffentlichung erfolgt durch die Polizei nicht...
Das ist auch der Grund warum evtl. Beifahrer nicht mit auf dem Blitzerfoto abgebildet werden (dürfen).

Wenn es wirklich mit Blitzern usw. so kommt dürften auch bald in Zeitungen die meisten Fotos verschwunden sein... hmm.gif
Und oben zitierte Zeitung müsste sich über einen neuen Namen Gedanken machen... rolleyes.gif laugh.gif


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 01.09.2009, 12:10
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Das ist tatsächlich keine Geschichte, sondern Tatsache. Auch wenn die Veröffentlichung durch unsere Märchenpresse mal wieder ein wenig knapp geraten ist. Alte Verfaren werden zwar z.T. tatsächlich eingestellt, aber das heißt nicht, dass man nun freie Fahrt hat. Das hat der Journalist wohl in der Eile vergessen zu erwähnen.

Eine etwas genauere Erläuterung, was da nun dran verfassungswidrig ist und was auch weiterhin erlaubt/möglich ist, kann man z.B. hier nachlesen.

Gruß
Chris

P.S.: Wie so oft war die liebe EinBILDung hier mal wieder nicht nur unpräzise, sondern auch lahmarschig. Das Urteil ist nämlich bereits seit dem 11. August durch. laugh.gif


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