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> Neue ABE für alte Simsonmodelle, SR1, SR2, Vogelserie, S50 usw.
Steffen92
Geschrieben am: 18.08.2009, 20:40
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ich raff das alles nich...das kba kann doch nicht einfach ne betriebserlaubnis schicken wenn sie keine versicherung haben, in welchem zustand das moped ist...das muss sich doch irgendein fachmann angucken und sein ok geben...sonst kann man ja die daten von jedem schrotthaufen angeben und bekommt ne betriebserlaubnis... _uhm.gif
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Peterle
Geschrieben am: 18.08.2009, 20:41
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Darum gehts aber nicht.
Das ist ja nicht der TÜV, der sagt nur, das es deins ist, besser er stellet auch einfach für nur einen Rahmen einen Nachdruck aus.


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MfG Hannes aus Meck-Pomm
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Simsondriver91
Geschrieben am: 18.08.2009, 20:45
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Ich bin für Mopedtüv!
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Steffen92
Geschrieben am: 18.08.2009, 20:51
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aha also ist das total legal wenn ich für meine s51 morgen beim kba anrufe der frau vom amt alles sage und die mir dann die ABE zuschcikt? ich kann dann rumgurken mit der ABE (+ versicherungsschein natürlich)..das geht? ich will das nämlich wirklich machen papa unjd ich hamm heute meine simme fertig gemacht...
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enrico-82
Geschrieben am: 18.08.2009, 21:04
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QUOTE (Simsondriver91 @ 18.08.2009, 21:45)
Ich bin für Mopedtüv!

Darum gehts aber gerade nicht.

Steffen es geht so einfach keine Angst - für dein Mokick brauchst du keine Abnahmen.

Ganz klar gehen sollte alles und Sicher sollte es auch sein.


Alles 100% legal thumbsup.gif

Enrico


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Viele Grüße,
Enno


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Steffen92
Geschrieben am: 18.08.2009, 21:12
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biggrin.gif ok danke enrico...dass du mir die angst nimmst...wie beim ersten mal biggrin.gif..wenn du verstehst was ich meine^^na dann ruf ich morgen früh als erstes gleich ma beim kba an dankeschön schönen abend noch
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Simsonfreak LT
Geschrieben am: 05.09.2009, 23:19
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QUOTE (NorbertE @ 12.01.2007, 22:52)
Beispiel gefällig?: SR2 nur mit Krümmer (ohne Topf) auf der Strasse. Angehalten wegen "Lärm" In der ABE 427 zum SR2 steht unter Geräusche: "keine Angabe" unter Abgasemmision: "keine Angabe"...Ja, was nun?

Nur, weil es nicht im Auszug der ABE (denn nichts weiter ist das Zettelchen, dass man bekommt) aufgeführt ist heist das nicht, dass man daran machen darf was man möchte.

Eine VEränderung der Lärm- und Abgaswerte eines Fahrzeugs führen immer zum erlöschen der ABE und die Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Bereich der StVO führt danach zu 3 Punkten in Flensburg. Glaub mir ich stand schon vorm Richter wegen meinem Auspuff.
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AlexZ
Geschrieben am: 06.09.2009, 20:24
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QUOTE (Simsonfreak LT @ 06.09.2009, 00:19)
...ich stand schon vorm Richter wegen meinem Auspuff.

laugh.gif laugh.gif laugh.gif tongue.gif


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Lieber Blödeleien, als blöde Laien! ;-)
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MAWfreund
Geschrieben am: 10.09.2009, 15:04
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Ich war auf der Seite und hab das Formular ausgefüllt, und abgesendet mit allen Daten, weiter kahm nichts keine Bestätigung und nirgendwo stand was es kostet. Ist das so normal oder hab ich was falsch gemacht? _uhm.gif ich hab da keine Ahnung leider.



Grüße Maik


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Grüße Maik
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MAWfreund
Geschrieben am: 10.09.2009, 15:11
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Eine Frage hab ich noch was soll ich beim Star angeben 60 km/h? Das darf er ja fahren oder?



Maik


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drehmoment
Geschrieben am: 10.09.2009, 16:44
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Hallo Maik!

Alles im grünen Bereich. Die Papiere vom KBA kommen per Einschreiben und Nachnahme. 60 km/h kannst Du ruhig angeben, steht ja nachher auch in den Papieren -> ich merke schon, Du traust der Ruhe nicht, hm?! wink.gif

Gruß,

Bernd
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asphaltsau1
Geschrieben am: 06.08.2010, 09:20
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Sagt mal, wie verhält sich dass eigentlich mit einem Sperber???

Kann ich da auch papiere beantragen und muß danach nur noch zum Tüv? _uhm.gif

Gruß Markus
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enrico-82
Geschrieben am: 06.08.2010, 09:36
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Ja - Papiere beantragen, damit zum Tüv und dann zulassen.


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Viele Grüße,
Enno


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domdey
Geschrieben am: 09.08.2010, 22:45
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Für den Sperber ist es heute einfacher . Als ich vor 10 Jahren meinen Sperber nach dem Neuaufbau wieder anmeldete, musste ich zur DEKRA, das Gutachten erstellen lassen, zur Versicherung, um die Doppelkarte zu holen, und dann zur Zulassungsstelle, einen Kfz-Brief erstellen lassen, einen Fahrzeugschein und ein amtliches Kennzeichen machen lassen: Kostete 100,-DM . unsure.gif


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

Fahrzeuge:
SR 4-3 "Sperber" Bj '69
SR 4-1 "Spatz" Bj. '76
SR 4-2/1 "Star" Bj. '74
SR 4-4 "Habicht" Bj. '73
KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78
... und es kommen noch mehr ...
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Wuschel
Geschrieben am: 19.08.2010, 15:04
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Hallo
ist es eigentlich erlaubt mit einer Kopie der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu fahren?

Ich weiß, dass das beim Auto/Motorrad nicht geht, sprich also Zulassungbescheinigung Teil?? bzw. Fahrzeugschein muss ich im Original bei mir haben. Ansonsten wird sogar Vorsatz unterstellt. Aber wie ist das beim Moped mit der ABE... ?? hmm.gif


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Gruß Dirk
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