SR2 E Bj 69
Kraftel |
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Moin Simson Gemeinde, ich möchte mich hier mal kurz vorstellen ,mein Name ist Ronny ich bin satte 35 Jahre alt und Lebe seit über 3 Jahren in der Schweiz, komme aber ursprünglich aus Gera. Seit letzten Weihnachten bin ich nun um Besitz einer SR2 E und hoffe hier auf viele Tips und Hilfe bei der Restauration von Moped. Hier mal ein Bild leider nur abfotografiert da ich sie für den Transport direkt zerlegen musste. Da der Lack leider nicht original ist sondern einfach über den originalen darüber lackiert wurde werde ich sie nun bis ins kleinste versuchen wieder Original herzustellen. Für den Anfang habe ich hier gleich ein paar Fragen an Euch da mir beim Zerlegen einiges Aufgefallen ist. Als erstes der Rahmen es scheint das es ja ein Ersatzrahmen zu sein und dieser an einigen Stellen bearbeitet worden. 1. Lohnt es sich diesen wieder herzustellen ? Und wie muss das Aussehen ? Für mich scheint es nicht gut gearbeitet worden zu sein. Oder sollte man einen alternativen Rahmen finden ? 2. Dann eine Frage zu Gabel ist diese den Jahrgang passend ? Wenn ja hat einer ne Ahnung wie man sie am besten auseinander nimmt ? Das Loch ist wohl auch nicht so wie es sein soll oder ?3. Hat diese Gabel verkleidungs Bleche ? habe sie an einigen Modellen gesehen aber ich habe keine dabei gehabt.
So das wars fürs erste vielen Dank schon mal an Euch Gruss Kraftel
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Kraftel |
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tausend dank für die schnellen Antworten bin gleich um einiges Schlauer Kann ich das so verstehen das das Moped um BJ 59 ist nur der Rahmen mal 69 getauscht wurde ? wäre für mich interesannt wenn ich sie mal hier in der Schweiz zu lassen möchte. Gepäckträger was gehört denn da normal für einer ran ? habe ja schon ne weile geschaut und das war mir schon aufgefallen hatte so einen wie bei mir noch nicht gesehen. Und noch eines was gehört da für ein Sattel dran habe einen mit Metallfeder und verjüngtes Rohr. Gruss
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NorbertE |
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Sattel sollte stimmen. Diese Mopeds wurden bis 1964 produziert. Dann war Ritze. Bis dahin mit fortlaufenden Rahmen/Motornummern nach einem nicht ganz einfachem System. Es mussten per Gesetz in der DDR auch nach Produktionseinstellung eines Produktes Ersatzteile mind. 10 Jahre vorgehalten werden. Daher diese "E-Rahmen". Als Beispiel: Dein Essi ist 59. Produktionseinstellung war 64. Fuhrst Du 68 besoffen damit frontal an die Hauswand, bekamst Du Ersatzteile und das Ding lief wieder. Es war halt nicht mehr ganz orginal. So einen hast Du. (Opa hat halt mal volltrunken einen Chrash gebaut ). Das tut der Sache aber absolut keinen Abbruch!! Für die Zulassung in der Schweiz: Spielen wir das mal theoretisch (rein theoretisch ) durch: Das Moped war mal meins. Ich habe Rahmennummer und Baujahr. Ich beantrage bei der für D zuständigen Stelle (Kraftfahrbundesamt in Flensburg) eine neu ausgestellte Betriebserlaubnis. Die bekomme ich für ca. 26 Eus, sofern das Ding nicht gestohlen oder sonstwie gemeldet ist. Mit diesem Blatt Papier kaufst Du als Schweizer ganz offiziell "mein" Moped mit Kaufvertrag und gehst damit zu Deinen Eidgenossen. Fertig. Was mit Osteuropa geht, sollte ja wohl auch mit der Schweiz funktionieren...
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NorbertE |
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Ich kenne die Zulassungsbestimmungen in der Schweiz ja nicht, dass muss er schon selber wissen. Es war nur ne Anregung. Es ist ja ein Sr2, also 45 km/h. Die sind ja auch eingetragen (manchmal sogar nur 40 km/h). Bis auf 30 bekommt man das Ding per Ritzel (13er) problemlos runter. Das wurde für den Export nach Schweden so gemacht. 25 stellen da eher ein Problem dar. Du kannst Dich bei Deiner Zulassungsstelle ja mal erkundigen. Das wäre auch für uns hier von Intresse. Calle, man müsste es dann konsequent so machen, das ein Deutscher der Halter und VN ist und man dem Ausländer die Karre nur "leiht". Er muss sich dann nur an die jeweils gültigen Verkehrsbestimmungen halten. Beispiel Ösiland: Moped 45 km/h und Mopedführerschein. Man "leiht" einem Ösi z.B. eine deutsche Schwalbe (60 km/h+Versicherung+Registrierschein). Damit darf er in Ö 60 fahren, wenn es die Strasse hergibt. Es kann aber durchaus sein, er benötigt einen entsprechenden Führerschein(schneller als 45), den wir in D nicht brauchen. Alles nur rein theoretisch.
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Wolfgang |
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Und noch eines was gehört da für ein Sattel dran habe einen mit Metallfeder und verjüngtes Rohr. Der Sattel sieht eher nach Nr.9 (vom Mofa SL1) aus. Siehe hier.
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Das Wort ist die Quelle aller Missverständnisse
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enrico-82 |
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Die Frage ist ob er dafür in der Schweiz eine "Neuzulassung" braucht, wenn ja kann er fast einpacken, da er dann das Fahrzeug heutigen Zulassungsbestimmungen in der Schweiz (wie auch immer die sein mögen) anpassen muss. Ich kann nur sagen frag bei einer Zulassungsstelle oder den Polizisten der Eidgenossen freundlich nach und schilder denen das Problem. Ist halt echt doof, aber leider unabdingbar. Enno
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Doc Holliday |
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Das einfachste ist...... Du holst Dir ein deutsches Versicherungskennzeichen auf die Adresse Deiner Eltern / Oma wie auch immer und beantragst die dutsche ABE in Flensburg und schon bist Du auf der sicheren Schiene. Damit kann dir kein Polizist in der Schweiz etwas anhaben. Ich hatte bis 2007 eine Ducati .... mit netten Änderungen. Ohne Tüv .... Ganz legal im Strassenverkehr bewegt. Sie war noch zugelassen auf meinen alten Wohnsitz Texas / USA und war dort auch versichert und Steuern wurden dort auch abgeführt.... Des Weiteren habe ich auch einen amerikanischen Führerschein, da hat auch noch keiner was gesagt..... Gruß matze
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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (Doc Holliday @ 22.06.2010, 14:12) | Das einfachste ist...... Du holst Dir ein deutsches Versicherungskennzeichen auf die Adresse Deiner Eltern / Oma wie auch immer und beantragst die deutsche ABE in Flensburg und schon bist Du auf der sicheren Schiene. Damit kann dir kein Polizist in der Schweiz etwas anhaben.
Ich hatte bis 2007 eine Ducati .... mit netten Änderungen. Ohne Tüv .... Ganz legal im Strassenverkehr bewegt. Sie war noch zugelassen auf meinen alten Wohnsitz Texas / USA und war dort auch versichert und Steuern wurden dort auch abgeführt.... Des Weiteren habe ich auch einen amerikanischen Führerschein, da hat auch noch keiner was gesagt.....
Gruß matze |
Hi Matze, das mit dem Moped in Deutschland versichern und im Ausland dauerhaft fahren klingt verlockend ist so aber auch nicht legal und kann bei einem Unfall zu sehr großen Problemen mit der Versicherung des Fahrzeuges führen. So lange nix passiert ok, aber ich würde es keinem empfehlen zu machen. Muss aber jetzt selbst wissen. Auch mit der Verfarensweise so wie mit deiner Ducati würde ich sehr vorsichtig sein. Es kann dir sehr große Probleme einbringen. (Versicherung bei Unfall, Steuerhinterziehung...) Wenn dein fester Wohnsitz im Inland ist, und du dein Fahrzeug als Halter dauerhaft im Inland nutzt, dann muss es (so ist es gesetzlich geregelt) auch im Inland zugelassen und dafür steuern abgeführt werden. Etwas anders sieht es bei Firmenfahrzeugen aus die nicht auf dich sondern eine Firma im Ausland zugelassen sind. Und was deinen amerikanischen Führerschein betrifft würde ich da auch vorsichtig sein, denn dieser ist in Deutschland nur gültig, wenn du nachweisen kannst, dass du 185 Tage einen ordentlichen Wohnsitz in Amerika hattest. Des weiteren gilt der amerikanische Führerschein bei einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nur 6 Monate dann ERLISCHT der Führerschein und muss in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Macht man das nicht, wird von der Polizei aufgehalten und legt den amerikanischen Führerschein vor, dann begeht man ein fahren ohne Fahrerlaubnis und das wird teuer! Grüße Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (NorbertE @ 23.06.2010, 11:53) | Ist immer wieder gut, einen Insider hier zu haben.
In D versichert, dauerhaft im Ausland: das will ich so recht garnicht glauben. Bsp. Ich hab ne grüne Karte fürs Moped und will mich jetzt für ein Jahr ausklinken und fahre damit durch Europa...Ö, CH, F, I.... Ein Jahr ist bei der Laufzeit der Versicherung schon irgendwie "dauerhaft", aber was soll daran nicht legal sein... (Ich weiss, dass das konstruierte, theoretische Grenzfälle sind. Die solls ja aber auch praktisch geben.) |
Dein Beispiel mit der Rundreise ist auch kein Problem so lange es die Versicherung mitmacht. Sollte man vor einer längeren Auslandreise aber abklären. Es gibt auch Länder in denen zum deutschen Versicherungskennzeichen auch noch eine ausländische Versicherung notwendig ist, weshalb eine Auslandsreise in sehr entfernte Länder auch viel logistischen Aufwand bedarf. Man muss auch beachten, dass man vor der Reise auch viele Visas beantragen muss sonst gibts große Probleme. Wer das Buch über die Star und SR2 Auslandsreise gelesen hat, sollte das wissen. Das Beispiel von mir bezog sich ausschließlich auf einen Fahrzeughalter der einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, sein Fahrzeug aber im Ausland angemeldet und versichert hat und dort steuern zahlt. Das geht nach den deutschen Gesetzen halt nicht. Genausowenig geht es, dass z.b ein Holländer in Deutschland ein Moped versichert und dann mit dem in Holland dauerhaft rum fährt. Bei einem Schadensfall zahlt da keine Versicherung. Grenz- und Ausnahmefälle gibt immer aber die liegen in diesem Fall aber definitiv nicht zugrunde. Gruß Jörg
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