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> SR2 E Bj 69
Kraftel
Geschrieben am: 20.06.2010, 22:58
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Moin Simson Gemeinde,

ich möchte mich hier mal kurz vorstellen ,mein Name ist Ronny ich bin satte 35 Jahre alt und Lebe
seit über 3 Jahren in der Schweiz, komme aber ursprünglich aus Gera.
Seit letzten Weihnachten bin ich nun um Besitz einer SR2 E und hoffe hier auf viele Tips und Hilfe bei der Restauration von Moped. Hier mal ein Bild leider nur abfotografiert da ich sie für den Transport direkt zerlegen musste.
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Da der Lack leider nicht original ist sondern einfach über den originalen darüber lackiert wurde werde ich sie nun bis ins kleinste versuchen wieder Original herzustellen.

Für den Anfang habe ich hier gleich ein paar Fragen an Euch da mir beim Zerlegen einiges Aufgefallen ist.
Als erstes der Rahmen es scheint das es ja ein Ersatzrahmen zu sein und dieser an einigen Stellen bearbeitet worden.
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1. Lohnt es sich diesen wieder herzustellen ? Und wie muss das Aussehen ? Für mich scheint es nicht gut gearbeitet worden zu sein.
Oder sollte man einen alternativen Rahmen finden ?
2. Dann eine Frage zu Gabel ist diese den Jahrgang passend ? Wenn ja hat einer ne Ahnung wie man sie am besten auseinander nimmt ? Das Loch ist wohl auch nicht so wie es sein soll oder ?

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3. Hat diese Gabel verkleidungs Bleche ? habe sie an einigen Modellen gesehen aber ich habe keine dabei gehabt.

So das wars fürs erste vielen Dank schon mal an Euch
Gruss
Kraftel
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oldsr2
Geschrieben am: 21.06.2010, 05:46
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hallo Ronny und willkommen hier im Forum !

Nach meiner Einschätzung sollte dein Rahmen tatsächlich ein Ersatzrahmen sein , denn alles andere könnte bei Baujahr 58 passend sein - meine Einschätzung !-,unsere Profis werden sich bestimmt noch melden.
Der Gepäckträger ist ein typischer Eigenbau und sollte meiner Meinung nach erhalten bleiben.
An der Gabel hat man auch schon was getan , was aber wohl schief ging.Da wäre eine genaue Betrachtung nach Farbentfernung nötig.
Auf jeden Fall eine gute Basis und viel Erfolg !!!

Andreas
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NorbertE
Geschrieben am: 21.06.2010, 09:51
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Ja, wenn der Motor der Orginale ist, ist die Karre ein später 58er/zeitiger 59er.

-Die geschweisste/gelötete Auspuffhalterung verschleifst Du schön und fertig.

-Das Langloch in der Gabel vorne ist irrelevant, das kannst Du so lassen.

- Die Schwinhebel bekommst Du raus, indem Du die Bolzen von innen nach aussen rausschlägst/drückst. Dann kann mans rausziehn.

- Alubleche gehören an diese gabel nicht. Du hast ja die kleinen Bleche dran.


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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Kraftel
Geschrieben am: 21.06.2010, 20:16
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tausend dank für die schnellen Antworten bin gleich um einiges Schlauer

Kann ich das so verstehen das das Moped um BJ 59 ist nur der Rahmen mal 69 getauscht wurde ? wäre für mich interesannt wenn ich sie mal hier in der Schweiz zu lassen möchte.

Gepäckträger was gehört denn da normal für einer ran ? habe ja schon ne weile geschaut und das war mir schon aufgefallen hatte so einen wie bei mir noch nicht gesehen.

Und noch eines was gehört da für ein Sattel dran habe einen mit Metallfeder und verjüngtes Rohr.

Gruss
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NorbertE
Geschrieben am: 21.06.2010, 21:08
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Sattel sollte stimmen.

Diese Mopeds wurden bis 1964 produziert. Dann war Ritze. Bis dahin mit fortlaufenden Rahmen/Motornummern nach einem nicht ganz einfachem System.

Es mussten per Gesetz in der DDR auch nach Produktionseinstellung eines Produktes Ersatzteile mind. 10 Jahre vorgehalten werden. Daher diese "E-Rahmen". Als Beispiel: Dein Essi ist 59. Produktionseinstellung war 64. Fuhrst Du 68 besoffen damit frontal an die Hauswand, bekamst Du Ersatzteile und das Ding lief wieder. Es war halt nicht mehr ganz orginal. So einen hast Du.
(Opa hat halt mal volltrunken einen Chrash gebaut laugh.gif ). Das tut der Sache aber absolut keinen Abbruch!!

Für die Zulassung in der Schweiz: Spielen wir das mal theoretisch (rein theoretisch wink.gif ) durch: Das Moped war mal meins. Ich habe Rahmennummer und Baujahr. Ich beantrage bei der für D zuständigen Stelle (Kraftfahrbundesamt in Flensburg) eine neu ausgestellte Betriebserlaubnis. Die bekomme ich für ca. 26 Eus, sofern das Ding nicht gestohlen oder sonstwie gemeldet ist.
Mit diesem Blatt Papier kaufst Du als Schweizer ganz offiziell "mein" Moped mit Kaufvertrag und gehst damit zu Deinen Eidgenossen. wink.gif Fertig. biggrin.gif Was mit Osteuropa geht, sollte ja wohl auch mit der Schweiz funktionieren... laugh.gif


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.06.2010, 00:20
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Hi Norbert, ich hab mal ne Schwalbe KR51/1 nach Frankreich (nach Bordeaux) verkauft, dort ist das anmelden einer Schwalbe noch viel komplizierter. Er brauchte zum Kaufvertrag, der Betriebserlaubnis und einem Eigentumsnachweis noch weitere Unterlagen (was genau weiß ich nicht mehr) und die alle in französisch sonst hätten ihm die Behörden die Sachen nicht anerkannt.

Also so einfach ist das teilweise garnicht ne Simme im Ausland anzumelden. Hauptproblem sind meistens die 60 km/h was die Zulassung als Moped so schwierig macht. Ne Ausnahmegenemigung wie wir haben die ja nicht. dry.gif

Gruß Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Calle
Geschrieben am: 22.06.2010, 07:27
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Kann man sich nicht über nen deutschen "Kumpel" nen Versicherungskennzeichen zu schicken lassen und damit in der Schweiz oder sonst wo in Europa rumfahren ?


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enrico-82
Geschrieben am: 22.06.2010, 07:36
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Mahlzeit,

Schweiz klingt für mich nah - und ich kenne das Problem der Simson in Österreich - man darf maximal 45 km/h fahren und das muss der TÜV (wie das auch immer dort heißt) prüfen.

Die Variante von Calle bringt Dir nur Stress, die Schweiz ist da eigen - würd ich lassen.


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Viele Grüße,
Enno


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NorbertE
Geschrieben am: 22.06.2010, 08:28
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Ich kenne die Zulassungsbestimmungen in der Schweiz ja nicht, dass muss er schon selber wissen. Es war nur ne Anregung. wink.gif

Es ist ja ein Sr2, also 45 km/h. Die sind ja auch eingetragen (manchmal sogar nur 40 km/h). Bis auf 30 bekommt man das Ding per Ritzel (13er) problemlos runter. Das wurde für den Export nach Schweden so gemacht. 25 stellen da eher ein Problem dar.

Du kannst Dich bei Deiner Zulassungsstelle ja mal erkundigen. Das wäre auch für uns hier von Intresse.

Calle, man müsste es dann konsequent so machen, das ein Deutscher der Halter und VN ist und man dem Ausländer die Karre nur "leiht". Er muss sich dann nur an die jeweils gültigen Verkehrsbestimmungen halten.

Beispiel Ösiland: Moped 45 km/h und Mopedführerschein. Man "leiht" einem Ösi z.B. eine deutsche Schwalbe (60 km/h+Versicherung+Registrierschein). Damit darf er in Ö 60 fahren, wenn es die Strasse hergibt. Es kann aber durchaus sein, er benötigt einen entsprechenden Führerschein(schneller als 45), den wir in D nicht brauchen.

Alles nur rein theoretisch. laugh.gif


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Wolfgang
Geschrieben am: 22.06.2010, 12:39
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Und noch eines was gehört da für ein Sattel dran habe einen mit Metallfeder und verjüngtes Rohr.

Der Sattel sieht eher nach Nr.9 (vom Mofa SL1) aus.
Siehe hier.


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Das Wort ist die Quelle aller Missverständnisse
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enrico-82
Geschrieben am: 22.06.2010, 12:53
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Die Frage ist ob er dafür in der Schweiz eine "Neuzulassung" braucht, wenn ja kann er fast einpacken, da er dann das Fahrzeug heutigen Zulassungsbestimmungen in der Schweiz (wie auch immer die sein mögen) anpassen muss.

Ich kann nur sagen frag bei einer Zulassungsstelle oder den Polizisten der Eidgenossen freundlich nach und schilder denen das Problem.

Ist halt echt doof, aber leider unabdingbar.

Enno _console.gif


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Viele Grüße,
Enno


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Doc Holliday
Geschrieben am: 22.06.2010, 13:12
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Das einfachste ist...... Du holst Dir ein deutsches Versicherungskennzeichen auf die Adresse Deiner Eltern / Oma wie auch immer und beantragst die dutsche ABE in Flensburg und schon bist Du auf der sicheren Schiene. Damit kann dir kein Polizist in der Schweiz etwas anhaben.

Ich hatte bis 2007 eine Ducati .... mit netten Änderungen. Ohne Tüv .... ph34r.gif
Ganz legal im Strassenverkehr bewegt. Sie war noch zugelassen auf meinen alten Wohnsitz Texas / USA und war dort auch versichert und Steuern wurden dort auch abgeführt.... Des Weiteren habe ich auch einen amerikanischen Führerschein, da hat auch noch keiner was gesagt.....

Gruß matze


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 23.06.2010, 07:44
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QUOTE (Doc Holliday @ 22.06.2010, 14:12)
Das einfachste ist...... Du holst Dir ein deutsches Versicherungskennzeichen auf die Adresse Deiner Eltern / Oma wie auch immer und beantragst die deutsche ABE in Flensburg und schon bist Du auf der sicheren Schiene. Damit kann dir kein Polizist in der Schweiz etwas anhaben.


Ich hatte bis 2007 eine Ducati .... mit netten Änderungen. Ohne Tüv .... ph34r.gif
Ganz legal im Strassenverkehr bewegt. Sie war noch zugelassen auf meinen alten Wohnsitz Texas / USA und war dort auch versichert und Steuern wurden dort auch abgeführt.... Des Weiteren habe ich auch einen amerikanischen Führerschein, da hat auch noch keiner was gesagt.....

Gruß matze

Hi Matze,
das mit dem Moped in Deutschland versichern und im Ausland dauerhaft fahren klingt verlockend ist so aber auch nicht legal und kann bei einem Unfall zu sehr großen Problemen mit der Versicherung des Fahrzeuges führen. So lange nix passiert ok, aber ich würde es keinem empfehlen zu machen. Muss aber jetzt selbst wissen.

Auch mit der Verfarensweise so wie mit deiner Ducati würde ich sehr vorsichtig sein. Es kann dir sehr große Probleme einbringen. (Versicherung bei Unfall, Steuerhinterziehung...) unsure.gif

Wenn dein fester Wohnsitz im Inland ist, und du dein Fahrzeug als Halter dauerhaft im Inland nutzt, dann muss es (so ist es gesetzlich geregelt) auch im Inland zugelassen und dafür steuern abgeführt werden. Etwas anders sieht es bei Firmenfahrzeugen aus die nicht auf dich sondern eine Firma im Ausland zugelassen sind.

Und was deinen amerikanischen Führerschein betrifft würde ich da auch vorsichtig sein, denn dieser ist in Deutschland nur gültig, wenn du nachweisen kannst, dass du 185 Tage einen ordentlichen Wohnsitz in Amerika hattest. Des weiteren gilt der amerikanische Führerschein bei einem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nur 6 Monate dann ERLISCHT der Führerschein und muss in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Macht man das nicht, wird von der Polizei aufgehalten und legt den amerikanischen Führerschein vor, dann begeht man ein fahren ohne Fahrerlaubnis und das wird teuer!

Grüße Jörg


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NorbertE
Geschrieben am: 23.06.2010, 10:53
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Ist immer wieder gut, einen Insider hier zu haben. wink.gif thumbsup.gif

In D versichert, dauerhaft im Ausland: das will ich so recht garnicht glauben. hmm.gif Bsp. Ich hab ne grüne Karte fürs Moped und will mich jetzt für ein Jahr ausklinken und fahre damit durch Europa...Ö, CH, F, I.... Ein Jahr ist bei der Laufzeit der Versicherung schon irgendwie "dauerhaft", aber was soll daran nicht legal sein... hmm.gif
(Ich weiss, dass das konstruierte, theoretische Grenzfälle sind. Die solls ja aber auch praktisch geben.)


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 24.06.2010, 23:20
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QUOTE (NorbertE @ 23.06.2010, 11:53)
Ist immer wieder gut, einen Insider hier zu haben. wink.gif thumbsup.gif

In D versichert, dauerhaft im Ausland: das will ich so recht garnicht glauben. hmm.gif Bsp. Ich hab ne grüne Karte fürs Moped und will mich jetzt für ein Jahr ausklinken und fahre damit durch Europa...Ö, CH, F, I.... Ein Jahr ist bei der Laufzeit der Versicherung schon irgendwie "dauerhaft", aber was soll daran nicht legal sein... hmm.gif
(Ich weiss, dass das konstruierte, theoretische Grenzfälle sind. Die solls ja aber auch praktisch geben.)

Dein Beispiel mit der Rundreise ist auch kein Problem so lange es die Versicherung mitmacht. Sollte man vor einer längeren Auslandreise aber abklären. Es gibt auch Länder in denen zum deutschen Versicherungskennzeichen auch noch eine ausländische Versicherung notwendig ist, weshalb eine Auslandsreise in sehr entfernte Länder auch viel logistischen Aufwand bedarf. Man muss auch beachten, dass man vor der Reise auch viele Visas beantragen muss sonst gibts große Probleme. Wer das Buch über die Star und SR2 Auslandsreise gelesen hat, sollte das wissen. wink.gif

Das Beispiel von mir bezog sich ausschließlich auf einen Fahrzeughalter der einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, sein Fahrzeug aber im Ausland angemeldet und versichert hat und dort steuern zahlt. Das geht nach den deutschen Gesetzen halt nicht. dry.gif

Genausowenig geht es, dass z.b ein Holländer in Deutschland ein Moped versichert und dann mit dem in Holland dauerhaft rum fährt. Bei einem Schadensfall zahlt da keine Versicherung.

Grenz- und Ausnahmefälle gibt immer aber die liegen in diesem Fall aber definitiv nicht zugrunde.

Gruß Jörg


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