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> Führerschein?
DDR-Bürger
Geschrieben am: 25.05.2009, 19:46
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Jugendweihe oder auch Jugendfeier findet in der 8.Klasse im Monat Mai statt.
Die eigentliche Feier mit der buckligen Verwandtschaft und den EURO-Geschenken muß man privat organisieren (wie eine Geburtstagsfeier). Sie findet nach dem Festakt statt. Der wurde früher vom Lehrer/Schule organisiert. Das wurde aber in den 90er Jahren vom Staat untersagt.
Ich würde an deiner Stelle mal bei deinen Lehrern nachfragen. Vielleicht weiß auch deine Gemeinde, ob sowas bei dir überhaupt veranstaltet wird (ist je nach Region unterschiedlich).

Mit sozialistischem Gruß

Euer DDR-Bürger


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Raphael
Geschrieben am: 26.05.2009, 11:16
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Ist lieb gemeint ,aber seit etwa 24 Jahren wollen meine Lehrer nichts mehr mit mir zu tun haben, sofern Sie nicht schon tot sind .

Ich bin ebenso wie du 1970 geboren ...

Ich danke euch für die Aufklärung, hatte halt davon noch nie gehört .

Gruss,
Raphael


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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Raphael
Geschrieben am: 26.05.2009, 15:05
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Ich hätte aber auch mal eine Frage zum Thema Führerschein :
Ich habe den Autoführerschein und die Klasse M , das hiesse ja dass ich 50ccm fahren darf bis Tempo 45.
Da dürfte ich eine SR 1 oder SR 2 oder Schwalbe ja gar nicht fahren , da über 45 KmH schnell ?!

unsure.gif

Euer den Kopf schüttelnder
Raphael

P.S.: Habs schon selber raus : "Die im Einigungsvertrag festgehaltene Besitzstandswahrung ist auch der Grund, wieso vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommene Kleinkrafträder des ehemaligen Ostdeutschen Herstellers Simson auch mit dem heutigen Führerschein Klasse M gefahren werden dürfen. In der DDR konnte die Fahrerlaubnis zum Führen eines Mokicks dagegen bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden."


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

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NorbertE
Geschrieben am: 26.05.2009, 16:42
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laugh.gif laugh.gif Ich hab grad wieder eine neue Bissspur in der Schreibtischkante wegen dem Jugendweihegeld laugh.gif laugh.gif Sorry, Raphael, ist nicht böse gemeint. Es zeigt doch wieder die Defizite Ost/West und umgedreht nach 20 Jahren "Einheit".

Du hast es auch richtig rausgefunden mit der "M" thumbsup.gif Ich z.B. darf ohne Motorrad (ich hab alles ausser Motorrad, bis hin zu 40Tonner oder Bus mit Hänger laugh.gif ) trotzdem Zweirad bis 125ccm fahren. biggrin.gif. Es gibt da nämlich noch eine Klausel.... wink.gif


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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Raphael
Geschrieben am: 26.05.2009, 16:57
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"Darf Ich als Wessi mal fragen : Was ist Jugendweihegeld ?
Kann Ich das auch haben und wo beantragt man das ?

Gruss,
Raphael "


War auch nicht so ganz ernst gemeint , das mit dem Beantragen ...

rolleyes.gif biggrin.gif

Na wenn das mit dem Führerschein passt will Ich doch mal mit einem Ehemaligen Arbeitskollegen sprechen, der hatte sich direkt nach der Wende eine Schwalbe zugelegt , die steht jetzt nutzlos rum .

Gruss,
Raphael


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MAWfreund
Geschrieben am: 13.06.2009, 15:39
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Ich bin mal auf etwas interessantes gestossen, Es gibt ja laut Wiedervereinigungsvertrag gewisse Ausnahmen, laut denen DDR Fahrzeuge mit den heutigen Fahrzeugen gleichgestellt sind. ZB Die Simson mit 50ccm darf wenn vor 92 gebaut 60 fahren also reicht Die Klasse M wenn auch nur für 45 kmh.
Das Sls Mofa von Simson fährt schneller als 25 kmh is aber gleichgestellt mit den heutigen und so reicht Mofaprüfbescheinigung.
Der MAW der laut Werk 30 fährt gilt daher auch als Mofa, wäre auch mit den heutigen gleichgestellt, nur ist er leider vergessen worden, man hat ihn in dem Zusammenhang nicht erwähnt.
Die Regelung bezieht sich aber generell auf Fahrräder mit Hilfsmotoren.
Es gab daher vor kurzem eine Debatte darüber ob und was nun rauskommt weiß ich noch nicht aber ich bleibe dran.


Maik


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von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
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Dapfer
Geschrieben am: 24.06.2009, 15:39
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Danke für die ganzen Antworten!

L.G. Lenni


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Tom
Geschrieben am: 24.06.2009, 22:15
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Hallo,

der MAW-Motor ist offiziell vom Werk für eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegt ... in der Praxis kommt es natürlich auf das Fahrrad an ... mit einem 26er wird er das nicht ganz schaffen, mit einem 28er Hinterrad jedoch locker ...

Schöne Grüße
vom Tom



Angefügtes Bild
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asphaltsau1
Geschrieben am: 08.07.2009, 22:16
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Jetzt hab ich doch auch mal ne Frage. Ist der MAW jetzt noch ein Fahrrad mit Hilfsmotor, somit innerorts auf Radwegen und ganz wichtig ohne Helmpflicht zu führen, oder wird er doch als Motorfahrrrad (Mofa) gewertet? Dann brauch ich ja doch einen Helm und viel schlimmer, ich muß theoretisch in der Stadt auf der Straße fahren. Das war mit dem SR1 schon sehr abenteuerlich.

Gruß Markus
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Roehrenradio
Geschrieben am: 09.07.2009, 08:04
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Wegen dem MAW war ich vor kurzen bei unserem Revierpolizisten (ABV). Es ging um die Helmpflicht und dem Fahren auf dem Radweg. Erst konnte er mir nichts sagen, hat sich dann aber mit meinen Fotos vom MAW mit seinen Kollegen beraten.

Nach einer Woche sagte er mir, daß ein Helm Pflicht ist (sonst gibts Ärger mit der Versichrung im Schadensfall).
Er sagte mir, daß ich damit auch auf dem Radweg fahren kann, denn es zählt weiterhin als Fahrrad. Ich sollte aber rücksichtsvoll fahren. Schriftlich wollte er mir das aber nicht geben. Bis jetzt gab es aber auf dem Radweg keine Probleme.

Tschau
Matthias


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Schmied
Geschrieben am: 09.07.2009, 08:56
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Dennoch sollte man beachten, dass das Fahren auf einem Fahrradweg mit einem Mofa (MAW) ausschließlich nur bei abgeschaltetem Motor mittels Treten erlaubt ist! rolleyes.gif (§2 Abs. 4 StVO)


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Roehrenradio
Geschrieben am: 10.07.2009, 09:08
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@ Schmied

Du hast ja recht, aber ich meine natürlich Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften. Und da kann man fahren (§2 Abs. 4 StVO).

Matthias


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Schmied
Geschrieben am: 10.07.2009, 11:10
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Irrtum!!!

Die (Anfang des Jahres erstellte) Ergänzung des Paragraphen zum "...Erlaubten Fahren von Mofas auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften..." trift aber nicht für MAW (Stepke, etc.) zu, da dies nur Fahrzeuge mit einer max Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 kmh einschließt... rolleyes.gif


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