
doc, das seh ich nicht so. Er hat einen Ansprechpartner und er hat Geld bezahlt für eine Leistung, die er nicht bekommen hat. Auch wenn der Preis lächerlich ist, ist es doch Betrug!! Es gilt immer noch das BGB!!
Anzeige (kostenfrei) und den Vorgang dokumentieren (Stress). Fertig. Und dann mal sehn.
S-U: Leider hast Du Recht. "Früher" war es so...Leistung>Geld. Heute, auch dank ebi ist es so...Geld>vielleicht Leistung....
Es geht aber noch viel ärger. Ich schreibs mal bewusst in der 3. Person und nur, damit Ihr wisst, wohin wir uns bewegen....
Ein 51-jähriger Vater hat einen 28-jährigen Sohn mit gleichem Vor- und Zunahmen.Was sich nach der Geburt des Sohnes bei der Namensgebung als "witzig" darstellen sollte, wurde dem Vater nun zum Verhängnis.
Der Sohn handelte mit Drogen, was bekannterweise illegal ist. Natürlich wurden seine Kontakte (in dem Fall vom Zollfahndungsamt) überwacht und als die umgesetzte Menge ein bestimmtes Limit überschritt, griffen die Fahnder zu.
Der Sohn, wohnhaft auf einer Insel hoch im Norden, besuchte auch seinen Vater tief im Süden der Republik gelegentlich. Bei der Verhaftung des Sohnes wurden Hausdurchsuchungen bei seinen Kontakten von der Insel bis hinunter in den Süden durchgeführt. Nur beim Vater nicht, der sowieso nichts wusste.
Der besorgte Vater besuchte nun den Sohn in der U-Haft und dieser teilte ihm während des Gespräches nebenbei mit, dass der Telefonanschluss des Vaters 2 Monate lang überwacht und aufgezeichnet worden ist, weil die Ermittler dachten, der Vater sei der Sohn (Namensgleichheit und Dummheit von Beamten). Dem Sohn waren während eines Verhöres 2 Telefonmittschnitte von Gesprächen seines Vaters in Schriftform vorgelegt worden.
Der daraufhin erboste und völlig unbescholtene Vater wollte der Sache auf den Grund gehen. Als Erstes holte er sich die Bestätigung bei der ermittelnden Zollfahndungsbehörde. "Ja", war die Auskunft, "stimmt, war aber ein Versehn".
Der nächste Schritt war ein Gespräch mit dem ermittelnden Staatsanwalt. Diesen konfrontierte der Vater mit der Tatsache des Abhörens, dem Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte nach Art.10 des Grundgesetzes, der Durchführung solcher Maßnahmen nach §100 ff. der Strafprozessordnung und der in der DDR groß gewordene Vater scheute auch einen Vergleich mit der Stasi nicht.
Einige Antworten des Staatsanwaltes:
- das kann schon mal passieren
- gegen Sie lag nie ein Verdacht vor
- die Stasi verwertete alles, wir dürfen das nicht
- die Bänder/Protokolle werden gelöscht
- wenn Sie mal was geäussert haben, was nicht ganz "sauber" war, intressiert uns das nicht
- Sie können natürlich dagegen vorgehn, dann bekommen Sie ein Urteil, daß es nicht rechtmäßig war
- und...können Sie sich von dem Urteil eine Scheibe Brot kaufen?
- Sie bekommen nach Abschluss der Ermittlungen natürlich einen Bescheid
Den Richter, der den Beschluss für die Abhörmaßnahme unterzeichnet hat, konnte oder wollte der Staatsanwalt nicht benennen.
Ein beauftragter Rechtsanwalt bestätigte, dass sehr wohl gute Chancen bestünden, dieses Urteil zu erlangen. Das wäre aber schon Alles. Da bei einem Prozess viele beteiligt sind, haben Diese natürlich auch Akteneinsicht.Eine Vernichtung der Abhörprotokolle ist also nicht gegeben.
Der Vater war nie Beschuldigter, wurde aber trotzdem in Sippenhaft genommen, abgehört, überwacht und seine Persönlichkeitsrechte wurden verletzt.Vorgehen dagegen kann er, erreichen wird er nichts.
Und es kann Dir so passieren und Dir und Dir....jederzeit. Georg Orwell war gestern....Wenn Dein Telefon gleich klingelt, bin ich das. Und schon hängst Du mit drin....
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus