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> Wiedezulassung von Oldtimern.
Wuschel
Geschrieben am: 10.02.2010, 13:54
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Matze, eine schrifliche Aussage war mir erstmal garnicht wichtig. Denn wenn ich jetzt weiß, dass keine Anzeige vorliegt ist es unwahrscheinlich, dass sowas nochmal kommen wird. Zumal ja der Roller (wahrscheinlich)nach neuem Recht noch nicht zugelassen war. Auch im Kaufvertrag ist angegeben, dass kein Brief übergeben wurde (entsprechende Kästchen ist nicht angekreuzt) und der verkäufer versichert, dass der Roller sein Eigentum ist, also war....
Insofern kann ich damit leben.

Calle, welche zulassungsstelle meinst du? Muss man eigentlich zu einer bestimmten gehen (abhängig vom Wohnort). Ich kann mich an "meine" erinnern die war glaub ich in der Nähe Rhinstraße. Das letzte mal als ich dort war hat die gerade frisch eröffnet.... (laaaaange her biggrin.gif )


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Gruß Dirk
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Calle
Geschrieben am: 10.02.2010, 14:10
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Ja , Ferdinand Schulze Str war ich . also Rhinstr wink.gif



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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 10.02.2010, 20:43
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QUOTE (Doc Holliday @ 10.02.2010, 13:03)
ps. die Anfrage bei der Polizei kann man(n) machen lassen, doch mir wurden versichert, dass man keinen Rechtsanspruch auf diese Aussage hat, bzw. der Beamten / Polizist wird Dir nichtsausdrucken was seine Aussage bezüglich der Anfrage untermauert.

Matze

Matze, der Verfahrensweg bei uns ist so. Es haben ja jetzt auch schon andere geschrieben, dass es ohne geht. Es kommt halt immer drauf an, wie das die Zulassungsstelle handhabt. Kundfreundlich oder Kundenfeindlich. laugh.gif

Und über die Anfrage bei der Polizei gibts freilich keine schriftliche Ausfertigung, warum auch? Wenns nicht gestohlen ist, ist es ja ok und wenn doch, dann haste eh ein Problem. wink.gif

Und dieses Formblatt vom KBA kannste dir normal auch sparen, denn nach der Vollabnahme haste ja alle Unterlagen vom TÜV, was die bei der Zulassungsstelle brauchen um dir nen Brief auszustellen. smile.gif Und wenn du clever bist, dann besorgst du dir noch ne Kopie von nem alten Brief der gleichen Maschine, da steht ja dann auch alles drin. wink.gif

Aber wie gesagt, es ist von Region zu Region unterschiedlich, weil es jede Zulassungsstelle für sich anders regelt. Wenn man etwas clever ist, dann bekommt man alles ohne große Probleme zugelassen. Man muss sich nur vorher gut informieren. smile.gif

Gruß Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Wuschel
Geschrieben am: 11.02.2010, 07:01
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Hallo
danke erstmal an alle.
Ich weiß nun, dass ich beruhigt anfangen kann den Roller wieder schick zu machen. Und dann werd ich mich wohl in 1-2 Jahren ins Getümmel des Wiederzulassungsmarathons stürzen. (Formular A38 ...... laugh.gif laugh.gif )


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Gruß Dirk
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heiwen
Geschrieben am: 11.02.2010, 08:28
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Nochmal zur Verfahrensweise im Braunschweiger Land.

Ausgangslage: AWO T ohne Papiere, nur mit Kaufvertrag vom Bruder.

1. Zum TÜV und Vollabnahme in WF machen lasssen. Hilfreich war ein alter Brief in Kopie (Danke Bernd) von dem er die Daten übernahm, sonst hätte es Tage gedauert bis er sich die ganzen Daten hätte zukommen lassen müssen.

2. Das ganz hat 20 min. gedauert, von denen er 15 min. "Probefahrt" gemacht hat.

3. Zur Zulassungsstelle. Das Mäuschen war noch jung an Jahren und sagte mir erst Samstag geht das nicht. Doch ging, nachdem ich mit Cheffe sprechen wollte und sie es sich abnicken ließ. Kaufvertrag und Versicherungskarte vorgelegt, kurz KBA gecheckt, neuer Brief ausgestellt, fertig. Keine weiteren Erklärungen, nur etwas Hickhack wegen kleinem Nummernschild.
Zeit: 25 min.

4. AWO ist zugelassen.

Grüße

Heiko


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"Back to the Roots" mit SR 2 und AWO 425 T Gespann
Nicht das Baujahr oder die Herkunft zählt, sondern die Faszination der Maschine.
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lorenz1808
Geschrieben am: 18.07.2012, 20:17
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Mal kurz Erfahrungen aus Brandenburg:

Wenn kein Brief vorliegt:
Vollgutachten nach § 21 - 79,50 € plus Behörde ca. 55 €

Wenn DDR Brief oder BRD Brief vorliegt:
HU genügt bei BRD Brief. Bei DDR Brief zusätzlich Datenblatt oder Vollgutachten.

Kleines Keinnzeichen:
Dank Erlass aus P kein Problem, wenn KTA BE. Habe es sogar an einer ETZ 250 bekommen.
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 18.07.2012, 20:41
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QUOTE (lorenz1808 @ 18.07.2012, 21:17)
Mal kurz Erfahrungen aus Brandenburg:

Wenn kein Brief vorliegt:
Vollgutachten nach § 21 - 79,50 € plus Behörde ca. 55 €

Wenn DDR Brief oder BRD Brief vorliegt:
HU genügt bei BRD Brief. Bei DDR Brief zusätzlich Datenblatt oder Vollgutachten.

Kleines Keinnzeichen:
Dank Erlass aus P kein Problem, wenn KTA BE. Habe es sogar an einer ETZ 250 bekommen.

Bitte mal kurz erläutern, was der Erlass aus P ist? Also mich würde auch interessieren, wie man denn bei der ETZ 250 ein kleines Schild wie beim Sperber bekommen kann?

Mir haben se nur die neuen schmalen Kuchenbleche angeboten.


Und nun nochmal zur Sperber Anmeldung in Bayern (Oberfranken)

Mein Kumpel sein Sperber hatte nen DDR Brief. HU wurde normal gemacht, dazu brauchte er aber noch ein Datenblatt für die Zulassungsstelle und die auf der Zulassungsstelle musste alls händisch in den PC eingeben, deswegen war die Geschichte dann auch ganz schön teuer. Glaub auch an die 60 Euro hat alles gekostet.

Ansonsten war die Einstufung als Leichtkraftrad kein Thema. Zur Not hatte ich auch die Schlüsselnummern parat.

Gruß Jörg



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ddrschrauber
Geschrieben am: 18.07.2012, 21:13
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Mit P ist Postdam gemeint, die Landeshauptstadt und Sitz der Landesregierung. wink.gif

Der Tim


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und noch ne Honda CB 500

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lorenz1808
Geschrieben am: 19.07.2012, 20:48
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Den hier:



Angefügtes Bild
Angefügtes Bild
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heiwen
Geschrieben am: 20.07.2012, 07:52
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Das sowas nochmal passiert? Klasse, leider hat der Herr Schreibstift vergessen zu erwähnen, woher diese Info stammt, denn wie wir wissen, kommt sowas selten bei den Zulassungsstellen an, wenn nicht amtlich oder die Nase nicht passt.


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 20.07.2012, 10:26
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Seh ich wie Heiko. Wäre interessant, ob das eine amtliche Anordnung ist und diese dann für das gesamte Bundesgebiet gilt oder nur für Potsdam?

Jörg


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Doc Holliday
Geschrieben am: 20.07.2012, 11:36
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 18.07.2012, 21:41)
QUOTE (lorenz1808 @ 18.07.2012, 21:17)
Mal kurz Erfahrungen aus Brandenburg:

Wenn kein Brief vorliegt:
Vollgutachten nach § 21 - 79,50 € plus Behörde ca. 55 €

Wenn DDR Brief oder BRD Brief vorliegt:
HU genügt bei BRD Brief. Bei DDR Brief zusätzlich Datenblatt oder Vollgutachten.

Kleines Keinnzeichen:
Dank Erlass aus P kein Problem, wenn KTA BE. Habe es sogar an einer ETZ 250 bekommen.

Bitte mal kurz erläutern, was der Erlass aus P ist? Also mich würde auch interessieren, wie man denn bei der ETZ 250 ein kleines Schild wie beim Sperber bekommen kann?

Mir haben se nur die neuen schmalen Kuchenbleche angeboten.


Und nun nochmal zur Sperber Anmeldung in Bayern (Oberfranken)

Mein Kumpel sein Sperber hatte nen DDR Brief. HU wurde normal gemacht, dazu brauchte er aber noch ein Datenblatt für die Zulassungsstelle und die auf der Zulassungsstelle musste alls händisch in den PC eingeben, deswegen war die Geschichte dann auch ganz schön teuer. Glaub auch an die 60 Euro hat alles gekostet.

Ansonsten war die Einstufung als Leichtkraftrad kein Thema. Zur Not hatte ich auch die Schlüsselnummern parat.

Gruß Jörg

Jörg,

das Augenmerk liegt bei bauartbedingt .....

Ich habe dem Onkel von der Zulassungsstelle mein AWO gezeigt .

oben Rücklicht und unten der Baldaufstrahler dazwichen passt leider nur das kleiner 80er Kennzeichen . Des Weiteren hatte ich ein DDR Kennzeichen zur Hand . Er fand alles sehr plausibel und hat keine Anstalten gemacht.

Er sagte auch, wenn nicht anders möglich muss das kleine dran.

Anderer Fall, meine ES hat auch ein kleines Kennzeichen .. da hat der TÜV Prüfer bei der Wiedeinbetriebnahme ein Vermekr in den Brief geschrieben...

max. Kennzeichengröße x y


Matze


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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lorenz1808
Geschrieben am: 29.03.2014, 11:43
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Das ist amtlich:

QUOTE (LBV Brandenburg)
Für Krafträder, welche bereits in der DDR zum Verkehr zugelassen waren, kann die örtliche Zulassungsstelle ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen zuteilen, wenn für das Anbringen eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens an dem nicht nachträglich veränderten Kraftrad kein ausreichender Platz vorhanden ist. Dieses vereinfachte Verfahren ist vom Landesamt für Bauen und Verkehr mittels einer Allgemeinverfügung verfügt worden, weil in der DDR andere (kleinere) Abmessungen für Kennzeichen vorgeschrieben waren (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 29/2010). Das Fahrzeug darf allerdings hinsichtlich der Anbringungstelle für das Kennzeichen nicht nachträglich verändert sein.

Beantragen Sie die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen bei der Zulassungsstelle und machen Sie die erstmalige Zulassung des Kraftrades in der DDR mit der Zulassungsbescheinigung der DDR oder einem entsprechenden Vermerk eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten glaubhaft.
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