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> Wiedezulassung von Oldtimern.
Hille
Geschrieben am: 11.05.2009, 12:09
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Hallo,

ich habe gerade im AWOforum folgenden Beitrag gefunden. Ich kopiere das hier mal rein. Hoffe das dies ok ist.

Hallo Jungs !
Ich war heute beim TÜV
und habe den Prüfer wegen einem Vollgutachten für meine MZ RT 125/3 befragt.
Der TÜV-Prüfer der selbst auch Oldtimerfan ist
hat mir in dem Zusammenhang eine erschreckende Neuigkeit verkündet.
Die Prüfer haben am Montag eine neue Information reinbekommen.
In Frankfurt/Oder und MOL sollen Fahrzeuge die Wiederzugelassen werden sollen bei der Zulassungsstelle keine Zulassung mehr erhalten, wenn nicht eindeutig durch vorlage des alten KFZ-Briefes bewiesen werden kann,
das das KFZ schon einmal zugelassen war.
Ansonsten ist es eine Neuzulassung nach STVZO 2009 mit Geräusch & Abgasnormen(KAT), Blinkern und alles was halt im Jahre 2009 Vorschrift ist. Das ist natürlich für unsere Oldtimer unmöglich.
"Das bedeutet das alle Fahrzeuge oder Rahmen zu denen wir keinen Fahrzeugbrief mehr haben,
ab jetzt wertlos sind und wir keine neu aufgebauten Fahrzeuge zulassen können."


Hat davon schon einer gehört?

Gruß Hille


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drehmoment
Geschrieben am: 11.05.2009, 12:36
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Nein Hille,

bisher nicht, zudem der 1. April ist ja auch schon etwas her. Unabhängig davon das mich eine solche Regelung dann auch tangieren würde, ist es schon komisch das Nachrichten aus dieser "Wünsch-Dir-Mal-Was-Ecke" einen auch schon gar nicht mehr verwundern oder gar erschrecken...
Das ist genauso wie mit dem Wunsch des Prüfgewerbes nach einem jährlichen TÜVs für Autos älter 10 Jahre oder -wie von einigen im Forum gefrdert- für Mopeds und Mockicks mit 50ccm.
Ich vermute, dass eine solche wie von Dir genannte Regelung dem Ansturm und der Klagewelle der Oldie-Fans definitiv nicht gewachsen wäre und der Amtschimmel das weiss oder sehr schnell erkennen müsste.

Ich dementiere damit also nicht das von Dir kopierte, stelle nur -sofern es denn stimmen sollte- die Dauerhaftigkeit eines solchen sinnentleerten Erlasses mehr als in Frage.

Bernd

P.S.: im übrigen gab es derlei Verunsicherungen von Amts wegen zurückliegend immer mal wieder - siehe Link
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hallo-stege
Geschrieben am: 13.05.2009, 16:23
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Hallo Hille,

leider ist das genaue Verfahren Ermessenssache der örtlichen Zulassungsstelle und damit nicht bundeseinheitlich geregelt. In den meisten deutschen Zulassungsstellen reicht eine eidesstattliche Erklärung, daß der Brief verloren ging, und die Zulassungsstelle macht eine Anfrage im Zentralregister beim KBA. Aber manche wollen eben Extrawürste. Im Notfall hilft nur eins: erstmal woanders zulassen ... (hab ich schon mal mit einem Bekannten aus Dänemark durchexerziert, da in diesem Falle sich die Dänen quergestellt haben. Da wurde eben erstmal in D zugelassen).

Bei der RT 125 ist der Fall allerdings noch etwas spezieller: nach neuestem Recht ist sie ein Leichtkraftrad und braucht zwar ein eigenes amtliches Kennzeichen, ist aber an sonsten Zulassungsfrei - muss also garkeinen Fahrzeugbrief / ZB II haben. Vielleicht hilft hier ein Hinweis auf § 4 FZV (Voraussetzungen für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge).

Gruss von Frank



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drehmoment
Geschrieben am: 13.05.2009, 19:38
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QUOTE (hallo-stege @ 13.05.2009, 17:23)
Bei der RT 125 ist der Fall allerdings noch etwas spezieller: nach neuestem Recht ist sie ein Leichtkraftrad und braucht zwar ein eigenes amtliches Kennzeichen, ist aber an sonsten Zulassungsfrei - muss also garkeinen Fahrzeugbrief / ZB II haben. Vielleicht hilft hier ein Hinweis auf § 4 FZV (Voraussetzungen für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge).

Gruss von Frank

Vielen Dank Frank!

Hilfe bzw. Infos dieser Art aus erster Hand sind natürlich Gold wert. Dann kann ja meine RT während der Renovierungsphase gemütlich weiterschlummern.

Also waren es wie gedacht: regionale Amtsschimmel-Stilblüten laugh.gif

Gruß und Dank,

Bernd
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Drehrumbiene
Geschrieben am: 13.05.2009, 19:54
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leider nix Amtsschimmel das Thema hatten wir im Motoclub auch schon soll ein neues Gesetz vom 29.4.09 sein .
Auf unserer Zulassungsstelle wusste man letzte Woche noch nichts davon ,aber wenn es einmal durch ist sieht es wahrscheinlich schlecht aus .
Da haben wir bald wieder DDR Verhältnisse damals ging ohne Brief auch nix. sad.gif Gruß uwe
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hallo-stege
Geschrieben am: 13.05.2009, 22:57
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QUOTE (drehrumbum @ 13.05.2009, 20:54)
leider nix Amtsschimmel das Thema hatten wir im Motoclub auch schon soll ein neues Gesetz vom 29.4.09 sein

Hallo Uwe,

das "Gesetz" zum 29.04. ist eine Verordnung zur Umsetzung der EG Richtlinie 2007/46/EG und bezieht sich auf Neufahrzeuge ... in Bezug auf Einzelabnahmen hat sich da schon einiges geändert, aber - wie gesagt - nur für Neue.

Gruss von Frank


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Wuschel
Geschrieben am: 10.02.2010, 07:10
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Hallo
ich möchte das Thema mal wieder hochholen. Also folgendes:

Ich habe mir vor geraumer Zeit einen Berlin Roller zugelegt. Natürlich hatte der keinerlei Papiere mehr. Im Kaufvertrag versichert der Verkäufer, dass das Fz. sein Eigentum ist. Soweit so gut.
Bevor ich mich aber nun ans Werk mache und Geld und zeit zum Aufbau investiere wollte ich sicher sein, dass der Roller nicht doch auf irgendeiner Liste steht und habe in Dresden auf der Zulassungsstelle angerufen. Nun meinte man dort, dass derjenige der den Brief verloren hat eine eidestattliche Erklärung abgeben muss. Ich denke mal den Weg des Rollers rückverfolgen dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Der Mann meinte auch, dass solche "Fahndungslisten" (??) nur bei der Polizei existieren.
Eine direkte Anfrage beim KBA gibts ja nun nicht mehr.

Also, ich möchte ja nur sicher sein, dass der Roller nicht irgendwann als gestohlen gemeldet wurde und beim Wiederzulassen (irgendwann..) auf die Nase fallen.

Wie kann ich nun vorgehen um solch eine Auskunft zu erhalten???


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Gruß Dirk
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Calle
Geschrieben am: 10.02.2010, 07:59
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Dresden scheint da nen schwieriges Pflaster zu sein.

Normalerweise geht die direkte Abfrage ans KBA mittlerweile über die Zulassungsstellen.

Natürlich kann niemand sicher sein,daß bis zur Anmeldung deines Rollers den jemand als gestohlen meldet.
Daher wäre eine Eidesst.Versicherung des Verkäufers sehr hilfreich.

Du selber könntest dich vor Wiederzulassung beim örtlichen Polizeirevier erkundigen,oder lsst mal nen Bekannten die Sache prüfen der da Zugriff zu hat .
Bei mir isses nen Bekannter der bei der Polizei arbeitet.



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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 10.02.2010, 08:27
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Einfachste Vorgehensweise ist, Fahrgestellnummer aufschreiben, bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen und Nummer fandungsmäßig überprüfen lassen. Ist ne Serviceleistung die jede Polizeidienststelle machen kann. (Ist auch nix verbotenes, man kann auch Handys, Navis etc. abfragen) Viele wissen das aber nicht.

Ist das Fahrzeug nicht in der Fahnung drin, dann gibts auch keine Probleme mit der Zulassung. thumbsup.gif

Was den verlorenen Fahrzeugbrief angeht, da ist es doch egal, wer den Brief verloren hat. Wenn das Fahrzeug nicht gestohlen ist, gibt man einfach ne eidesstattliche ab (soweit es die Zulassungsstelle verlangt) und gut ist. Wissen doch die auf der Zulassungsstelle nicht, wie lang der Brief schon weg ist oder wer den verloren hat. wink.gif Und wenn der alte Brief schon seit Jahrzehnten verschwunden ist, wird der auch nicht wieder auftauchen. cool.gif

Also viel Aufregung um nichts. biggrin.gif

Gruß Jörg



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Grüße Jörg

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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Doc Holliday
Geschrieben am: 10.02.2010, 11:46
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 10.02.2010, 08:27)
Einfachste Vorgehensweise ist, Fahrgestellnummer aufschreiben, bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen und Nummer fandungsmäßig überprüfen lassen. Ist ne Serviceleistung die jede Polizeidienststelle machen kann. (Ist auch nix verbotenes, man kann auch Handys, Navis etc. abfragen) Viele wissen das aber nicht.


Hallo Jörg,

ich muss Deinen Optimismus stark ausbremsen ...... ph34r.gif

Ich weiß ja nicht ob das in Franken so geht, aber im Rest der Bundesrepublik ghet das nicht so.

Es sei denn Du kannst Deinen Verfahrensweg eindeutig darlegen und beweisen.

Für alle anderen kann ich nur sagen, es gibt ein Formblatt beim KBA. Dieses wird ausgefüllt und abgeschickt . Danach wir die Fahrgestellnr. geprüft und es gibt ein Zertifikat (wie auch imer dass heißt) kostet um die 20 EUR.

Mit diesem Zettel geht man(n) zu TÜV, DEKRA was auch immer. Der gute Prüfe sucht ein Datenblatt für das passende Fahrzeug raus, macht die Vollabnahme.

Mit diesen Papieren und Geld und der Doppelkarte gehts dann zur Zulassungsstelle wink.gif

Mathias


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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enrico-82
Geschrieben am: 10.02.2010, 12:00
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Das Formular ist eine Freigabe zur Erteilung eines Kraftfahrzeugbrief, und die Zulassungstelle muss vorher eine Unbedenklichkeitserklärung (Diebstahl) ausstellen.

Ich hab mir das mal bei ner geschenkten KTM überlegt und zusammengesucht.
Bis ich bei 150 EUR war und ich gesagt hat - ich verschenks weiter wink.gif


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Viele Grüße,
Enno


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xxx
Geschrieben am: 10.02.2010, 12:12
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Dresden ist ein schwieriges Pflaster, geh zum Notar und lass beglaubigen das du den Brief persönlich verloren hast, dann bekommst mit dem Schreiben vom Notar einen neuen Brief, man muss sich aber absolut sicher sein von wem man das Fahrzeug hat, sonst gibts noch mehr Probleme.

Wenn du Bekannte in anderen Kreisen hast ,zb. Kreis Meissen oder Freital, bekommst du dort den Brief mit einem Kaufvertrag.


Gruss David


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Wuschel
Geschrieben am: 10.02.2010, 12:37
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So, erstmal danke für eure hinweise. Ich hab mal heute auf einem Polizeirevier meines Vertrauens angerufen. Dort meinte der gute Mann, dass ein Fz mit meiner Fargestellnummer nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Ist ja schon mal was.
Weiterhin meinte er, dass er dazu überhaupt keinen Eintrag findet. Daraus schließe ich (oder besser der polizist und ich) dass der Roller noch nie nach bundesdeutschem Recht zugelassen war. Auch gut. Und bei dem Zustand den in dem der Roller sich befindet glaub ich das sogar.

@David, das mit dem schwierigen Pflaster hab ich auch bei meinem telefonat mit dem Herren von der dresdener zulassungsstelle festgestellt. Da bin ich dann etwas in Panik verfallen. Deinen Gedanke das Fz woanders zuzulassen (insbesondere auch wg. kleinem Kennzeichen) gibts auch in anderen Foren. wink.gif

@Matthias, m.E. gibts doch keine direkte Anfrage mehr beim KBA. Zur Zulassung fragt die zulassungsstelle beim KBA nach. Soweit ich mich inzwischen durchs Netz gesucht habe hast du als normaler Sterblciher keine Möglichkeit mehr direkt beim KBA solche Erklärung zu holen.

Mein Telefonpartner heute im Revier meinte auch, dass er auf die gleichen Listen wie das KBA zugreift. Ergo: mein Roller steht nicht zur Fahndung. Und somit sollte es hierzu keine Problkeme geben. Zu allen anderen Sachen (TÜV, gutachten, Brief ....) bin ich mir sicher noch einen steinigen Weg vor mir zu haben. Nur ist dann der roller ja fertig restauriert und dann will ich ihn auch zulassen.

Nur mal so theoretisch. Kann mir jemand zum Grad der Zulassungsschwierigkeit mit ohne Brief für Meißen oder Berlin etwas sagen ?? wink.gif wink.gif
(Für Dresden habe ich ja schon Telefonerfahrung und auch David bestätigt meinen ersten Eindruck)


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Gruß Dirk
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Calle
Geschrieben am: 10.02.2010, 12:48
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Berlin:
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keine weiteren Amtsgänge nötig.


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Geschrieben am: 10.02.2010, 13:03
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Also ich brauchte für die MZ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung obwohl ich sogar den originalen DDR Brief incl. Kaufvertrag hatte.

Bescheinigung, Vollabnahme & Zulassung waren ca. 110 EUR

Matze

ps. die Anfrage bei der Polizei kann man(n) machen lassen, doch mir wurden versichert, dass man keinen Rechtsanspruch auf diese Aussage hat, bzw. der Beamten / Polizist wird Dir nichtsausdrucken was seine Aussage bezüglich der Anfrage untermauert.

Matze


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