Wiedezulassung von Oldtimern.
drehmoment |
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Nein Hille, bisher nicht, zudem der 1. April ist ja auch schon etwas her. Unabhängig davon das mich eine solche Regelung dann auch tangieren würde, ist es schon komisch das Nachrichten aus dieser "Wünsch-Dir-Mal-Was-Ecke" einen auch schon gar nicht mehr verwundern oder gar erschrecken... Das ist genauso wie mit dem Wunsch des Prüfgewerbes nach einem jährlichen TÜVs für Autos älter 10 Jahre oder -wie von einigen im Forum gefrdert- für Mopeds und Mockicks mit 50ccm. Ich vermute, dass eine solche wie von Dir genannte Regelung dem Ansturm und der Klagewelle der Oldie-Fans definitiv nicht gewachsen wäre und der Amtschimmel das weiss oder sehr schnell erkennen müsste. Ich dementiere damit also nicht das von Dir kopierte, stelle nur -sofern es denn stimmen sollte- die Dauerhaftigkeit eines solchen sinnentleerten Erlasses mehr als in Frage. Bernd P.S.: im übrigen gab es derlei Verunsicherungen von Amts wegen zurückliegend immer mal wieder - siehe Link
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drehmoment |
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QUOTE (hallo-stege @ 13.05.2009, 17:23) | Bei der RT 125 ist der Fall allerdings noch etwas spezieller: nach neuestem Recht ist sie ein Leichtkraftrad und braucht zwar ein eigenes amtliches Kennzeichen, ist aber an sonsten Zulassungsfrei - muss also garkeinen Fahrzeugbrief / ZB II haben. Vielleicht hilft hier ein Hinweis auf § 4 FZV (Voraussetzungen für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge).
Gruss von Frank |
Vielen Dank Frank! Hilfe bzw. Infos dieser Art aus erster Hand sind natürlich Gold wert. Dann kann ja meine RT während der Renovierungsphase gemütlich weiterschlummern. Also waren es wie gedacht: regionale Amtsschimmel-Stilblüten Gruß und Dank, Bernd
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Drehrumbiene |
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leider nix Amtsschimmel das Thema hatten wir im Motoclub auch schon soll ein neues Gesetz vom 29.4.09 sein . Auf unserer Zulassungsstelle wusste man letzte Woche noch nichts davon ,aber wenn es einmal durch ist sieht es wahrscheinlich schlecht aus . Da haben wir bald wieder DDR Verhältnisse damals ging ohne Brief auch nix. Gruß uwe
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SimsonSammler1234 |
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Einfachste Vorgehensweise ist, Fahrgestellnummer aufschreiben, bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen und Nummer fandungsmäßig überprüfen lassen. Ist ne Serviceleistung die jede Polizeidienststelle machen kann. (Ist auch nix verbotenes, man kann auch Handys, Navis etc. abfragen) Viele wissen das aber nicht. Ist das Fahrzeug nicht in der Fahnung drin, dann gibts auch keine Probleme mit der Zulassung. Was den verlorenen Fahrzeugbrief angeht, da ist es doch egal, wer den Brief verloren hat. Wenn das Fahrzeug nicht gestohlen ist, gibt man einfach ne eidesstattliche ab (soweit es die Zulassungsstelle verlangt) und gut ist. Wissen doch die auf der Zulassungsstelle nicht, wie lang der Brief schon weg ist oder wer den verloren hat. Und wenn der alte Brief schon seit Jahrzehnten verschwunden ist, wird der auch nicht wieder auftauchen. Also viel Aufregung um nichts. Gruß Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Doc Holliday |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 10.02.2010, 08:27) | Einfachste Vorgehensweise ist, Fahrgestellnummer aufschreiben, bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen und Nummer fandungsmäßig überprüfen lassen. Ist ne Serviceleistung die jede Polizeidienststelle machen kann. (Ist auch nix verbotenes, man kann auch Handys, Navis etc. abfragen) Viele wissen das aber nicht.
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Hallo Jörg, ich muss Deinen Optimismus stark ausbremsen ...... Ich weiß ja nicht ob das in Franken so geht, aber im Rest der Bundesrepublik ghet das nicht so. Es sei denn Du kannst Deinen Verfahrensweg eindeutig darlegen und beweisen.Für alle anderen kann ich nur sagen, es gibt ein Formblatt beim KBA. Dieses wird ausgefüllt und abgeschickt . Danach wir die Fahrgestellnr. geprüft und es gibt ein Zertifikat (wie auch imer dass heißt) kostet um die 20 EUR. Mit diesem Zettel geht man(n) zu TÜV, DEKRA was auch immer. Der gute Prüfe sucht ein Datenblatt für das passende Fahrzeug raus, macht die Vollabnahme. Mit diesen Papieren und Geld und der Doppelkarte gehts dann zur Zulassungsstelle Mathias
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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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Wuschel |
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So, erstmal danke für eure hinweise. Ich hab mal heute auf einem Polizeirevier meines Vertrauens angerufen. Dort meinte der gute Mann, dass ein Fz mit meiner Fargestellnummer nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Ist ja schon mal was. Weiterhin meinte er, dass er dazu überhaupt keinen Eintrag findet. Daraus schließe ich (oder besser der polizist und ich) dass der Roller noch nie nach bundesdeutschem Recht zugelassen war. Auch gut. Und bei dem Zustand den in dem der Roller sich befindet glaub ich das sogar. @David, das mit dem schwierigen Pflaster hab ich auch bei meinem telefonat mit dem Herren von der dresdener zulassungsstelle festgestellt. Da bin ich dann etwas in Panik verfallen. Deinen Gedanke das Fz woanders zuzulassen (insbesondere auch wg. kleinem Kennzeichen) gibts auch in anderen Foren. @Matthias, m.E. gibts doch keine direkte Anfrage mehr beim KBA. Zur Zulassung fragt die zulassungsstelle beim KBA nach. Soweit ich mich inzwischen durchs Netz gesucht habe hast du als normaler Sterblciher keine Möglichkeit mehr direkt beim KBA solche Erklärung zu holen. Mein Telefonpartner heute im Revier meinte auch, dass er auf die gleichen Listen wie das KBA zugreift. Ergo: mein Roller steht nicht zur Fahndung. Und somit sollte es hierzu keine Problkeme geben. Zu allen anderen Sachen (TÜV, gutachten, Brief ....) bin ich mir sicher noch einen steinigen Weg vor mir zu haben. Nur ist dann der roller ja fertig restauriert und dann will ich ihn auch zulassen. Nur mal so theoretisch. Kann mir jemand zum Grad der Zulassungsschwierigkeit mit ohne Brief für Meißen oder Berlin etwas sagen ?? (Für Dresden habe ich ja schon Telefonerfahrung und auch David bestätigt meinen ersten Eindruck)
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Gruß Dirk
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