Rücklichtkappe rot/gelb
Emkay |
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Der Irrsinn geht in die nächste Runde. Wie zu erwarten, gibts jetzt kaum noch was. Und daher gibt es eben auch äußerst freche Angebote..... https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige...460820-306-1324Wenn mir jemand für einen vernünftigen Preis (diesen können wir gerne per PN klären - da hat ja jeder eine andere Vorstellung auch vom Wort.... ) bieten kann, oder einen Bezugweg aktuell, dann bitte Info. Mein 66er Pedalspatz ist fast fertig. Danke euch
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Danke und viele Grüße aus Wojerecy, Markus
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Esser7 |
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Ne..Ne die ist alt und hat Gebrauchsspuren, der Preis ist das aufregend neue im Hafen in Dresden gab es das komplette Rücklicht alt und unbenutzt für 45,-
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cosca |
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QUOTE (SimsonFAN! @ 08.12.2019, 16:50) | QUOTE (S50FanPL @ 08.12.2019, 16:46) | Ja klar gibt es keine mehr. Weil die ja jetzt auch diese dämliche E-Prüfzeichen bräuchten [...] |
Das stimmt, das war aber schon immer so. Das wurde halt umgangen, in dem man in der Artikelbeschreibung ausdrücklich drauf hin wies, das die nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Gleiches gilt für Blinkerkappen etc. Damit war das für die geklärt... Insofern besteht ja keine neue Situation |
Das neue an der Situation ist, dass es dazu ein Urteil des OLG Hamm aus 2013 gibt. Darin wird festgestellt, dass ein Hinweis des Verkäufers, wonach das Teil nicht im Bereich der StVZO verwendet werden darf, nicht ausreicht. Entscheidend ist die objektive Verwendungsmöglichtkeit durch den Käufer, nicht die subjektive Verwendungsbestimmung durch den Verkäufer. Das hat dann in der Folge die Abmahnwelle durch das KBA ausgelöst.
QUOTE (ckich @ 08.12.2019, 18:23) | Auch ist gelbes Bremslicht ab Baujahr 1983 nicht mehr zulässig. |
Nachdem in der DDR schon ab EZ 01.06.1982 das rote Bremslicht verbindlich wurde, dürfte das kein praktisches Problem darstellen. Sowohl in der DDR-StVZO, als auch in der geltenden StVZO ist für ältere Fahrzeuge das gelb-rote Bremslicht weiterhin zulässig.
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ckich |
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QUOTE (cosca @ 08.12.2019, 19:37) | QUOTE (SimsonFAN! @ 08.12.2019, 16:50) | QUOTE (S50FanPL @ 08.12.2019, 16:46) | Ja klar gibt es keine mehr. Weil die ja jetzt auch diese dämliche E-Prüfzeichen bräuchten [...] |
Das stimmt, das war aber schon immer so. Das wurde halt umgangen, in dem man in der Artikelbeschreibung ausdrücklich drauf hin wies, das die nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Gleiches gilt für Blinkerkappen etc. Damit war das für die geklärt... Insofern besteht ja keine neue Situation |
Das neue an der Situation ist, dass es dazu ein Urteil des OLG Hamm aus 2013 gibt. Darin wird festgestellt, dass ein Hinweis des Verkäufers, wonach das Teil nicht im Bereich der StVZO verwendet werden darf, nicht ausreicht. Entscheidend ist die objektive Verwendungsmöglichtkeit durch den Käufer, nicht die subjektive Verwendungsbestimmung durch den Verkäufer. Das hat dann in der Folge die Abmahnwelle durch das KBA ausgelöst.
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Genau das hat einige MZA Händler getroffen. Aus dem druck der daraus folge, war MZA gezwungen endlich Lampen mit Prüfzeichen zu bringen.
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