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> Moped in Parkhaus Verboten ?
Nethi
Geschrieben am: 31.03.2009, 13:00
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Hallo War heute in Parkhaus in Weimar ( Atrium ) und da kamm ein Security zu mir und hat gemeint das ich mich nicht hier rein stellen darf und das wäre in ganz Deuschland so kann mir jemand was dazu was sagen


Danke schon mal in Vorraus

mfg Nethi
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Nethi
Geschrieben am: 31.03.2009, 14:22
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Ich habe aber noch keine Schilder gesehen bei uns
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Schmied
Geschrieben am: 31.03.2009, 14:39
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Solange keine Parkflächen für Zweiräder extra ausgeschildert sind (was in den wenigsten Parkhäusern der Fall ist) ist das Parken für diese nicht erlaubt.
Ein Beschilderung, dass es verboten ist, muß demzufolge nicht angebracht sein.
Übrigens sind meines Wissens viele Parkhäuser im Vorraus mit dem Zeichen: "1048-10 §39 StVO" ausgeschildert und somit ist die Gesetzeslage eindeutig.


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Nethi
Geschrieben am: 31.03.2009, 17:07
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Ok, Danke schön
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fahrfisch
Geschrieben am: 02.04.2009, 21:42
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Ja nee is klar.

Ich würde sowieso mit dem Moped immer irgendwo in der Nähe des Fahrradständers parken. Die Radfahrer gucken wenigstens neidisch...
@Nethi: kommst du zum UT 3?

Hendrik


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Müssense halt immer wieder mal nachfragen!
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NorbertE
Geschrieben am: 02.04.2009, 22:29
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Zitat Schmied: "Solange keine Parkflächen für Zweiräder extra ausgeschildert sind (was in den wenigsten Parkhäusern der Fall ist) ist das Parken für diese nicht erlaubt."

Aha hmm.gif Sind also Zweiradfahrer ähnlich wie Raucher in der Gesellschaft stigmatisiert. Menschen 2.Klasse.

Nee, nee, nee!

Ich kenne die augenblickliche Gesetzeslage nicht ganz genau! Aaaber...ich fahre/laufe ins private Parkhaus ein und stelle auf die für eine bestimmte Zeit kostenpflichtig gemietete Fläche X meinen Gegenstand Y (Von mir aus eine Sanduhr oder ein Barbiehaus oder auch ein Moped). Wo ist das Problem?

Erklärts mir! Da gehn mir schon wieder die 7,62 in der Tasche auf. mad.gif

Edit: Ich erhöhe den Einsatz: Bietet mir ein Parkhaus und ich fahre rein mit dem SR1. Und ich warte neben meinem Moped geträulich auf das Erscheinen des "Säkuriti-Mannes". Ich habe gute Verbindungen zu deutschen Medien...das lassen wir drauf ankommen! mad.gif Das will ich sehn laugh.gif

Nochmal edit: Ausnahme wäre natürlich, die europäische Gemeinschaft vermutet in den anderthalb Litern Tankinhalt 1 zu 33 Gemisch eine terroristische Bedrohung mit Bezug zu Obama Bin Laden. Da hätte ich natürlich schlechte Karten... laugh.gif .


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Nethi
Geschrieben am: 03.04.2009, 01:21
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Habe noch mal Genau geschaut und da habe Ich dieses Schild gesehen

http://luedicke.net/verbot-motorrad.gif

@fahrfisch:
Was ist denn UT 3?
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foppi
Geschrieben am: 04.04.2009, 16:07
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Das ist ja mal eindeutig kein Essi - das heißt Joghurtbecher verboten laugh.gif
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NorbertE
Geschrieben am: 04.04.2009, 17:50
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Ich habe mich erkundigt. Parkhäuser und/oder Tiefgaragen sind "öffentlicher Verkehrsraum". Private Einrichtungen sind demzufolge "öffentlicher Verkehrsraum in privatem Besitz". In beiden gilt die SVO, wenn sie wirklich frei zugängig sind. Für ein z.B. ringsrum eingefriedetes Areal mit Tor oder Kette gilt Dies nicht!!! In seinem ringsrum zuhen Garten kann man Panzer oder total besoffen oder Beides fahren.

Gebots- oder Verbotsschilder gelten nur, wenn sie behördlich abgesegnet sind. Ein einfach privat aufgehangenes Schild gilt nicht, es sei denn es ist privates Gelände mit manuellem Zugang.(z.B. ein Feld eines Bauern, ringsrum zu und Bäuerlein sitzt am Entree. Der kann natürlich festlegen, wen er drauflässt)

Der Hintergrund ist aber, dass Parkhäuser oder Tiefgaragen gerne von Bikern zu Showtimezwecken genutzt werden. Das will natürlich niemand.
2. Grund: Viele Ausfahrten sind mit Induktionsschleifen gesteuert, die bei 2-Rädern häufig nicht ansprechen (Plastik-, Alujapaner). Um den daraus folgenden Ärger zu vermeiden, will man keine Bikes drin haben.

Angaben natürlich ohne Gewähr biggrin.gif


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