So in etwa stimmt das, was ihr hier geschrieben habt, aber es gibt auch wieder ein paar kleine Ausnahmen. Bzw. müsste bei jedem Helm im Einzelfall entschieden werden. Wenn es drauf ankommt sogar vor Gericht, so blöd das auch klingen mag.
Grundsätzlich (!) sind alle Helme erlaubt, bei denen der Hersteller gesagt hat, dass dies ein Motorradhelm ist. Also Stahlhelm, DDR-Halbschale, etc.
Verboten sind somit ausnahmslos alle anderen Helme, wie z.B. Bauhelm, Feuerwehrhelm, Polizeihelm (
).
Kritisch wird es jetzt nur, wenn ihr einen Helm habt, der aus einem Material besteht, welches mit der Zeit in seiner Qualität sinkt. Kunststoff wird z.B. brüchig. Somit ist dieser Helm wieder nicht "geeignet".
Wenn ihr euch das antuen wollt, dann lasst es auf einen Rechtstreit ankommen. Ich glaube dafür wären euch viele Motorradfahrer bzw. Polizisten dankbar
Das größte Problem sind aber nicht die 15€ und die Untersagung der weiterfahrt, sondern die Kosten im Schadensfall, die auf euch zukommen könne. Welche Versicherung zahlt schon bei einem nicht geeigneten Schutzhelm?