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> Helme für Ausfahrten
Schmied
Geschrieben am: 13.09.2010, 09:08
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Brauch ich nicht zu tun, denn diese Gesetzesabhandlung ist (wie an anderer Stelle schon einige Male besprochen) "Schnmee von gestern"!
Mittlerweile wurde die StVO so geändert, dass die alten Helme bei der Verwendbarkeit automatisch mit eingeschlossen sind.

Jetzt heist es im §21a:"...geeignete Schutzhelme"
Im Anhang ist (sinngemäß) zu lesen, dass alle jemals für den öffentlichen Straßenverkehr gebaute und zugelassenen Helme heute noch erlaubt sind. Als Ausnahmen werden Bau-, Feuerwehr-, Armee- und Traditionshelme aufgeführt.

Also alles (auch ohne irgendwelche Zettel) im grünen Bereich! wink.gif


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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 13.09.2010, 18:47
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Das ist ja so ein scheiß hier in Deutschland blink.gif hmm.gif mad.gif
Was mach ich wenn die Polizei mich anhält und die Geld ham wollen?
Soll ich da immer das Gesetzbuch mit mir rumschleppen oder was?
Fällt der Helm unter ,,Braincaps" oder ncht?


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Markus
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MuZ
Geschrieben am: 13.09.2010, 20:28
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So in etwa stimmt das, was ihr hier geschrieben habt, aber es gibt auch wieder ein paar kleine Ausnahmen. Bzw. müsste bei jedem Helm im Einzelfall entschieden werden. Wenn es drauf ankommt sogar vor Gericht, so blöd das auch klingen mag.


Grundsätzlich (!) sind alle Helme erlaubt, bei denen der Hersteller gesagt hat, dass dies ein Motorradhelm ist. Also Stahlhelm, DDR-Halbschale, etc.

Verboten sind somit ausnahmslos alle anderen Helme, wie z.B. Bauhelm, Feuerwehrhelm, Polizeihelm ( rolleyes.gif ).


Kritisch wird es jetzt nur, wenn ihr einen Helm habt, der aus einem Material besteht, welches mit der Zeit in seiner Qualität sinkt. Kunststoff wird z.B. brüchig. Somit ist dieser Helm wieder nicht "geeignet".


Wenn ihr euch das antuen wollt, dann lasst es auf einen Rechtstreit ankommen. Ich glaube dafür wären euch viele Motorradfahrer bzw. Polizisten dankbar smile.gif


Das größte Problem sind aber nicht die 15€ und die Untersagung der weiterfahrt, sondern die Kosten im Schadensfall, die auf euch zukommen könne. Welche Versicherung zahlt schon bei einem nicht geeigneten Schutzhelm?


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Marcel

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essifreak
Geschrieben am: 29.04.2011, 10:01
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Um das Thema mal wieder auf Helme zurückzubringen:
Ich bin jetzt fertig mit dre Restaurationn meines DKW Helmes:

Vorher:

Angefügtes Bild
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essifreak
Geschrieben am: 29.04.2011, 10:03
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Jetzt:

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essifreak
Geschrieben am: 29.04.2011, 10:04
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nun fehlt mir nur noch eine passende Brille ph34r.gif

Angefügtes Bild
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boerdy61
Geschrieben am: 29.04.2011, 10:08
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Ich finde, am besten sehen die runden Brillen aus. Werde mir wahrscheinlich eine NVA-Kradmelder-Brille holen, gibt es bei sausewind. Passen stilistisch, finde ich, am besten.

Thorsten


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Gruß Thorsten

boerdy61

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enrico-82
Geschrieben am: 29.04.2011, 10:22
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Thorsten,

davon rate ich ab, ich hab das Teil von der BW (nur in schwarz) - viel zu groß für die Helme.

Ich kann dir ja mal ein Foto machen - sthet nicht sonderlich in Relation - lieber so eine Chopperbrille. Oder eine originale hier ausm Shop.


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Viele Grüße,
Enno


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in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
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boerdy61
Geschrieben am: 29.04.2011, 10:34
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Enno, danke für den Tipp. Zusammen auf einem Foto habe ich Helm und Brille natürlich noch nicht gesehen. Naja, dann werde ich am besten den Helm zum Kauf mitnehmen. laugh.gif

Thorsten


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Gruß Thorsten

boerdy61

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basti1971
Geschrieben am: 29.05.2011, 20:58
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Hallo , ich habe da mal eine Frage die hier gut reinpaßt....

Ich habe mir heute in Polen eine Mopedbrille gekauft.., darf ich sie eigentlich tragen oder wird es Ärger mit der Polizei geben ???

Wer hatte schon wegen der Brille mal Ärger ??? _uhm.gif


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Schönen Tag noch und Carpe diem !!!

Basti1971
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MuZ
Geschrieben am: 29.05.2011, 23:04
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kannst auch ohne Brille fahren ... cool.gif


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basti1971
Geschrieben am: 30.05.2011, 07:05
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.. sehr lustig... biggrin.gif biggrin.gif biggrin.gif

Eigentlich hätte ich mir eine klügere Antwort gewünscht...

Kann mir im Straßenverkehr was geschehen wenn ich mit einer Polen Brille von unseren "Freunden" angehalten werde ??? _uhm.gif

Die Sache mit den Helmen wurde ja diskutiert...

Wer hat Erfahrungen damit ??? hmm.gif


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Basti1971
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ddrschrauber
Geschrieben am: 30.05.2011, 07:43
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Gegenfrage: Seit wann braucht man für eine Brille eine Genehmigung?

Der Tim


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MuZ
Geschrieben am: 30.05.2011, 07:47
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Das war eine kluge Antwort. Solange dein Sichtbereich nicht wesentlich eingeschränkt wird, z.B. durch zu dunkle Tönung (Schweißerbrille biggrin.gif ) kannst du aufsetzen, was du wilst.
An eine Brille werden keine konkreten Anforderungen gestellt. Sie ist nichteinmal vorgeschrieben.

Zum Nachlesen:

§23 (1) StVO

QUOTE
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.


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basti1971
Geschrieben am: 30.05.2011, 08:00
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Na dann mal vielen Dank für die Antwort...

Werde also damit zum UT kommen.... thumbsup.gif

Also immer schön die Gläser putzen biggrin.gif


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