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> Helme für Ausfahrten
Nugenau
Geschrieben am: 03.05.2010, 19:10
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Top! thumbsup.gif

Dies ist mein derzeitiger Alltagsessihelm.

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Gruß, Theo Nugenau...
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Zottel
Geschrieben am: 10.05.2010, 22:27
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Unregistered









Die Affen haben mich heute angehalten, ich soll 15 Euro bezahlen (Wehrmachtshelmnachbau aus Kunststoff).

Ich hatte leider den tollen Text von Norbet nicht in der Tasche sad.gif

Was soll ich tun ? bezahlen, oder wiederrufen und den Text mit allen Gesetzestexten mitschicken hmm.gif

diese Saudumme Pissnelke von Polizistin meinte dass mittleweile sogar Jethelme ohne Kinnschutz verboten wären, der war nicht mehr zu helfen mad.gif
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Schmied
Geschrieben am: 10.05.2010, 22:30
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Kannste ruhig dem Staat ne Spende gönnen! wink.gif

Ich denke mal nicht, dass der Helm (der Beschreibung nach) jemals fürs Mopedfahren gebaut wurde, also... rolleyes.gif
Mit 15€ biste übrigens noch gut dabei...kann auch schnell teurer werden... ermm.gif


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Wuschel
Geschrieben am: 10.05.2010, 22:30
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QUOTE (Zottel @ 10.05.2010, 23:27)
Die Affen haben mich heute angehalten, ich soll 15 Euro bezahlen (Wehrmachtshelmnachbau aus Kunststoff).

Ich hatte leider den tollen Text von Norbet nicht in der Tasche sad.gif

Was soll ich tun ? bezahlen, oder wiederrufen und den Text mit allen Gesetzestexten mitschicken hmm.gif

diese Saudumme Pissnelke von Polizistin meinte dass mittleweile sogar Jethelme ohne Kinnschutz verboten wären, der war nicht mehr zu helfen mad.gif

Hmmm.....

Naja, bedenke Aufwand und Nutzen ohmy.gif


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Gruß Dirk
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Nugenau
Geschrieben am: 10.05.2010, 23:12
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Schade das du den "tollen Text" nicht dabei hattest,
mich hätte die Reaktion der Rennleitung interessiert!

Seit dem 01.01.2006 stellt der geänderte Paragraf 21a, Abs. 2 der StvO klar: "Wer Krafträder... mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." Diese Formulierung löste den Begriff "amtlich genehmigte Schutzhelme" ab. Was geeignet ist, wird nicht definiert!

Viel leicht ist es hilfreich sich diesen Merksatz ein zu prägen, oder in Druckform mit zu führen.


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Gruß, Theo Nugenau...
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essiquäler
Geschrieben am: 06.06.2010, 21:02
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Matthias ( Schmied), ich bräuchte noch einen Rehnania -Aufkleber. Kannst du mir da noch mal weiterhelfen?
Der Aufkleber ist aber etwas anders und befindet sich hinten am Helm.

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Grüße Gerald
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NorbertE
Geschrieben am: 06.06.2010, 21:38
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Zottel, bei einem (wie auch immer gearteten() "Nachbauhelm" greift die Verordnung leider nicht!!
Auf deutsch: Halt die Fr..se laugh.gif , zahle und sei froh, dass Du so glimpflich davon gekommen bist. wink.gif

Wenn man sich die Verordnung, die Änderungen zu Derselben mal locker bei einem Glas Bourgelois und der Cohiba reinzieht, wird man Folgendes bemerken:

Alles "Alte", was Jemals zu "Zweiradfahrzwecken" (Das schliesst z.B. die Fliegerhaube mit ein!!) "damals" produziert wurde, ist statthaft. Nachbauten nicht!!

D.h. ins amtsdeutsche übersetzt: hast Du einen alten Helm, geht der (da würd ich mich auch streiten!) Hast Du einen neuen Helm, egal welchen Nachbau, solltest Du ganz leise treten... wink.gif


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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Soemtron
Geschrieben am: 07.06.2010, 22:07
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Hallo Gemeinde!

Bei den Perfekt - Helmen , waren da auf jeder Seite je ein Perfekt Wasserschiebebild drauf? Bei meiner Helmsammlung sind leider nur immer links welche dran. _uhm.gif

Wer weiß hier Bescheid? rolleyes.gif


Gruß Steffan

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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 12.09.2010, 18:50
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Ich hab da mal eine Frage ein Kumpel würde mir en Helm billig verkaufen und der is cool
, nur weiß ich ni ob man den aufsetzen darf.

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Markus
S51-B3 : Bj. 81
S51 : Bj. unbekannt/MZA Rahmen
S51E : Bj. 85
KR51/1->umgebaut zur /2: Bj. 68
Sr2e : Bj. 64
Sr2e : Bj 62
Mz ETS 150 : Bj. 72
MZ ETZ 125 : Bj. 87
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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 12.09.2010, 18:56
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ddrschrauber
Geschrieben am: 12.09.2010, 19:04
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Wenn da irgenwo ECE 22/0X steht, dann ist der zugelassen. Der Bauform nach ist das wahrscheinlich.

Der Tim


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Fahrzeuge:
Simson:
SR2
SR2E
S50B2
Schikra
MZ:
ETZ 150
und noch ne Honda CB 500

Homepage der Simson Söhne
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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 12.09.2010, 19:18
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Ok da gugg ich nächste woche bei dem noch mal nach. thumbsup.gif
Was passiert wenn die Nummer nirgends steht und die Bullen einem Blödekommen? unsure.gif


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Markus
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ddrschrauber
Geschrieben am: 12.09.2010, 20:05
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Wenn die dir blöd kommen, ist es egal ob die Nummer drin steht oder nicht, dann hat man immer schlechte Karten. Fakt ist, dass nach EU-Gesetz die Helmsache noch schwammiger geworden ist, als sie schon war.

Der Tim


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NorbertE
Geschrieben am: 12.09.2010, 21:43
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Tim hat Recht. thumbsup.gif

Merke: Alter Helm (wenn er mal zu Fahr- oder Flugzwecken gebaut wurde, ist statthaft. Z.B. die "Halbschale von Rehania usw.) Das gilt ohne CE-Zeichen!! Ein Russenstahlhelm erfüllt dies nicht!! Auch ein Feuerwehrhelm nicht! Ein Bob-der-Baumeisterhelm gleich garnicht Eine Pickelhaube auch nicht. Ein Tropenhelm geht ebenfalls nicht laugh.gif Eine Panzerhaube ist strittig.
Bei Ausfahrten in der Gruppe wird es toleriert, Einzeln nicht.

Nachbauhelm geht nicht!! Selbst mein eigener "gerommelter" Helm würde durchfallen. Ist so und man muss es wissen!

Fazit: hab ich einen alten Helm, streit ich mich. Hab ich einen Nachbauhelm, halte ich tunlichst die Fr*sse. wink.gif

So ist die ins deutsche übersetzte "Rechtslage". wink.gif

Bei "alten Helmen" sollte man zudem die zitierten Vorschriften in Schriftform dabei haben, denn auch Polizisten sind nur Menschen. Viele wissen es nicht....woher auch.


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Jawa555
Geschrieben am: 13.09.2010, 08:42
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QUOTE (Schmied @ 19.03.2009, 23:45)
Um die "Lesestunde" bei einer eventuellen Polizeikontrolle zu verkürzen, hier (nochmals) extra für Euch die Kurzfassung zur Gesetzabhandlung:

Hallo Schmied,
könntest du die Kurzform von Norberts Ausführunge bitte nochmal als Textdatei hineinstellen?

Vielen Dank!

Michael
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