Folgende Zeitungsnotiz, die ich heute fand, muss uns Bastlern zu denken geben und mahnt uns noch mehr zur Vorsicht. Sie zeigt aber meiner Meinung nach auch, wie weltfremd manche Kreise sind!
Stillgelegtes Fahrzeug kann teuer kommen Wer mit einem nicht zugelassenen Auto oder Motorrad einen Schaden anrichtet, beispielsweise einen Brand, muss für den Schaden selbst aufkommen, urteilten die Richter.
Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gestern der ADAC hingewiesen. So habe ein Hobbybastler, der bei einer Reparatur seines abgemeldeten Fahrzeugs einen Brand auslöste und damit auch ein fremdes Gebäude beschädigte, vergeblich auf die Privathaftpflichtversicherung gehofft. Die sogenannte Benzinklausel besagt nämlich, dass für die beim Autogebrauch entstandenen Schäden die Autohaftpflicht zuständig sei. Wenn eine solche jedoch nicht vorhanden sei - etwa, wenn ein Auto vorübergehend abgemeldet ist - bestehe eine ,,gefährliche Deckungslücke". Seien Reparaturen an einem nicht zugelassenen Fahrzeug nötig, sollte man über ein Kurzzeit-Kennzeichen nachdenken.
AFP/TA Az: 1-4 U 191/07
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Das Wort ist die Quelle aller Missverständnisse
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