Das heisst dass man als MAW-Fahrer zum TÜV muss zur Erlangung einer ABE oder EBE?
Wie ist das bei meinem REX ?
Ich habe eine Zweitschrift (Kopie ) der Original-ABE (das Original ist leider verschollen ).Im Gesetz (§18STVZO)steht: "Mitzuführen ist eine Kopie oder Ablichtung der ABE"
Reicht meine Kopie da aus oder muss ich halt auch zum Tüv damit ?
Ja, und was fahren wir dann (Versicherungstechnisch)? Ein Mofa oder ein Leichtmofa ?
Gruss,
Raphael