Anfrage KfZ-Sachverständige: Zulassung, hier: Zulassung ohne Papiere, etc.
drehmoment |
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Einige Anfragen aus aktuellem Anlass von der IFA-Gruppe RT125-0 Nord an unsere foreneigenen KfZ-Sachverständigen: 1. Was ist an Unterlagen unabdingbar zur Wiederzulassung eines 125´er Krads aus den 50ger Jahren nach Besitzerwechsel? 2. Was passiert bei Fehlen von: a ) Kraftfahrzeugschein, und/oder -brief b ) FIN (Fahrzeugidentnummer) aufgrund fehlender Plakette c ) Kaufvertrag 3. Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinung noch nötig oder kann sie grundsätzlich bei allen Prüf-Instituten bei Abnahme online angefordert werden? 4. Ist eine verbaute Hexennase ohne Bremslicht (damals verbaut in der Serie) zulässig aufgrund des frühen Baujahrs? 5. Dito (s.o.) die Spiegelfrage, muß oder nicht? 6. Lt. Tüv muß der Eigner und Wiederzulasser neuerdings bei fehlenden Papieren nachweisen, dass das Krad vor 19... bereits im Straßenverkehr zugelassen war, ansonsten erfolgt die Prüfung nach heutigen aktuellen Statuten (incl. ASU) mit der Folge, dass das Krad selbige nicht erfüllen kann und dementsprechend auch nicht mehr zugelassen wird. Was ist dran an dieser Äußerung vom TÜV Nord und vor allem wie führt man den Nachweis, dass selbiges Krad bereits zugelassen war - sind Unterschrift vom Vorbesitzer oder eidesstattliche Erklärung (gar vom Eigner) dafür ausreichend? Gruß und Dank vorab, Bernd
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Ramirez |
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Nicht nur Ländersache, manchmal handhaben die Zulassungsbehörden das auch innerhalb eines Bundeslandes je nach Lust und Laune...
Bei der hiesigen Zulassungsstelle reicht (sofern ein Brief, sprich Nachweis, dass das Fahrzeug mal zugelassen war, als Datenbestätigung vorhanden ist) ne HU, zwei Landkreise weiter werden wieder §21-Gutachten gefordert.
Bei der Hexennase muss ich Swen-Uwe widersprechen. Sofern das Motorrad noch nie zugelassen war, gilt auch kein Bestandsschutz. Die Hexennase dürfte allerdings das kleinere Problem für die Zulassung werden, Schwierigkeiten sehen ich da schon eher bei den Abgasvorschriften. Die zu umgehen halte ich für unmöglich! Siehe auch Dein genannter Punkt 6.
Im allgemeinen ist es sinnvoll, zuerst die zulassende Behörde mit dem "Plan" zu konfrontieren und die Sach-/Papierlage darzulegen, damit man sich dort genaue Infos holen kann.
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--- Gruß, Carsten
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drehmoment |
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Danke! Das Fahrzeug war ja zugelassen, nur ist es halt schwer nachzuweisen, weil man es erst nach Stillegung und dann noch ohne Papiere erworben hat. Trotzalledem lichtet sich allmählich der Nebel. Nun bin ich gespannt ob Frank, in SH wohnhaft noch etwas zur Sachlage im hohen Norden beitragen kann. Das mit dem Bremslicht erstaunt mich - als Laie würde ich selbiges als wichtiger erachten als einen nachzurüstenden Spiegel..., aber naja. Gruß, Bernd
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drehmoment |
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... das muß auch direkter und klarer gehen, als das Bundesland zu wechseln. Immerhin will man nichts ungesetzliches sondern lediglich die Zulassung eines Kraftrades. Wollte ja nur den Paragraphen-Dschungel lichten, bevor man sich ärgert, weil irgendwas fehlt. Und: machts die erste Prüfstelle nicht, ... Das wußte der gute Mann vom TÜV-Nord auch. Auch ein Grund warum man mittlerweile wieder freundlicher zu seinen Geldgebern ist (sprich den Eignern der betreffenden Fahrzeuge) - immerhin steigen die Prüfkosten ja sehr rasant und sind doch teilw. unterschiedlich von Prüforganisation zu Prüforganisation. Nur im Gegensatz zum Benzinpreis gehen sie leider nicht mehr -wenn auch nur phasenweise- mal runter. Aber - um auch mal eine Lanze für die Jungs zu brechen: Mit meiner MZ, die exakt zwei Jahre abgelaufene HU hatte (diesen Termin hatte ich abgewartet), gabs auch kein großes Trara: AU (aufgrund später Erstzulassung) gemacht plus Probefahrt mündeten wie gewohnt in der Zuteilung der begehrten Plakette und trotzdem nur 1x bezahlt Gruß, Bernd
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hallo-stege |
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Hallo Bernd, ich muss Swen Uwe zustimmen, das Problem ist wirklich, daß die meisten der von Dir angesprochenen Dinge Ländersache sind, und sogar auf Länderebene nicht einheitlich gehandhabt werden, noch nicht einmal von den einzelnen Sachbearbeitern der Zulassungsstellen ... Da es sich bei der RT 125 inzwischen um ein "zulassungsfreies" Leichtkraftrad handelt, muß man mit etwas Redegewandheit auch keinen Nachweis der ersten Zulassung mehr erbringen, sondern lediglich nachweisen, wann das Fahrzeug erstmals in den Verkehr gekommen ist. Das geschieht zweckmäßiger Weise durch daß auf dem Typenschild angegebene Baujahr. Die Hexennase ist unproblematisch, da serienmässig. Bremslicht ist erst ab 1988 bei Krafträdern > 50 km/h erforderlich. Bauartgenehmigungszeichen für Rücklicht erst ab ~ 1954. An sonsten: erstmal beim TÜV ein Gutachten machen lassen, dann mit Deckungskarte und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und nicht unbedingt jedem erzählen, das die DKW früher mal einen Brief hatte Technische Daten: Typschein (DDR-ABE) KTA Nr. 14 vom 04.04.1950 HSN: 0868 MZ(IFA), TSN: 000 (ungeschlüsselt) Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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drehmoment |
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Danke für Eure hilfreichen Ausführungen! Ich werde mal beim KBA eine Kopie des von Frank erwähnten Typscheins erfragen - Dank auch für diesen Hinweis. Je mehr Unterlagen, desto weniger Probleme! Lernfrage: Warum ist die RT 125 mittlerweile zulassungsfrei?! Gruß und Dank, Bernd
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seg02 |
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QUOTE (fahrfisch @ 14.07.2010, 11:16) | Erfahrung in Thüringen: -Eigentumsnachweis (Notariell beglaubigte, eidesstattliche Erklärung) -Vollgutachten beim TÜV, mitbringen einer Kopie eines Fahrzeugbriefes einer bauartgleichen Maschine, spart dem Prüfer bisweilen Arbeit (war bei mir besser, weil Vorkriegsfahrzeug) -Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg -Versicherungsdoppelkarte
Das größte Problem war, die Behörde zur Anerkennung des rechtmäßigen Eigentums zu bewegen. Der Umweg über den Notar war hier der Kompromiss, den die Zulassungsstelle mitging.
Hendrik |
Hallo Bernd, hallo Leute , diesen ganzen Kram hab ich mir mit Helene einmal angetan. Mit der neuen Dicken gehts nun so: Einzelteile kaufen, zusammenstecken, vom Kobb prüfen lassen, vorstellen- Gutachten abholen und dann ab zur Zulassungsstelle. Das funktioniert 100 % -ig.
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seg02 |
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Hallo Leute, hallo Frank, Kobb- ist der oder die Beamtin in blau- schwarz oder auch noch in grün grau in jeder Gemeinde Stadt, ausgesprochen Kontakt bereichs beamter. Früher hier im Osten der ABV- Abschnittsbevollmächtigter, allgemein auch der Scheriff .
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