Im Prinzip wurde schon alles gesagt:
Noch mal in Kurzfassung:
Blinker müssen ran wenn:
- man keine Lenkerklinker ( wie Schwalbe und Co.) hat
- ab MWH M3
Theoretisch war das mal so gedacht:
MWH / F = Fahrradanhänger, kein Mopedhänger
MWH / M = SR2
MWH / M1 = für alle Fahrzeuge der Vogelserie mit Lenkerblinker
MWH / M2 = für alle Fahrzeuge der Vogelserie + alle Fahrzeuge mit " N " Kürzel
MWH / M3 = für S51 / S50 ( ab "N" Modell), Vogelserie darf ihn auch ziehen
MWH / RB = nur für SR50, S51 nur mit AHZV mit 25 mm Kugelkopf
Wer jetzt welchen Anhänger zieht ist im Prinzip Wurst. Ich habe schon so viele Verbindungen gesehen. Die Polizei hat eh meist keinen Plan. Ich bau mir die Blinker nur aus Bastelwut dran, weil ich einmal dabei war.
Die meisten sind schon froh wenn ein Rücklicht dran ist
( ...so wie Moritz sagt )
Bei mir wird das Protokoll eingehalten:
- ABE
- 40 km/h Schild
- Blinker / Licht
- Kopie vom Versicherungskennzeichen
... jedem seinen Spleen
Gruß
Stephan