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> Wiederzulassung E Rahmen, Wiederzulassung E Rahmen
xfactor
Geschrieben am: 08.11.2008, 11:32
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Moin moin Bikers,bin gerade dabei eine Touren AWO aufzubauen.Habe mir den Rahmen vor ca 12 Jahren von nem Bauer (war völlig verbastelt,mit Javamotor... biggrin.gif ) natürlich ohne Papiere geholt.Nun hat man ja in der Produktionszeit auch Ersatzrahmen gebaut und jedenfalls ist dies auch einer.Meine Frage dreht sich um die Wiederzulassung.Gibt es dabei eventuell Probleme?Früher,weiß ich mußte man sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und hatte dann glaube ich 6 Wochen oder Monate Zeit das Moped zuzulassen.Wie ist denn das heutzutage,kann man auch Online dort wegen der UBB nachfragen?Der Rahmen ist von 53 mit der Nr. E-566.. Auf dem Typenschild stehen zudem noch 2 Nummern,die da lauten 250.. und 252.. (sind das die dazugehörigen Motor- und GetriebeNummern?)
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise und viel Spaß wahrscheinlich noch in Neuruppin auf dem Teilemarkt.
Mfg Mario.
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heiwen
Geschrieben am: 10.11.2008, 14:52
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Hallo Mario,

Meine Awo T hat auch einen Ersatzrahmen. Beim TÜV, wie bei der Zulassung hat es keinen gejuckt, ob da ein E vorstand.

Soweit ich weiß, wurden damals Motornummer mit eingetragen. Ich hatte mir ein neues Schild geholt und die Zahlen selbst eingeschlagen.

Gruß

Heiko


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"Back to the Roots" mit SR 2 und AWO 425 T Gespann
Nicht das Baujahr oder die Herkunft zählt, sondern die Faszination der Maschine.
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xfactor
Geschrieben am: 10.11.2008, 18:57
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Hallo Heiko,danke erstmal für die Auskunft.Ich hoffe das ich das Moped im Frühjahr soweit zusammen habe um es dann zulassen zu können.Wird ein Chopperumbau mit Vorverlegten,Mz-Gabel+Scheibenbremse und Sporthinterrad(etwas aus der Mitte).
Da werden wohl jetzt alle die auf Originalität aus sind den Kopf schütteln cool.gif aber mir reicht´s wenn meine Sport original ist und bleibt.
Wo kann ich mich denn eigentlich wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung hinwenden?
Na denn bis denne,Mario.
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Hille
Geschrieben am: 11.11.2008, 11:59
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QUOTE (xfactor @ 10.11.2008, 18:57)
Wo kann ich mich denn eigentlich wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung hinwenden?

Glaube geht nur über die Zulassungsstelle.

Gruß Hille


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xfactor
Geschrieben am: 11.11.2008, 18:39
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Ok danke Hille,werd mich dann dort mal schlauer machen.
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