Hängerprojekt, Jetzt aber!
fahrfisch |
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Ihr glaubt nicht, was mir in der letzten Woche übern Weg gelaufen ist. Ein ziemlich intakter Hänger (aus Heldrungen) und ein Fahrrad mit der dazu passenden Anhängerkupplung. Fotos folgen noch. Grundsätzlich eine Frage: Gab es von diesem Hänger auch eine Version, die offiziell als "Mopedanhänger" verkauft wurde? An meinem befindet sich nämlich keinerlei Lichtanlage und die Kupplung sieht m.E. auch etwas anders aus, als die Mopedkupplung... Ich habe nämlich auch ein Hängerprojekt! Wenngleich ich nicht in handwerklichen Wettstreit trete. Hätt ich eh keine Chance ! Also seid gespannt... Hendrik PS: Da es keinen Anhängerfred gibt und ich diesen Hänger am SR1/2 betreiben möchte, hab ich den mal hierhin gestellt. Hoffe, das geht in Ordnung so
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Signatur ham´wa nich, kommt aber wieder rein! Müssense halt immer wieder mal nachfragen!
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NorbertE |
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Hendrik, zu Deiner Eingangsfrage. Diese Einachsanhänger haben alle die Typbezeichnung MKH/*. Das bedeutet Metallkombinat Heldrungen. Eigentlich sind sie vom Grundgerüst her alle baugleich. Sie unterscheiden sich nur in der Art der Beleuchtung und daraus resultierend der Art des Anschlusses ans Zugfahrzeug. Das /F bedeutet Fahrrad. Das Ding müsste also hinten links ein Fahrradrücklicht haben. Fahrradkupplung (mech./el.) bin ich überfragt. Diese Hänger sind zulassungsfrei, benötigen/haben aber eine ABE (wie Alles, was man mit mind. einem Rad in D auf die Strasse bringen will) Du hast also einen Fahrradanhänger. Intressant, by the way, wäre dort mal eine Doku, was es für Hänger wann gab mit welcher Ausrüstung. Wer machts? , Denn...die gabs auch mit Blinker! Für S50/51/KR51... Hatte ich an der Schwalbe selber mit 7-poliger KFZ-Steckdose/Stecker. Meiner war aber ohne Blinker. Brauchte man bei KR51 nicht, weil Lenkerblinker. Der allererste Hänger (Sr1+Sr2) kam übrigens aus Görlitz, hatte einen Winkeleisenrahmen, der mit Pertinax ausgekleidet war und eine völlig andere Kupplung. Die Kupplungen für die Essies existieren noch zu hauf, die Hänger weniger. Ein Originalanhänger dieser 1. Generation steht bei mir um die Ecke und ich kann dort die wichtigen Teile gerne fototechnisch "festhalten" Ich suche ihn auch selbst noch... S-U, Du bist doch eigentlich der Wissende und es liegt mir fern, Dich zu belehren oder zu korrigieren. Wir sind uns doch zumindest einig, dass Alles, was in D am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, zumindest eine ABE benötigt. Bei Zulassungspflichtigen sogar eine "Zulassung" (das erinnert mich an Karnikel...die werden auch gelegentlich "zugelassen" ) mit HU etc. Im Fall des Einachshängers am Moped ist dieser zulassungsfrei, benötigt aber eine ABE. Diese sollte für die alten DDR-Hänger in Flensburg verfügbar sein. Genauso, wie die für unsre Mopeds. Eine diesbez. Anfrage wird wohl noch keiner gemacht haben. Auf die angeführten Eigenbauhänger des Schmieds ist es so, das der DEKRA-Mensch (der einzige im Landkreis "zugelassene" Gutachter) am Telefon versichert hat, dass es kein Problem sei. Der Eigenbau bekommt nach Begutachtung eine Rahmennummer eingeschlagen (nur die zählt) und ein Blatt Papier und schon ist man auf der sicheren Seite. Kosten dafür: unter 100 Euro!!! Es ist im Falle des Schmiedes Hänger und meiner 3-Kantfeile nur aus dem Grunde noch nicht dazu gekommen, da dieser DEKRA-Mensch (der zugelassene ) keinen Termin einhalten will/kann. Ich werde das aber nun nochmal anschieben.
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Rossi |
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Hi,
wenn keiner will fange ich mal mit den MKH/MWH aus Heldrungen an.
Es gab nach meinen Unterlagen 5 bekannte Typen in jeweils verschiedenen Ausführungen:
MKH/M passend für SR2 (Da habe ich keine genauen Infos drüber)
MKH/M1 für Kr51(/1), SR4-x (Ausnahme SR4-3!)
-offener Kasten, verzinkt, Kastenrahmen aus Flachstahlprofil m. Deichselrohr verschweißt -Rahmennummer auf Rahmenversteifung vorn rechts -Höchstgeschwindigkeit 40km/h -Reifen 20x2.25 Luftbereift Typ Pneumant Reifendruck 2,25kp/cm² -Achse: Verstärkte Transporterachse Typ Renak -Felge: Tiefbett 20x2,25 -Beleuchtung: Rücklicht Typ G09012, also das rechteckige Rücklicht der /1 Schwalbe, Rückstrahler 20cm² in G09012 integriert, keine Blinker -Leermasse 27kg (ab 1971 24kg) -zulässige Gesamtmasse 60kg -1 Stecker mit Abschaltkontakten für Blinker am Zugfahrzeug -Kupplung für Kugelkopf 18mm -mit ABE
MKH/M2 (für Kr51/2, S5xN)
-analog wie M1 nur mit runden kleinen runden Rücklicht und 21W Bremslicht -1 Stecker mit Abschaltkontakten für Bremslicht und Rücklicht
MKH/M3 (Für S5x, nicht S5xN)
analog wie M1 nur mit runden kleinen Rücklicht, 21W Bremslicht und 2x21W Blinker -2 Stecker, mit Abschaltkontakten für Brems-/Rücklicht und Blinker
MKH/F (für Fahrrad, offiziell nicht zulässig für Moped) -analog wie M1 nur ohne Beleuchtung und geänderter Kupplung für Fahrrad, keine Rahmennummer, keine ABE
MWH/RB (für SR50, nicht für SR50N)
-Einachsiger Hänger für Kraftrad mit Typenschild am Kasten vorn -keine Anbringungsmöglichkeit der polizeilichen Kennzeichentafel (interessant...) -Blechprägerahmen -Achse: Starrachse Spurweite 740mm, Traglast 80kg -Räder: Leichtmetallgussrad (Si 10), Hersteller VEB MWH, Traglast 60kg -Reifen 3.00-12 47J PR4 Profil Pneumant K38, Tragfähigkeit 175kg bei Reifendruck 0.25MPa und 100km/h, Tragfähigkeit 100kg bei 0,12MPa und 100km/h und zulässiger Achslast 80kg -Vmax 40km/h -Kugelkupplung KK25 (für 25mm Kugelkopfdurchmesser) -Leermasse 25kg, zulässige Gesamtmasse 80kg, Stützlast 6kg -elektrische Anlage: Blinker 2x21W, Rück/Bremslicht 5/21W, Rücklicht grosses rundes Rücklicht -Rückstrahler: Farbe rot
Das ist erstmal das, was mir an Infos vorliegt.
Es gab in den 60ern noch Anhänger mit Holzverkleidung, da habe ich aber keine Infos drüber, geschweige den so ein Ding in real gesehen.
MfG
Tobias
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Schmied |
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So, da mein Name schon des öfteren fiel, will ich nun auch mal... Also, nachdem ich mich seit über 2 Jahren ausgiebig mit Mopedanhängern (und all ihren Abarten) beschäftigt habe kann man sagen, dass diese ganze Materie sehr undurchsichtig ist. Fakt ist erstmal, dass man (wie schon gesagt) für jeden Mopedanhänger eine ABE benötigt. Dazu kann man (kurzgefasst) sagen, dass Flensburg der falsche Ansprechpartner ist. Bei Nachfragen teilte man mir vom dort mit, dass Mopedanhänger der Zuständigkeit des jeweiligen Landes unterliegen. Bei der Zuständigen Stelle (für mich also Dresden) teilte man mir mit, dass diese Überwachung und Ausübung der Zuständigkeit der DEKRA (bzw TÜV) unterliegen. Und schon ist der Kreislauf wieder da angekommen wo ich mit meinen Recherchen begonnen hatte. Um mal bei meinem Eigenbau zu bleiben: Die DEKRA hatte bisher (die Unternehmung von Norbert mal unberücksichtigt) bisher kein Interesse an einer Begutachtung, da die angesprochenen Stellen (abgesehen von gewisser Lustlosigkeit ) keine Prüfunterlagen zu Mopedanhänger haben. Als Beispiel, bei einem selbstgebauter Autoanhänger stellt die Zulassung und Abnahme kein großes Problem dar. Der Rest wurde von meinen Vorrednern schon soweit erläutert, nur die "Wo kein Kläger..." würde ich so nicht im Raum stehen lassen, denn wir reden schließlich von deutschen Polizisten....und da gibt es keine Eventualitäten! Die Gesetze werden dann schon durchgesetzt, und der Kläger ist schon gefunden... Die MKH-Anhänger sind konstruktiv gleich aufgebaut. Unterschied der Ausführungen Fahrad - Moped ist grundlegend die Beleuchtungsausrüstung. Für Fahrad ist ein Fahradrücklicht vorgeschrieben. Bei Moped je nach Zugfahrzeug ein Rücklicht(SR1/2...), Rücklicht mit Stoplicht(Star,Schwalbe...), oder Rücklicht/Stoplicht mit Blinker(S50...) Pflicht! Weiterhin gab es (warscheinlich eher selten) Anhänger die mit normalen Fahrradrädern (Klappfahrad?) ausgerüstet waren. Diese sind für Mopedbetrieb nicht zulässig! Die (alte DDR-) Anhängerkupplung ist bei beiden Ausführungen gleich (Ausnahme, der von Norbert erwähne "Görlitzer".) Das eigentlich Wichtige ist allerdings das Typenschild! Dieses besitzt nur der Mopedanhänger und ist über dem Aufkleber an der Bordwand angenietet. Dieses Teil macht den belegbaren Unterschied Fahrrad-, Mopedanhänger! Ein Nachtragen ist, laut DEKRA, nicht möglich! Es gibt alledings für dieses Problem noch eine legale 'Hintertür'um fürs Papier aus einem MKH/F einen MKH/M zu machen. Hendrik, um auf Dein Eigentliche Problem zurück zu kommen... Das Wichtigste ist, dass Du einen netten DEKRA- (für die Altbundesländer TÜV-) Mann findest, der Dein Problem versteht und auch willig Dein Vorhaben unterstützt! Dann bau einfach eine ordentliche Kupplung (am besten die Alten Schnappschieber) und ein Mopedrücklicht (Sr2 sieht vielleicht im Zusammenhang am besten aus, es geht aber auch jedes andere zugelassene Mopedücklicht) an den Anhänger. Die Elektrik sollte natürlich auch dementsprechend ausgeführt sein, dass heißt ordentliche Steckverbindung und Rücklichtabschaltung am Moped. Natürlich nicht das zusätzliche Versicherungsschild am Anhänger vergessen. Wenn Du so unterwegs bist sollen Dir die "grünen Herren" erstmal nachweisen, dass dein Fahrzeug nicht Verkehrstüchtig ist. Der (schwierigere) Rest ist dann die offizielle ABE zu erhalten. Wie gesagt, wenn Du einen ordentlichen Prüfer zur Hand hast, eigentlich kein Problem. "Doch" wird jetzt manch aufmerksamer Leser bemerken, "es ist doch ein Fahradanhänger!" Richtig, und deshalb hat man nur eine reelle Chance diesen als Mopedanhänger zu betreiben wenn man einen kleinen Trick anwendet. (Auch wenn dieser im Endeffekt völlig legal ist werde ich dazu so keine weiteren Angaben machen. -Hendrik, bei Bedarf unterhalten wir uns mal per Mail/PM). Bei kompletten Eigenbauten gibt es natürlich noch ganz andere Probleme zu beachten, aber darum soll es ja an dieser Stelle erstmal nicht gehn...
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NorbertE |
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He, Rossi, das ist doch schon mal ein richtig guter Anfang! Du scheinst "Fachwissen" zu haben... Jetzt brauchen wir noch paar Bilder dazu. Dann nehme ich das hier raus, sortiere es und mache einen Fred extra. Bei den Bildern stell ichs mir so vor: Eins von hinten (kompletter Hänger mit Beleuchtung), das Typenschild und eins von der Kupplung mit Stecker. Von dem Görlitzer Hänger mach ich das mal die Tage. Allerdings fehlen mir dort die kompletten techn. Daten.
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Schmied |
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Tja, gerade dieses "F" (und dann noch direkt auf dem Typenschild ) stellt im Regelwerk der Überwachungsorganisationen ein Problem dar. Nach einigen Gesprächen mit mehreren Prüfern (DEKRA und TÜV sind sich da einig) ist diese Ausführung die als Fahradanhänger ausgewiesen ist nicht zum Betrieb am Moped zugelassen. Ein Umschreiben ist, zumindest bei uns hier, nicht möglich!
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enrico-82 |
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Zitat (NorbertE @ 14. Oct 2008, 11:25) | Im Fall des Einachshängers am Moped ist dieser zulassungsfrei, benötigt aber eine ABE. Diese sollte für die alten DDR-Hänger in Flensburg verfügbar sein. Genauso, wie die für unsre Mopeds. Eine diesbez. Anfrage wird wohl noch keiner gemacht haben. |
Hallo Norbert, du irrst, ich hab da mal nachgefragt für meinen "Hänger"... Leider noch keine Antwort bekommen, nur meine Mail in Kopie Wenn die Herrschaften sich melden gebe ich gerne "Bescheid" Ich selber habe noch einen Anhänger aus Holz und Stahlrahmen, BJ laut Plakette 64...
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Rossi |
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Zitat (enrico-82 @ 15. Oct 2008, 19:16) | Zitat (NorbertE @ 14. Oct 2008, 11:25) | Im Fall des Einachshängers am Moped ist dieser zulassungsfrei, benötigt aber eine ABE. Diese sollte für die alten DDR-Hänger in Flensburg verfügbar sein. Genauso, wie die für unsre Mopeds. Eine diesbez. Anfrage wird wohl noch keiner gemacht haben. |
Hallo Norbert, du irrst, ich hab da mal nachgefragt für meinen "Hänger"... Leider noch keine Antwort bekommen, nur meine Mail in Kopie Wenn die Herrschaften sich melden gebe ich gerne "Bescheid" Ich selber habe noch einen Anhänger aus Holz und Stahlrahmen, BJ laut Plakette 64... |
Hi,
nach meinem Kenntnisstand geht das nur über den TÜV als Einzelabnahme für ~80EUR. Das war die Aussage der Mitarbeiterin beim KBA. Entweder Hersteller oder TÜV per Einzelabnahme.
Ich hab schon mal per Mail beim Nachfolger vom Metallkombinat Heldrungen angefragt, aber keine Antwort bekommen.
MfG
Tobias
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