KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr
| Unhold |
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Na ja, das mit den 60 km/h als Kleinkraftrad steht ja nun mal im Einigungsvertrag, auf den man sich berufen kann. Und das z.B. eine Schwalbe erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist, dafür spricht doch wohl der Anscheinsbeweis. Und wenn dir der TÜV-Prüfer mit seinem Gutachten der Einzelabnahme auch noch bestätigt, dass es sich bei Modell und Ausstattung des Fahrzeuges um ein solches aus der DDR handelt, dann soll dir die Zulassungsstelle erst mal das Gegenteil beweisen, dass das nicht der Fall ist. Notfalls, bei Ablehnung, Widerspruch einlegen und wenn das nicht hilft, dann muss halt der Anwalt her und Klage eingereicht werden. Dann wird das Gericht nämlich höchstwahrscheinlich einen Gutachter beauftragen, der bestätigt, dass die Schwalbe oder S51 eine solche aus der DDR ist (oder eben nicht, wenn es denn halt eine aus Ungarn oder sonst woher ist). Ansonsten, gilt: "in dubio pro reo". Dann entscheidet der Richter anhand des Sachverständigengutachtens und die Behörde ist raus.
Meine ich jedenfalls.
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der Unhold
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| Jenenser |
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| QUOTE (Rollka @ 30.01.2026, 13:27) | Grade habe ich erfahren, dass das KBA für Simson-Mopeds nur noch dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt, wenn die entsprechende Rahmennummer in deren Listen steht. Und diese Listen sind massiv unvollständig.
Diese Änderung gillt wohl ab 2026.
Das heißt, dass ein Simson-Moped mit verlorenen Papieren in den meisten Fällen NIE mehr auf 60km/h-Moped zugelassen werden kann, sondern in jedem Falle so gehandhabt wird, als wäre es im entsprechenden Baujahr im Westen erstzugelassen: Also 45/50km/h (je nach BJ) oder "offen" als Leichtkraftrad mit Kennzeichen und Motorradschein.
Das gillt auch dann, wenn die DDR-Briebserlaubis heute noch genutzt wird und verloren geht, wenn das Moped schon seit Jahren gefahren wird. Es wir KEIN Ersatz ausgestellt!
Und nu? |
Hallo Rollka, woher hast Du den diese Information? Ich habe heute mal auf den Seiten des KBA gestöbert und konnte nichts entsprechendes finden. Auch die von Dir angesprochenen Listen mit den Rahmennummern scheint es nicht zu geben. Ich zitiere mal was auf der Seite des KBA steht: "Das Kraftfahrt-Bundesamt verfügt über keine Produktions- oder Exportlisten der ehemaligen Produktionsstätte in Suhl. Daher kann eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs für den inländischen Markt der damaligen DDR nur mit einem Original Typenschild und Original Rahmen in Verbindung mit Fotos des Fahrzeugs getroffen werden." und "Dem KBA liegen keine offiziellen Produktionslisten vor. Von daher kann zu einer bestimmten FIN keine Aussage getroffen werden. " siehe hier KBA Online
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Wir machens analog, muss ja nicht gleich die ganze Welt wissen was wir vorhaben. (Kundschafter des Friedens)
Viele Grüße aus Jena
André
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| ckich |
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| QUOTE (Unhold @ 30.01.2026, 19:41) | Na ja, das mit den 60 km/h als Kleinkraftrad steht ja nun mal im Einigungsvertrag. |
Richtig und das ist ein Bestandsschutz für die KKR, die in der DDR auf der Straße waren. Nur diese haben auch eine BE von KTA der DDR.
Da sind die Simson´s, die in den Export gegangen sind und nach 1990 nach Deutschland reimportiert wurden und werden, außen vor.
Wäre das nicht so, dann gäbe es doch das ganze "Theater" um die Reimporte nicht, dann dürften alle 60km/h aber so ist es ja nun nicht. Wenn du für ein Fahrzeug über eine 21er Einzelabnahme ein BE erlangen willst wofür es keine Papiere mehr gibt oder importiert wurde, geht es nach bundesdeutschen Vorschriften bzw. StVZO/FZV und nach dieser gibt und gab es kein KKR was 60km/h darf, maximal 50km/h bis BJ 2002.
Der Prüfer bestätigt dir auch nicht das es um ein Moped handelt, das in der DDR auf der Straße war, das kann er auch gar nicht. Er bestätigt "nur" mit dem 21er Gutachten, das es den Vorschriften entspricht, technisch in Ordnung ist und wenn es so ist, den eines DDR Modells entspricht.
Der Punkt ist, nicht der Prüfer hat das sagen (er arbeitet der Zulassungsstelle nur zu) sondern die Zulassungsstelle, die erteilt eine BE oder halt auch nicht. Wenn du eine BE erlangen willst, bist du in der Bringepflicht, heißt du muss die nötigen Unterlagen bringen, muss belegen, das das Moped in der DDR auf der Straße war und somit unter die Regelung im Einigungsvertrag fällt. Muss ja auch gegebenenfalls nachweisen das Eigentümer bist......
Da kannst Widerspruch einlegen, Anwalt nehmen oder sonst was, du bist in der Bringepflicht gegenüber der Zulassungsstelle, nicht umgekehrt.
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