Hier nochmal eine schöne Stellungnahme / Zusammenfassung von Classic Data
Beim Stichwort "Fahrverbot" geht es derzeit unter Auto- und Motorradfahrern hoch her - und Auslöser ist die Neufassung des Paragraph 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG, die der Bundesrat Ende Mai beschlossen hat. Unser Geschäftsleiter Marius Brune hat Antworten auf die Frage gesucht, was das konkret für Oldtimerfahrer bedeutet. Hier sind die Ergebnisse:
Hier kurz der aktuellen Stand denn ich aus verschiedenen Quellen habe:
Im Gesetz steht ja „Rechtsverordnungen […] können auch erlassen werden […]“ – im Passiv. Die Frage ist: Wer darf erlassen? Gero Storjohann (MdB CDU) hat am Freitag beim Parlamentskreis auf meine Nachfrage erklärt, dass dies nur die Exekutive darf, und zwar die Bundesregierung und die Landesregierungen. Ein Bürgermeister zum Beispiel darf das nicht.
Storjohann weiter: Für die Oldtimer habe sich nichts geändert. Es wurde nur für Juristen etwas einfacher formuliert und neu zusammengefasst. Stand bisher schon drin, nun nur in einem anderen Zusammenhang, andere Struktur. Hauptgrund sei weiterhin, Gefahren zu regeln. „Es geht nicht gegen die Oldtimerfahrer, wir wären ja bescheuert! Entwarnung total.“
Carsten Müller sekundiert: Materialrechtlich ändere sich gar nichts. Was in Zukunft gemacht werden könne, könne bisher auch schon gemacht werden.
Johann König vom ADAC: „Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.“
Rechtsanwalt Michael Eckert allerdings fragt: Was könnte passieren? Diese Regelung sei eine Ermächtigungsnorm. Wenn es zu partiellen, zeitweisen Fahrverboten komme, werde ja nicht der Bundestag gefragt. Ohne viel Fantasie könne man bei Oldtimern auf schädliche Umwelteinwirkungen kommen. Er habe da Bedenken, dass aus dieser Norm was Bedenkliches werden könnte. „In Baden-Württemberg haben wir einen grünen Verkehrsminister…“.
Bei genauem Studium der Gesetzestexte fällt auf, dass keine der aufgenommenen Regelungen neu ist, sondern diese sich bereits in der geltenden Fassung des §6StVG in einzelnen Ermächtigungsgrundlagen befinden. Eine trotzdem zu dem Thema von der Arbeitsgemeinschafthistorische Fahrzeuge an das unionsgeführte Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) gerichtete Anfrage bestätigte, dass die Gesetzesänderung keine Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder beinhaltet „Dafür bedarf es einer entsprechenden, mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung“, so der Sprecher der Bundestags fraktion im Ausschuss für Verkehr, Oliver Luksic. Im Übrigen wird auch kein Bürgermeister Fahrverbote aussprechen können oder dürfen, denn der Verordnungsgeber ist immer die Exekutive in Form des Bundes oder der Länder. Insofern kann also Entwarnung gegeben werden. Zumindest bei diesem Sachverhalt.
Quelle:
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid...313196262067754