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> Änderung des §6 StVG, Sperrungen für Oldtimer und Motorräder
Bockwurst-mit-Senf
Geschrieben am: 10.06.2021, 19:08
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Hallo liebes Forum,

Unserem Hobby sollen weiter Steine in den Weg gelegt werden cry.gif

Kurz zum Inhalt:

Jeder Bürgermeister soll in zukunft Straßensperrungen für Motorräder und/oder Oldtimer veranlassen können, es reicht folgendes: zum "Schutz" der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen!

Im klartext: "Lärm" / "Abgas"

Bis jetzt habe ich nur einen Artikel zum Thema gefunden: Artikel Touren Fahrer

Hier gibt es bereits Widerstand: gligg

Ich möchte Euch hier Informieren, ob Ihr diese Petition unterstütz oder nicht bleibt allein Eure Entscheidung!


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Geschrieben am: 11.06.2021, 10:14
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QUOTE (Bockwurst-mit-Senf @ 10.06.2021, 19:08)
Hallo liebes Forum,

Unserem Hobby sollen weiter Steine in den Weg gelegt werden cry.gif

Kurz zum Inhalt:

Jeder Bürgermeister soll in zukunft Straßensperrungen für Motorräder und/oder Oldtimer veranlassen können, es reicht folgendes: zum "Schutz" der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen!

Im klartext: "Lärm" / "Abgas"

Bis jetzt habe ich nur einen Artikel zum Thema gefunden: Artikel Touren Fahrer

Hier gibt es bereits Widerstand: gligg

Ich möchte Euch hier Informieren, ob Ihr diese Petition unterstütz oder nicht bleibt allein Eure Entscheidung!

Hier mal eine Erkklärung des DEUVET dazu.

Kopiert aus Facebook

"DEUVET Information zur aktuellen Diskussion um die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. reagiert auf die von den politischen Gremien nicht kommunizierte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Neben der sofortigen Verbreitung einer Petition gegen die Gesetzesinitiative über unsere Mitgliedsclubs, Fördermitglieder und soziale Medien hat der DEUVET Präsident Peter Schneider umgehend bei Oliver Luksic, dem Sprecher Verkehr & digitale Infrastruktur der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag um Aufklärung gebeten.
Die schriftliche Antwort kam prompt, hier der ungekürzte Originaltext:
Aktuell herrscht, wie von Ihnen geschildert, sowohl in der Oldtimer- als auch Motorradszene Aufruhr aufgrund der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Kern des Gesetzes sind die komplett überarbeiteten Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. Ausgangspunkt dessen sind die Erfahrungen mit den illegalen Abschaltvorrichtungen beim Diesel-Skandal. Des Weiteren beinhaltet das Gesetz zusätzliche Aufgaben für das Kraftfahrt-Bundesamt im Bereich der Marktüberwachung aufgrund europarechtlicher Anpassungen und es wird eine Konzentration der Datenerfassung auf das Zentrale Fahrzeugregister auf den Weg gebracht. Daneben strebt das Gesetz eine Entbürokratisierung und Klarstellung der zentralen Verordnungsermächtigung zum Straßenverkehrsgesetz an und regelt endlich das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins Klasse AM bundeseinheitlich ab 15 Jahren, was seit langem eine Forderung der FDP ist.
Diese Anpassungen halten wir sinnvoll und verhältnismäßig, weshalb wir dem Gesetzentwurf auch zugestimmt haben.
Fahrverbote für Oldtimer oder Motorräder beinhaltet das Gesetz nicht. Dafür bedarf es einer entsprechenden mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung. So wie es heute auch schon der Fall ist. Das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz ändert daran in der Sache nichts.
Wir lehnen die ständige Verbotsdebatten im Verkehr klar ab. Tempolimits, Diesel- oder Motorradfahrverbote sind weder progressiv noch nachhaltig. Wir wollen Entscheidungen mit Augenmaß statt pauschale Einschränkungen im Individualverkehr. Unter dieser Prämisse werden wir uns auch zu zukünftigen Änderungen der StVO verhalten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat zum Thema Motorradfahrverbote bereits im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, mit dem wir Sicherheit und Fahrspaß voranbringen wollen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920778.pdf
Zitat Ende
Zum besseren Verständnis: Entwürfe zu Gesetzesinitiativen werden von den ausführenden Ministerien regelmäßig vorab an die betroffenen Verbände (oft mehr als 100) zur Abgabe einer Stellungnahme geschickt. In einigen Fällen müssen dann sehr zahlreiche Seiten mit dem üblichen Behördendeutsch durchforstet werden, um eine solche Beurteilung vornehmen zu können. In der Regel prüft DEUVET Beirat Recht Dr. Götz Knoop diese Schreiben. In diesem Fall wurde die Gesetzesänderung dem DEUVET und anderen Verbänden nicht übermittelt, der Grund dafür ist nicht bekannt."

Quelle: https://www.facebook.com/oldtimertankstelle...158571477242683

Nicht alles wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.



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Orionheizer
Geschrieben am: 11.06.2021, 15:23
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Es ist aber immer wichtig, dass es Leute gibt, die genauer hinsehen. Ich habe nicht die Zeit dafür.
Und dann ist es auch sehr wichtig, dass die Entscheidungsträger wissen, wo sie sich vom Willen der breiten Masse verabschieden. Ein Politiker ist der Interessenvertreter seiner Wähler. Das muss man immer mal wieder klar machen.


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Andi0105
Geschrieben am: 12.06.2021, 09:14
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QUOTE (Orionheizer @ 11.06.2021, 16:23)
Ein Politiker ist der Interessenvertreter seiner Wähler. Das muss man immer mal wieder klar machen.

..in der Theorie... ermm.gif
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Freak
Geschrieben am: 17.06.2021, 13:38
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Hier nochmal eine schöne Stellungnahme / Zusammenfassung von Classic Data

Beim Stichwort "Fahrverbot" geht es derzeit unter Auto- und Motorradfahrern hoch her - und Auslöser ist die Neufassung des Paragraph 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG, die der Bundesrat Ende Mai beschlossen hat. Unser Geschäftsleiter Marius Brune hat Antworten auf die Frage gesucht, was das konkret für Oldtimerfahrer bedeutet. Hier sind die Ergebnisse:
Hier kurz der aktuellen Stand denn ich aus verschiedenen Quellen habe:

Im Gesetz steht ja „Rechtsverordnungen […] können auch erlassen werden […]“ – im Passiv. Die Frage ist: Wer darf erlassen? Gero Storjohann (MdB CDU) hat am Freitag beim Parlamentskreis auf meine Nachfrage erklärt, dass dies nur die Exekutive darf, und zwar die Bundesregierung und die Landesregierungen. Ein Bürgermeister zum Beispiel darf das nicht.

Storjohann weiter: Für die Oldtimer habe sich nichts geändert. Es wurde nur für Juristen etwas einfacher formuliert und neu zusammengefasst. Stand bisher schon drin, nun nur in einem anderen Zusammenhang, andere Struktur. Hauptgrund sei weiterhin, Gefahren zu regeln. „Es geht nicht gegen die Oldtimerfahrer, wir wären ja bescheuert! Entwarnung total.“

Carsten Müller sekundiert: Materialrechtlich ändere sich gar nichts. Was in Zukunft gemacht werden könne, könne bisher auch schon gemacht werden.

Johann König vom ADAC: „Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.“

Rechtsanwalt Michael Eckert allerdings fragt: Was könnte passieren? Diese Regelung sei eine Ermächtigungsnorm. Wenn es zu partiellen, zeitweisen Fahrverboten komme, werde ja nicht der Bundestag gefragt. Ohne viel Fantasie könne man bei Oldtimern auf schädliche Umwelteinwirkungen kommen. Er habe da Bedenken, dass aus dieser Norm was Bedenkliches werden könnte. „In Baden-Württemberg haben wir einen grünen Verkehrsminister…“.

Bei genauem Studium der Gesetzestexte fällt auf, dass keine der aufgenommenen Regelungen neu ist, sondern diese sich bereits in der geltenden Fassung des §6StVG in einzelnen Ermächtigungsgrundlagen befinden. Eine trotzdem zu dem Thema von der Arbeitsgemeinschafthistorische Fahrzeuge an das unionsgeführte Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) gerichtete Anfrage bestätigte, dass die Gesetzesänderung keine Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder beinhaltet „Dafür bedarf es einer entsprechenden, mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung“, so der Sprecher der Bundestags fraktion im Ausschuss für Verkehr, Oliver Luksic. Im Übrigen wird auch kein Bürgermeister Fahrverbote aussprechen können oder dürfen, denn der Verordnungsgeber ist immer die Exekutive in Form des Bundes oder der Länder. Insofern kann also Entwarnung gegeben werden. Zumindest bei diesem Sachverhalt.

Quelle:

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid...313196262067754


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makersting
Geschrieben am: 20.06.2021, 20:08
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Verstehe ich richtig, dass nun eine Landesregierung per Verordnung ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge für eine Straße beschließen kann?
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Freak
Geschrieben am: 21.06.2021, 10:41
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QUOTE (makersting @ 20.06.2021, 20:08)
Verstehe ich richtig, dass nun eine Landesregierung per Verordnung ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge für eine Straße beschließen kann?

Ja dürfen sie. Aber das durften sie auch bereits vor der Änderung des §


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makersting
Geschrieben am: 21.06.2021, 12:19
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Das beruhigt. Danke.
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