S51 B1-3, 1985, ČSSR–Export „originalisieren“, Langzeitprojekt -Fragen, Bilder, Gelaber
300TDTurbo |
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QUOTE (endurojotsch @ 14.02.2021, 16:39) | Genau so ist es es ist nicht klar definiert wo das Versicherungsschild angebracht werden muss die hatten früher keins und es muss werder beleuchtet sein oder ähnliches.... Ich habe ein rotes Schild das ich aber nicht ständig ummontieren möchte ich führe es nur mit mit dem Versicherungsschein und fertig... Ich werde bestimmt nicht in meine original Kotflügel Löcher bohren.... Es besteht eine Nachweispflicht das es versichert ist mehr nicht.... Es ist kein amtliches Kennzeichen... Eben nur eins der Versicherung... Wenn ich länger fahre mach ich es mittig am Gepäckträgerbügel fest dort sieht es gut aus und kann ohne Schäden in 1 min wieder entfernt werden |
Du hast schon den § 27 FZV gelesen? Da steht ziemlich genau drin, wie das Versicherungskennzeichen angebracht werden muss. Dazu schreibt mir bspw. die Versicherung vor, dass ich es anbringen muss, damit der Versicherungsschutz besteht. Hier ein kleiner Auszug aus meinem Versicherungsvertrag (HUK-Coburg): B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Außerdem müssen Sie das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht haben. Damit meinen die wohl den § 27 FZV. Ich schätze, dass andere Versicherungsverträge das nicht anders sehen. Zudem gibt es ja noch andere Möglichkeiten das Kennzeichen ordnungsgemäß anzubringen. Gibt ja jede Menge Kennzeichenhalter, die man bspw. mit dem Rücklicht verschraubt. So wie ich den Gesetzestext verstehe, darf es auch am Gepäckträger angebracht werden. Es soll ja nur wenn möglich unter dem Rücklicht sein.
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ckich |
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QUOTE (300TDTurbo @ 14.02.2021, 16:55) | QUOTE (endurojotsch @ 14.02.2021, 16:39) | Genau so ist es es ist nicht klar definiert wo das Versicherungsschild angebracht werden muss die hatten früher keins und es muss werder beleuchtet sein oder ähnliches.... Ich habe ein rotes Schild das ich aber nicht ständig ummontieren möchte ich führe es nur mit mit dem Versicherungsschein und fertig... Ich werde bestimmt nicht in meine original Kotflügel Löcher bohren.... Es besteht eine Nachweispflicht das es versichert ist mehr nicht.... Es ist kein amtliches Kennzeichen... Eben nur eins der Versicherung... Wenn ich länger fahre mach ich es mittig am Gepäckträgerbügel fest dort sieht es gut aus und kann ohne Schäden in 1 min wieder entfernt werden |
Du hast schon den § 27 FZV gelesen? Da steht ziemlich genau drin, wie das Versicherungskennzeichen angebracht werden muss. Zudem gibt es ja noch andere Möglichkeiten das Kennzeichen ordnungsgemäß anzubringen. Gibt ja jede Menge Kennzeichenhalter, die man bspw. mit dem Rücklicht verschraubt. So wie ich den Gesetzestext verstehe, darf es auch am Gepäckträger angebracht werden. Es soll ja nur wenn möglich unter dem Rücklicht sein. |
Genau der § 27 FZV schreibt es klar und deutlich vor wie es anzubringen ist. Was mal früher war ist Wurst, in der DDR gab es auch kein VKZ, aber jetzt und das muss angebaut sein entsprechend § 27 FZV . Wenn das nicht entsprechend angebaut ist, dann gibt es schnell mal Stress und rotes, ist da mal auch ganz schnell Weg. Ein rotes unterliegt ja auch noch anderen Spielregeln.
Ist im Prinzip das gleich wie beim Amtlichen Kennzeichen, nur das dieses auch beleuchtet sein muss.
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Orionheizer |
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Als Kennzeichenhalter finde ich die von AKF nicht schlecht, die man unter das Rücklicht montiert. Das hat sonst keinen Kontakt. Finde ich nur preislich etwas anspruchsvoll, für so ein "Blechel". KENNZEICHENHALTER
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S51 B2-4 von 1987 mit Kindersitz S51 B1-4 von 1983 mit Kindersitz S50B von 1975 Patina-Aufbau S51 B1-4 von 1980 Patina-Aufbau S51 Enduro von 1985 als NVA Replika Suzuki Bandit 600 N Kult MZ Charly - E-Mobilität ist nix neues im Osten!
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ddr-driver |
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300TDTurbo |
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Zum Thema Halterung: Ich werde die Löcher auf alle Fälle nutzen, wie genau muss ich mir noch überlegen, aber da reift schon eine Idee in mir Ich werde versuchen das Moped in den nächsten Wochen zu koplettieren, so dass es Fahrbereit ist, dass die Saison schonmal starten kann Um das Thema rotes Versicherungskennzeichen abzuschließen, lohnt es sich einen Paragraphen weiterzublättern. In § 28 FZV "Rote Versicherungskennzeichen" steht: "Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Absatz 7 in Betrieb gesetzt werden." Der § 27 Abs. 7 besagt: "Kraftfahrzeuge, [...] dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das Versicherungskennzeichen entsprechend den Absätzen 1 bis 3 ausgestaltet und angebracht ist..." Egal, wie man es dreht und wendet und was die Versicherung schreibt oder nicht schreibt, man muss das Kennzeichen entsprechend anbringen und fertig. Am Ende vom Tag muss das jeder selbst wissen. Ich möchte hier auch nicht den Moralapostel spielen (siehe mein Star), aber ich finde jeder, der sowas macht, sollte wissen, mit was er zu rechnen hat, wenns schief geht. Und im Zweifelsfall würde ich darauf wetten, dass die Versicherung alles daran setzt einen evtl. entstandenen Schaden nicht bezahlen zu müssen. Es kann halt teuer werden, egal wie nett und verständnisvoll die Polizisten vorher immer waren.
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