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> Einzelgenehmigung, Ummelden
Fred123
Geschrieben am: 30.12.2019, 18:54
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Moin,
Kurze frage in die Runde
Als ich meinen Essi gekauft habe habe ich auch diese Einzelgenehmigung erhalten dort steht Name und Anschrift vom Vorbesitzer drauf.
Muss ich damit jetzt zur Zulassungsstelle es Umschreiben lassen?

Gruß Fred

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Fred123
Geschrieben am: 30.12.2019, 19:36
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die Frage war ernst gemeint, ich habe keinen Plan _uhm.gif was ich muss oder nicht muss

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mulchhüpfer
Geschrieben am: 30.12.2019, 20:37
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Wieso hat dein SR 2 eine Einzelgenehmigung? Wenn es keine abnormalen Umbauten aufweist, ist ein Abdruck der ABE völlig ausreichend und eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich.

Die Einzelgenehmigung muss soweit ich weiß nicht umgeschrieben werden, da sie sich auf ein bestimmtes Datum (des Gutachtens) bezieht. Hauptsache du hast nen ordentlichen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.


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Fred123
Geschrieben am: 30.12.2019, 20:54
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QUOTE (mulchhüpfer @ 30.12.2019, 20:37)
Wieso hat dein SR 2 eine Einzelgenehmigung? Wenn es keine abnormalen Umbauten aufweist, ist ein Abdruck der ABE völlig ausreichend und eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich.

Die Einzelgenehmigung muss soweit ich weiß nicht umgeschrieben werden, da sie sich auf ein bestimmtes Datum (des Gutachtens) bezieht. Hauptsache du hast nen ordentlichen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.

ein ordentlicher Kaufvertrag liegt vor thumbsup.gif


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mulchhüpfer
Geschrieben am: 30.12.2019, 21:07
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Das ist auf jeden Fall das wichtigste. Ich bin aber kein Sachverständiger, wenn dir das keine Ruhe lässt, frag doch mal bei der Zulassungsbehörde nach ob die das Fahrzeug überhaupt noch in ihrem Datenbestand haben. Wenn dein Sr2 original ist, würde ich dann um die Löschung der Genehmigung bitten, was wollen die damit.

Oder hallo-stege hier im Forum ist auch immer eine gute Adresse bei solchen Fragen. thumbsup.gif


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gs51
Geschrieben am: 30.12.2019, 21:20
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Hallo bei meinen Papieren ist gar kein Halter eingetragen, also dann wahrscheinlich egal?
aber für das streichen der zutreffenden Kennzeichnung hat es ja auch nicht gereicht! _uhm.gif
bei normalen Papieren gibt es auch keinen Haltereintrag

da es eine Einzelabnahme ist/war, sind das die Richtigen und theoretisch einzigen Papiere für dein Fahrzeug
unter Punkt 22 stehen eigentlich die Ausnahmen (siehe Bild 2)

und warum nochmals welche ausstellen lassen? kostet doch nur Geld

GRuß Heiko

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gs51
Geschrieben am: 30.12.2019, 21:43
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Bild2

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Fred123
Geschrieben am: 31.12.2019, 07:42
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solange da ein Halter eingetragen ist, der nicht meinen Namen hat müsste ich dann ja den Kaufvertrag mit mir führen. Oder`?


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Gruß Fred
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hallo-stege
Geschrieben am: 31.12.2019, 09:22
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Der Haltereintrag im ABE Kärtchen ist bei Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen ein "Nicht amtlicher Eintrag", also freiwillig.


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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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docralle
Geschrieben am: 31.12.2019, 09:42
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Jupp, ich habe für den Roller ja auch sowas, nur weil in den 1990er die falsche Radgröße eingetragen von der Zulassungsstelle Gera wurde.


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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
Mein Fuhrpark:

SR 50 CE (neues Projekt)

Meine 51er

1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


Gruß Ralle
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