Hallo, dazu gibts hier nen Thread:
https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=11282Kurz zusammengefasst: Wenn du es formal genau nimmst, reicht ein Versicherungskennzeichen nicht, sondern du brauchst eine Betriebserlaubnis. Diese gibts anders als üblich nicht in Flensburg, sondern muss durch ein Gutachten als Einzelgenehmigung ausgestellt werden (Tips für die Einzelgenehmigung sind in dem angegebenen Thread zu finden). Grund ist, dass in der DDR nie eine ABE für MAWs ausgestellt wurde und daher bis heute nicht existiert. Die andere Variante ist, einfach ohne Betriebserlaubnis zu fahren, bisher ist kein Fall bekannt wo jemand deswegen Ärger bekommen hätte. Aber formal gesehen ist das nicht erlaubt. Was für Konsequenzen das im Schadensfall bezügl. der Versicherung hätte, kann man nicht sagen weil es wiegesagt bisher keinen Fall gab wo die Versicherung bei einem MAW das Fehlen einer Betriebserlaubnis festgestellt/geprüft hat (außer die Versicherungen natürlich, die das generell vorher prüfen, das handhabt ja jede Versicherung anders). Die Debatte bleibt also offen, ob man diese Betriebserlaubnis-Kasperei fürs MAW als einen juristischen Schildbürgerstreich ohne Praxisrelevanz, oder als ernstzunehmende Gesetzeslage interpretiert. Auf Recht berufen kann man sich im Zweifelsfall natürlich nur mit Letzterem.