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> S50 b2 Zündschloss Belegung
Chrismon
Geschrieben am: 29.12.2016, 18:19
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Hallo,
Ich habe eine Simson S50 b2 Baujahr 1979 in unrestauriertem Zustand gekauft.
Mein Problem ist, es war ein Zündschloss dabei, dies war aber nicht angeschloßen.
Hat jemand einen Belegungsplan für das Zündschloss?
Vielen Dank schon im Vorraus.
Tim
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Svidhurr
Geschrieben am: 29.12.2016, 18:48
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Schaltpläne findest du bei Moser-bs.de wink.gif


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Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj.
Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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docralle
Geschrieben am: 30.12.2016, 06:30
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Vorsicht, im Gegensatz zu den Zündlichtschlössern der Vogelserie wird es wegen fehlender Tacholampe und Leergangleuchte nur etwas unübersichtlicher. Stellung 1 ist die letzte Stellung endgegen dem Uhrzeigersinn. Kontakte 2 und 31 mit Durchgangsprüfer testen, die müssen Kontakt haben. Dann weißt du schon mal die Zuordnug der Zahlen zu den Ebenen.

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docralle
Geschrieben am: 30.12.2016, 06:37
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Sw/bl, ist der Anschluß für die Lichthupe, der kann direkt auf den Abblendfaden gehen, wenn du keine 12Vtige aufbaust. Sw/rt ist zuleitung für das Stoplicht, geschalten wird über Masse am hinteren Bremsschild mit br/sw. Gr/sw sind die Leitungen für die Rücklichtdrossel.


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jbie
Geschrieben am: 30.12.2016, 10:02
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Es sollte aber noch einmal ausdrücklich gesagt werden,
dass die Verbindung 2 - 31 da sein muss, wenn der Zündschlüssel nicht
weiter gegen den Uhrzeigersinn gedreht werden kann.
Denn in der Standlichtstellung ist die Verbindung ja auch da, der Schlüssel
geht auch abzuziehen und wenn man das Schloss wild in der Hand hält,
kann man da schnell durcheinander kommen.

Zur Lichthupe habe ich auch noch eine Frage,
bei den alten Modellen ohne Tagfahrlicht bekommt diese ja ihren Strom von der
Lichtspuhle und auch nur wenn kein Licht angeschaltet ist.
Dabei spielt es eigentlich keine Rolle ob 6 oder 12 V.

Bei den neueren Modellen mit Tagfahrlicht gibt es eigentlich keine Lichthupe.

Nun entsteht hier aber ein Problem wenn man diese doch anschließt.

Denn, entweder man nimmt die Spannung auch von der Lichtspuhle,
dann überlastet man diese, da bei der Lichthupe ja 2 mal 35 W an sein können.

Oder man nimmt die Spannung von der Batterie, dann kann es ja sein das der
Lichtschalter auf Aufgeblendet steht und man verbindet ungewollt beim Drücken
des Lichthupenschalters Batterie- und Lichtspannung.

Mal abgesehen davon, dass die Tagfahrlicht Schaltung rechtlich fragwürdig ist.

Gruß Jürgen


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Gruß Jürgen
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docralle
Geschrieben am: 30.12.2016, 13:59
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Nein ist ausnahmsweiße sogar zulässig, zumintest für die 6Voltigen. Die Lichthupe bekommt sonst ihre Stromtierchen von der Scheinwerferspule in Stellung 1. Die Empfehlung liegt der Idee zu Grunde, das unbeabsichtigt der Abblendschalter versehentlich in der Mitte steht und gar kein Licht vorne rauskommt. Das Tagfahrlicht ist ja auch als Abblendlicht geregelt. Also was liegt näher drann, einen Einzeldraht zum Abblendfaden zu führen. Die Oberste Rennleitung hält gerne tagsüber lichtlose Rennteilnehmer auf ihren Zweirädrigen Gefährten an, kostet etwa 60€.

Das ist auch das schöne an den 12Voltigen, die EWR bietet diese 2 Stufen an und das Verknüpern ist ein Kinderspiel...

Anschluß Lichthupe ist die 86 am Zündlichtschloß...


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jbie
Geschrieben am: 30.12.2016, 14:42
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Also wenn es denn sein soll:

Zulässig ist das nicht.
StVZO §49a

QUOTE

Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

[...]

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Wenn du ein Moped von anuduzumal hast, wo das so veschaltet ist, dann und nur dann ist das ok.
Sobald du etwas veänderst, ist alles von damals hinfällig.

Der Einbau einer Vape, Umbau auf 12 V usw. sind sollche Änderungen.

Wenn man das tut, muss man sich auch an das zZ. geltende Recht halten
und kann sich nicht mehr auf das Recht berufen was zZ. der Herstellung galt.

Da der Scheinwerfer keine Zulassung für Tagfahrlicht hat, geht das eben rechtlich nicht.

Nochmal zur Elektrik, bei der Verschaltung wäre es möglich das gleichzeitig
Auf- und Abblendlicht an ist, deshalb gibt es in den neuen Plänen keine Lichthupe.

Gruß Jürgen


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docralle
Geschrieben am: 30.12.2016, 15:11
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Nein, ab 1988 ist die Lichthupe hinfällig geworden.

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jbie
Geschrieben am: 30.12.2016, 17:11
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Naja, der Artikel geht doch genau mit meinen Aussagen zusammen.

Trotzdem sieht man es, gerade auf Youtuba sehr oft, das man die
Lichthupe an der Batterie betreibt oder das man auf Vape umrüstet ohne dies zu beachten.



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docralle
Geschrieben am: 31.12.2016, 06:41
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Bei Fiat war noch Lichthupe beim eingeschalteten Licht möglich, bei Dachia nicht mehr, genauer gesagt bei Renault. Selbst bei Trabant und Wartburg ist das so.

Ausserdem fahren viele Ohne Licht, weil es einfach ignoriert wird. Selbst Mofa-Heizer müssen Licht an haben.

Es gibt für die S51/SR50 reihen den Kompischalter ohne Lichthupe.


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jbie
Geschrieben am: 31.12.2016, 12:12
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Die Lichthupe ist immer erlaubt, egal ob Licht an oder nicht.

Nur bei unseren Mopeds führt das zu elektronischen Problemen.



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docralle
Geschrieben am: 01.01.2017, 17:37
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Weswegen der Taster obsolete wurde. Bei den S53 gab es den Drücker nicht mehr. Das hat einfach mit der verfügbaren Lichtleistung zu tuen. Mit nur Scheinwerfer an sollte das Nachladen des Sammlers während der Stadtfahrt erleichtert werden. Der Roller ist da ein Stückchen weiter, Rücklicht und Scheinwerfer an einer Spule, Ladeanlage mit elektronischer Abregelung und nur Stoplicht an der Stoplichtspule. Da ist es sogar egal, ob Licht an oder nicht. Ich selber habe mir ein Kontrollettispass gebaut, wo ich die Spannung der Batterie überwachen kann. Eine zweite gute Sache ist ein Massekabel zwischen Motor und Massepunkt im Herzkasten. Selbst mit vollem Licht wird nachgeladen...

https://www.youtube.com/watch?v=mc6aKD-rNIQ


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