Sowas wird dann von Bedeutung, wenn irgendein geldintensiver Versicherungsfall eintritt und der Gutachter dir die Maschine zerlegt. Aber da ein Lenkerschloss selten direkt mit einem Unfall in Verbindung steht, kräht da sicherlich kein Vogel danach.
Bei der Eintragung mit externem Schloss muss man dies immer mitführen, da hätte ich keine Lust drauf. Ich würde einfach so zur HU fahren ohne ein Wort, bei mir hat noch nie ein Prüfer nach sowas geschaut.