Simson S51 aus Ungarn erkennen!?
mulchhüpfer |
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QUOTE (hallo-stege @ 07.01.2020, 08:20) | QUOTE (mondo @ 06.01.2020, 22:22) | Gibts eigentlich den Frank (hallo-stege) noch? |
Moin, moin,
ja, mich gibt´s noch, bin allerdings ziemlich im Stress.
In Bezug auf die Nummern müssen wir uns dringend was einfallen lassen, damit zum einen das überhaupt noch schaffbar ist, ich mach das ja nur nebenbei, es wird aber so langsam zur Hauptbeschäftigung, und zum anderen muss Mißbrauch verhindert werden. Da gab´s auch ein paar unschöne Dinge.
LG von Frank
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Könnte nicht wenigstens eine Übersichtsliste erstellt werden, aus der zumindest grob hervorgeht, wo es kritisch ist? Das würde doch alle Beteiligten stark entlasten. Und was Betrugsversuche betrifft - das muss ja nicht dein Problem sein. Wenn jemand mit Informationen über Simson-Produktionsdaten Schindluder betreibt, gehört das bestraft aber es ist ganz sicher nicht Schuld desjenigen, der die Informationen transparent gemacht hat. Sie obliegen ja keinem Datenschutz, solang die Rahmennummern ohne Zuordnung zu einem Fahrzeug(halter) veröffentlicht werden. Genauso wenig ist Flensburg Schuld, wenn dort jemand durch Tricksereien Papiere ohne existierendes Fahrzeug beantragt und die Papiere dann weiterverkauft. Flensburg ist schließlich keine Ermittlungsbehörde! Einige Bekannte von mir sind auf der Suche nach einem Alltagsmoped auch auf "Ungarn" hereingefallen aber die verkaufen ja jetzt nicht einfach Alle ihre Mopeds wieder. Jetzt sind dermaßen viele Export-Simsons im Lande, dass ich mir irgendwie gut vorstellen kann, warum Flensburg den Wartezeiten nach zu urteilen völlig überfordert ist inzwischen. Dass es einmal so viele Re-Importe geben würde, war wohl nicht einkalkuliert worden aber nun muss doch mal eine praxistaugliche Lösung für die aktuelle Situation her.  Spontane Idee meinerseits: Regelung treffen, die zur Entlastung Flensburgs eine vereinfachte Ausstellung einer BE durch Einzelabnahme ermöglicht, wobei eine BE im Sinne der DDR-ABE ausgestellt werden kann, sofern das Fahrzeug im gegenwärtigen Zustand den Bestimmungen der DDR-ABE entspricht. Dann wäre es egal, welche Geschichte das Fahrzeug hat, sondern es wäre endlich wieder das wichtig, worauf es wirklich ankommt: ABE-gerechte Simmchen auf der Straße... Wobei das Problem mit der Einschränkung in der Ausnahmeregelung "erstmals in Verkehr gekommen bis 28.2.1992" je bestehen bleibt  Wenn man damals gewusst hätte, was für einen Aufwand und Schwierigkeiten diese Formulierung noch 30 Jahre später nach sich ziehen würde  WOBEI es nach wie vor diskutiert wird, ob sich die Formulierung "erstmals in Verkehr gekommen" wirklich nur auf das Gebiet der ehem. DDR bezieht. Die Dekra scheint da teilw. anderer Auffassung zu sein: https://www.simsonforum.de/index.php?attach...-12-20-04-jpeg/Ich sehe das im übrigen auch so - der Gesetzestext gibt es nicht her, dass man zweifelsfrei eine Einschränkung daraus ableiten könne, dass die erstmalige Inbetriebnahme auf dem Gebiet der ehem. DDR erfolgt sein müsste.
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Auxburger |
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Da sind ja zwei Gesetzestexte zu berücksichtigen - das Zulassungsrecht und das Fahrerlaubnisrecht. In letzterem steht:
QUOTE | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html Punkt 8b Da steht nichts von "auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bis zum 28.2.1992 erstmals in den Verkehr gekommen". Sehr wohl nimmt die Formulierung dann aber Bezug auf die "Vorschriften der DDR", also deren STVZO oder wie das Pendant eben hieß. Die Juristen (ich bin keiner!) mögen sich dann darüber streiten, ob die STVZO der DDR auf Fahrzeuge anwendbar ist, die nie in der DDR in Verkehr gebracht wurden. Mein unjuristisches Bauchgefühl sagt Nein, andererseits habe ich genug Erfahrung mit französischen und US-Importen, die nach einigen Detail-Umbauten auf "deutschen" Auslieferungszustand dann eben sehr wohl mit Hilfe von Daten deutscher Fahrzeuge einen originär deutschen Brief bekommen konnten. Da waren dann so Scherze dabei wie bei einem kalifornischen BMW erstmal den Katalysator AUSbauen zu müssen, nur um dann ein Jahr später Strafsteuer zu zahlen, weil ja kein Katalysator drin ist. Schwierig. Für mich gilt immer noch: Ungarn Import nicht kaufen. Gute und legale Fahrt, Peter
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mulchhüpfer |
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QUOTE (Auxburger @ 10.08.2021, 14:13) | Die Juristen (ich bin keiner!) mögen sich dann darüber streiten, ob die STVZO der DDR auf Fahrzeuge anwendbar ist, die nie in der DDR in Verkehr gebracht wurden. Mein unjuristisches Bauchgefühl sagt Nein, andererseits habe ich genug Erfahrung mit [...] |
So kann man das denke ich nicht auslegen. Das würde bedeuten, dass auch bis zum 28.2.1992 erstmals in Verkehr gekommene Simson Mopeds NUR in Ostdeutschland verkauft, so gefahren werden durften.
Also wenn sich in Westberlin 1991 jemand ne neue Simme gekauft hat, galt für diese Person dann die 60 km/h-Regelung - ja oder nein? Doch sicherlich ja, oder? Anders kann es doch gar nicht sein, denn Berlin war bereits eine vereinigte Stadt, sprich war es gar nicht mehr möglich zu unterscheiden, ob das Moped 1991 nun auf dem Gebiet der ehem. DDR oder der West-Alliierten erstmals in Verkehr kam.
Ich bin auch kein Jurist aber aus meiner Sicht ist klar, dass sich die Formulierung "erstmals in Verkehr gekommen" nicht auf die Grenzen der ehem. DDR beziehen kann. Das ergäbe kausal keinen Sinn. Siehe oben. Hinzu kommt, dass die Intuition des Gesetzes doch klar sein sollte: Es sollte verhindert werden, dass weiterhin neue Mopeds mit der 60 km/h-Regel gebaut/verkauft werden dürfen. Darum ging es. Wo die früher gebauten Mopeds erstmals in Verkehr kamen, war in dem Zusammenhang irrelevant.
Der Haken liegt, wie hallo-stege schon erwähnte, woanders: In der (teilweise (?)) nicht vorhandenen ABE für Export-Simsons. Deshalb kann Flensburg jetzt nicht einfach ABEs für Export-Fahrzeuge ausstellen. Das wäre denn auch der Unterschied zu dem theoretisch in Westberlin 1991 verkauften Simson: Das entsprach denn ja bauartmäßig einer ABE-Typgenehmigung gemäß KTA oder KBA.
Die entscheidende Frage bleibt also, ob sich die Dekra etc. bei der Einzelabnahme einer Export-Simme auf die 60 km/h-Regelung berufen kann, wenn sie feststellt, dass die Simme technisch den Bestimmungen für Kleinkrafträder der DDR entspricht.
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hallo-stege |
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Moin Mulchhüpfer,
das KBA darf nur für Fahrzeuge, welche eine DDR-ABE vom KTA hatten, ein Ersatzkärtchen für das werksseitig mitgegebene ABE Kärtchen bzw. den Registrierschein ausgeben. Fahrzeuge, die von Simson für den Export vorgesehen waren, hatten aber keine DDR-ABE, sondern eine Typgenehmigung vom Bestimmungsland. Hier wäre also Ungarn, Bulgarien, Rumänien, CZ, Vietnam ... zuständig für Ersatz. Deswegen ist für das KBA die Frage, ob das Fahrzeug in der DDR vor dem genannten Zeitpunkt erstmals in den Verkehr gekommen ist, zweitrangig ...
Wenn Export Fahrzeuge in der DDR verblieben sind, war das schon zu DDR Zeiten ein Fall für eine Einzelabnahme, und das ist heute mit den Reimporten nicht anders. Was die Prüfer und Zulassungsstellen in ihren Einzelfallentscheidungen daraus machen, da halte ich mich komplett raus.
In der Wendezeit durften tatsächlich keine 60 km/h Fahrzeuge in den "Westen" verkauft werden (ausser theoretisch als Leichtkraftrad), deswegen gab es dafür extra 50 km/h Versionen. Ich denke, das galt sinngemäß auch für Westberlin, bin aber kein Experte für Berlinprobleme.
Wenn Du 7.000.000 durch 50 teilst, hättest Du im Extremfall 140.000 Nummernkreise zu unterscheiden. Und diese müsstest Du bei aller Maschinenlesbarkeit noch händisch editieren, da meine Informationen ja nicht auf den Simson Auslieferungsbüchern basieren (das waren meiner Nachforschung zufolge Papierlisten, die sind aber inzwischen verschollen), sondern auf gut 25 Jahren europaweiter Marktbeobachtung unter der Fragestellung des Originalzustandes etc.
Deswegen will ich die Fahrzeuge ja auch sehen, bevor ich meine Meinung dazu sage, es sei denn, das Ergebnis ist von vorneherein eindeutig ... Wobei meine Trefferquote recht gut ist, aber auch nicht per se gerichtsverwertbar.
Gruß von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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darkrider |
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Könnte es sein, dass jemand ( ein Ungar) damals in der DDR gearbeitet hat, die Maschine dort gekauft und dann mach Ungarn gebracht hat? Wir hatten ja ziemlich viele Ungarn als Gastarbeiter ... Grüsse darkrider
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Fahrzeuge: SR4-3, Baujahr 1971, restauriert, läuft seit 1200 Km S 51 B 2-4, Baujahr 1981, läuft wieder Eliminator ZL 1000, Baujahr 1987, SR 50, Erbstück, Baujahr ?, einem geschenkten Gaul..... MZ ES 175/2 Bj. 1968, in Wartestellung
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