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> Simson S51 aus Ungarn erkennen!?
Andi0105
Geschrieben am: 09.11.2020, 18:19
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Ja, da war mal ein H für Hungary, also Ungarn.

Kannst du dem Verkäufer nachweisen, dass er das gemacht hat? Ich denke nicht. Es kann auch schon der davor gemacht haben, oder oder oder...

DU hast nicht aufgepasst... _console.gif

Also KBA kannst du dir ja dann jetzt sparen.
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ddr-driver
Geschrieben am: 09.11.2020, 18:56
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Hast Du das Moped von einem Händler oder Privat gekauft?

Wurde es als explizites DDR-Fahrzeug angepriesen?


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Mafafe
Geschrieben am: 09.11.2020, 19:03
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QUOTE (Andi0105 @ 09.11.2020, 19:19)
Ja, da war mal ein H für Hungary, also Ungarn.

Kannst du dem Verkäufer nachweisen, dass er das gemacht hat? Ich denke nicht. Es kann auch schon der davor gemacht haben, oder oder oder...

DU hast nicht aufgepasst... _console.gif

Also KBA kannst du dir ja dann jetzt sparen.

Hallo,

exakt so ist es. In der Regel gilt gekauft wie gesehen.

Einen Betrug wirst Du dem Verkäufer nicht nachweisen können.

Die Diskussion hatten wir ja hier in diesem Thread schon. Da wurden meine Ansichten ja verrissen.

Anders sähe es unter Umständen aus, wenn Ihr im Kaufvertrag einen Satz wie:

"Der Verkäufer versichert, dass es sich nicht um ein Export/Reimport Fzg, sondern ein in der DDR registriestes Fzg. handelt."
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sunshinereggie
Geschrieben am: 09.11.2020, 21:05
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Er ist ein gewerblicher Verkäufer der mit Mopeds und Motorrädern handelt.
Sicherlich kann ich ihm direkt keinen Betrug nachweisen.Aber als Händler von solchen Fahrzeugen muß er aber sicherstellen,das das Fahrzeug legal ist.Und ein manipuliertes Typenschild ist nun mal nicht legal.

Das steht im Vertrag.

Angefügtes Bild
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KR51/1 Bj. ´69
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der Lehmann
Geschrieben am: 09.11.2020, 22:15
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QUOTE (sunshinereggie @ 09.11.2020, 22:05)

Das steht im Vertrag.

Genau!
"Herkunftsland unverbindlich".


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Viele Grüße, Jürgen

Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13
UT 14 in der Sächsischen Schweiz im Jahr 2021 auch abgesagt!

"Das Können ist des Dürfens Maß!" Paul Preuß
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AbundZuS50
Geschrieben am: 10.11.2020, 08:42
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@ sunshinereggie

Darf man fragen, was du dafür über die Theke geschoben hast ?


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Steh- / Fuhrpark
'63 SR 2 E ( Maron )
'74 KR 51/1K ( Pastellweiß )
'76 S50 B ( Saharabraun )
'77 S50 N ( Olympiablau )
'80 S51 N ( Olympiablau )
'75 MKH / M ( im Neuaufbau )
'80 MKH / M1 (Orginalzustand )
'84 MWH / F (Orginalzustand )
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ckich
Geschrieben am: 10.11.2020, 11:43
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QUOTE (sunshinereggie @ 09.11.2020, 21:05)
Aber als Händler von solchen Fahrzeugen muß er aber sicherstellen,das das Fahrzeug legal ist.Und ein manipuliertes Typenschild ist nun mal nicht legal.

Das steht im Vertrag.

Der Händler hat das Fahrzeug ohne Papiere/BE verkauft, damit sollte
klar sein das das Fahrzeuge nicht legal im Bereich der STZVO gefahren werden darf, sowie kann man da nicht annehmen das es im legalen Zustand ist.
Schon gar nicht wenn man den Kaufvertrag liest.

Manipuliertes Typenschild
Tatsche ist das man das Typenschild jederzeit legal ersetzen darf.
Bei technischen Änderungen kann es sogar nötig sein, die Angaben entsprechen zu ändern.
zb. bei Veränderung der Zulässigen Gesamtmasse.
Außerdem, wie man in den Kaufvertrag oben lesen kann, wird eh keine Gewähr auf die Richtigkeit Angaben gegeben.


Fahrzeugkauf ohne Papiere bringt immer ein Risiko mit sich, wer das nicht eingehen will sowie eine Simson mit 60km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit haben will, sollte nur eine mit BE kaufen.
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sr2dd
Geschrieben am: 10.11.2020, 15:29
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Steht doch im Vertrag: ...Ersatzteilspender... Von Verkäuferseite ist alles abgesichert. Er hat nirgends erwähnt, dass das Fahrzeug betriebsbereit ist.


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Viele Grüße Hartmut

SR 2, dunkelblau; Baujahr 1959; Ersatzrahmen 1974; Original- Registrierschein vorhanden; S50B2 Bj. 1977; Jawa Pionyr 550 Bj.1957; Skoda 1000 MB rot Bj. 1967
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Dazzle
Geschrieben am: 10.11.2020, 16:21
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QUOTE (AbundZuS50 @ 10.11.2020, 09:42)
@ sunshinereggie

Darf man fragen, was du dafür über die Theke geschoben hast ?

auf jeden Fall zuviel smile.gif


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user posted imageMfG Dirk
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Mafafe
Geschrieben am: 10.11.2020, 17:00
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QUOTE (sr2dd @ 10.11.2020, 16:29)
Steht doch im Vertrag: ...Ersatzteilspender... Von Verkäuferseite ist alles abgesichert. Er hat nirgends erwähnt, dass das Fahrzeug betriebsbereit ist.

Sollte es sich tatsächlich um ein B2C Geschäft handeln, dann ist exakt dieser Passus: Baslerfahrzeug / Ersatzteilspender ungültig.

Generell muss dieser sogenannte Kaufvertrag mal hinterfragt werden. B2B als auch C2C wäre dieses geschreibsel irgendwie hinnehmbar aber nicht B2C. Der gewerbliche Händler, so er als solcher hier aufgetreten ist, schließt quasi eine Sachmängelhaftung aus. Das darf er in dieser Form nicht.

Mich würde mal interessieren, ob auf dem Kaufvertrag die volle Geschäftsadresse und Steuernummer des Händlers steht. Oder gab es dafür eine separate Rechnung?

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sunshinereggie
Geschrieben am: 10.11.2020, 18:19
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Der Händler steht nicht selber im Kaufvertrag.Als Verkäufer ist seine Frau eingetragen.Es ist ein einfacher Vertrag zwischen Privatpersonen.


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ddr-driver
Geschrieben am: 10.11.2020, 18:38
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QUOTE (sunshinereggie @ 10.11.2020, 18:19)
Der Händler steht nicht selber im Kaufvertrag.Als Verkäufer ist seine Frau eingetragen.Es ist ein einfacher Vertrag zwischen Privatpersonen.

Klingt nach typischer Betrugsmasche.

Da wird Dir wahrscheinlich nur übrig bleiben es allen weiterzuerzählen die Du kennst.


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Mafafe
Geschrieben am: 10.11.2020, 19:06
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QUOTE (sunshinereggie @ 10.11.2020, 19:19)
Der Händler steht nicht selber im Kaufvertrag.Als Verkäufer ist seine Frau eingetragen.Es ist ein einfacher Vertrag zwischen Privatpersonen.

Oh Mann, das wird ja immer bunter. Da musste die Frau als Strohfrau her halten.

Ganz ehrlich, da müssen doch alle Alarmglocken geklingelt haben.
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ckich
Geschrieben am: 11.11.2020, 09:47
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QUOTE (der Lehmann @ 09.11.2020, 22:15)
QUOTE (sunshinereggie @ 09.11.2020, 22:05)

Das steht im Vertrag.

Genau!
"Herkunftsland unverbindlich".

Das schreit ja förmlich danach das es ein Reimport ist.

Da brauch man selbst bei ein Gewerblichen nicht mit Sachmangelhaftung kommen.
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AbundZuS50
Geschrieben am: 11.11.2020, 10:20
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QUOTE (Dazzle @ 10.11.2020, 16:21)
QUOTE (AbundZuS50 @ 10.11.2020, 09:42)
@ sunshinereggie

Darf man fragen, was du dafür über die Theke geschoben hast ?

auf jeden Fall zuviel smile.gif

Naja, das weißte ja nicht.
Ist zwar eine indiskrete Frage, die eigl. keinen was angeht,
aber vllt. verrät er es doch durch die Blume.
Wenn´s "NUR " ne dreistellige Zahl ist , ist es nicht gar zu bitter.
Das "COMFORT" Denken wegschmeißen, nen DDR Rahmen suchen
und umbauen. Die Teile sehn doch noch gut aus.
Oder es halt hinnehmen , mit TÜV/ Dekra Abnahme 50km/h zu tuckern.

Zurückgeben ist ja nich, MIST. cry.gif


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