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> Neue Papiere für ES 150
MTI
Geschrieben am: 25.02.2016, 20:49
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Hallo,
ich habe eine schicke ES 150 ángeboten bekommen. Soweit so gut. Papiere sind weg aber Kaufvertrag wird gemacht und aktuelle KBA Abfrage liegt vor. Hatte irgendwie im Hinterkopf das das unter Umständen sehr teuer werden kann neue Papiere zu bekommen? Eigendlich müsste ich doch jetzt nur eine Vollabnahme machen und dann zum Straßenverkehrsamt oder liegen da noch andere Hürden vor mir?

Grüße

Tim


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klaus30
Geschrieben am: 25.02.2016, 21:20
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Hallo Tim!

Es ist schonmal gut, wenn du eine Unbedenklichtkeitsbescheinigung vom KBA hast, nötig ist die aber meines Wissens nach seit 2007 nicht mehr. Aber für den Käufer ist es ganz gut, damit kein Diebesgut erworben wird.
Leider ist das weitere Prozedere je nach Bundesland und Zulassungsstelle immer bisschen anders, mindestens brauchst du aber:

1 - EIgentumsnachweis (Kaufvertrag mit Bemerkung, dass das Fahrzeug keine Papiere mehr hat)
2 - Abnahme nach §21 von Dekra/Tüv (etwa 70€)
3 - normale Zulassungsunterlagen wie Ausweis, KfZ-Steuer Einzugsermächtigung, evb Nummer

Manche Zulassungsstellen wollen eine eidesstaatliche Versicherung sehen, dass keine Papiere mehr da sind. Bestenfalls war das Motorrad noch nie zu BRD-Zeiten zugelassen, da wird das alles theoretisch einfacher.


Entweder du fragst mal bei deiner Zulassungsstelle an, was genau dazu benötigt wird oder du machst einfach ein 21er Gutachten, gehst mit allen anderen Unterlagen einfach hin und probierst es einfach so anzumelden. Wenns klappt alles prima, ansonsten musst du eben nochmal kommen mit den geforderten weiteren Unterlagen.


Viel Erfolg! wink.gif


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Schöne Grüße aus Mittelsachsen!
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Svidhurr
Geschrieben am: 26.02.2016, 16:28
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Normaler weise sollte das so Ablaufen, wie du es schon geschrieben hast.

Allerdings sehen das manche Zulassungsstellen anders mad.gif

Also vorher mal per Telefon anfragen.
Wenn die dir mit Notar und anderen komischen Sachen kommen ohmy.gif

Ist es wohl günstiger das Fahrzeug wo anders zu zulassen.

Das sind meine persönlichen Erfahrungen.

PS.: In Altenburg gibt es da keine Probleme wink.gif


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Gruß Svid (Thomas)

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Nico241090
Geschrieben am: 26.02.2016, 17:05
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Die Zulassungstelle in Forst ist ebenfalls mit den drei genannten Sachen zufrieden thumbsup.gif


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Nicht jeder, der die Bretter, die die Welt bedeuten betritt, merkt, dass er auf dem Holzweg ist.

Besucht auch mal meine Website: http://ddr-zweirad.de.tl/Home.htm
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Halloecho
Geschrieben am: 26.02.2016, 20:11
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Die Zulassungsstellen sind verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung entgegen zu nehmen.
Also am besten der Verkäufer leistet sie bei seiner
Die Zulassunsstellen im Zwickauer Land verlangen diese auch.
Der Fahrzeugbrief muss dann noch aufgeboten werden. Die Frist dafür ist auf 2 Wochen vorgeschrieben. Veranlasst wird es von der Zulassungsstelle beim KBA

Wolfgang


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SFT3250
Geschrieben am: 26.02.2016, 20:45
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im Salzlandkreis wird der Brief nicht aufgeboten
eidestattliche Versicherung in Verbindung mit §21 Gutachten und den janzen anderen üblichen Zulassungsunterlagen reicht hier aus


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Gruß Lars
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lorenz1808
Geschrieben am: 26.02.2016, 22:37
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Und selbst die eidesstaatliche ist nicht vorgeschrieben.

Vorgehensweise hier im Land Brandenburg bei den Kreisen, nicht Städten:

- Unbedenklichkeit, wird kostenfrei sofort aktualisiert und heißt heute ZEVIS/ZFA Abfrage

- Kaufvertrag mit dem Hinweis auf Verlust der Papiere vorlegen

- Antrag auf Zulassung und das war es

- Brief gibt es gleich mit nach Hause

- Antrag auf Erteilung einer Ausnahme lt Erlass des MIL wegen Anlage IV FZV zur Erteilung eines kleinen Kennzeichen im Format 240 x 130

Es geht aber umständlicher - siehe Berlin
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Halloecho
Geschrieben am: 27.02.2016, 07:59
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Die eidesstattliche Vers. ist nicht zwingend vorgeschrieben aber das Aufbieten in Verlust geratener Fahrzeugbriefe schon. § 12 (4) Fahrzeugzulassungsverordnung.
Aber in der zusammengeferchten deutschen Kleinstaaterei macht eh jeder was er will. Wir haben eben keinen Kaiser mehr.
Für die Zulassung von meinem Troll, hat der Amtsschimmel das volle Programm abverlangt.
Beim SR 56, Wiesel war es dann einfacher. Er muss angemeldet werden, ist aber mit 125 ccm zulassungsfrei, bekommt also auch keinen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt) Hier hat man großzügiger Weise auf die Aufbietung verzichtet. Das aber auch nur aus Unwissenheit. Das besagte Amtsschimmelwesen wusste nicht, dass auch Wieselchen früher einen Fahrzeugbrief besaß.
Wer es denn noch spannender machen möchte fragt mal nach einem kleinen Kennzeichen. Bei die 125er null Problemo aber drüber hinaus kann das lustig werden und Geld kosten


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Svidhurr
Geschrieben am: 27.02.2016, 08:18
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Jungs, nochmal zusammengefasst.

Wie vom TE im ersten Beitrag geschrieben,
sind genau diese Sachen erforderlich.

Alles Andere ist leider immer im Ermessen des Sachbearbeiters.
In Deutschland wird das sehr unterschiedlich in den einzelnen Landkeisen gehandhabt.

Ist zwar total bescheuerd, ist aber so sad.gif

Welchen Weg der TE gehen muss,
bekommt er nur mit einem Anruf auf der Zulassung heraus wink.gif


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Gruß Svid (Thomas)

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klaus30
Geschrieben am: 27.02.2016, 09:11
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Oder (wenn es die Zeit des TE zulässt) einfach gleich mit allem was er hat hin und probieren - dumm stellen und nicht fragen, ob man nicht noch das oder dies gebrauchen könnte. Wenn es so klappt, hat er Glück gehabt. Wenn nicht, sagt man ihm spätestens dort dann, was er noch vorlegen soll.
Im schlechtesten Fall müsste er also 2 mal zur Zulassungsstelle. wink.gif


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Otto
Geschrieben am: 27.02.2016, 09:59
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QUOTE (klaus30 @ 27.02.2016, 09:11)
Oder (wenn es die Zeit des TE zulässt) einfach gleich mit allem was er hat hin und probieren - dumm stellen und nicht fragen, ob man nicht noch das oder dies gebrauchen könnte. Wenn es so klappt, hat er Glück gehabt. Wenn nicht, sagt man ihm spätestens dort dann, was er noch vorlegen soll.
Im schlechtesten Fall müsste er also 2 mal zur Zulassungsstelle. wink.gif

thumbsup.gif thumbsup.gif thumbsup.gif

genau so! Wer viel fragt, kriegt viele Antworten, wer nichts fragt, ist schnell wieder raus.


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Mein Fuhrpark

Twingo C06 Bj 1998 zurzeit mal wieder abgemeldet und in Schweißkur
Twingo C06 Bj. 2006 als temporären Ersatz - ach am Ende bleiben sie alle...
http://www.twingotuningforum.de/thread-38712.html
Saab 9-3 bj. 1999 abgemeldet seit 03/2022
C4 Grand Picasso von 2011 (Auto von meiner Frau, VTi120)
Trabant 601 Bj 1989 (lange nicht mehr bewegt...)
Ninja ZX6R Bj 1998 (als Neufahrzeug gekauft und dabei geblieben, soll eine rollende Restauration werden, derzeit 160.100km auf der Uhr)
SR2E Bj 1962 (seitdem in Familienbesitz, Überholung läuft)
Pegasus KM30 Bj 1994 (als Alltags und Reiserad, rollende Restauration, geschätzt 80.000km gelaufen, eine MIFA-Marke????)
Giant Terrago Bj 1999 (Mountainbike geschätzt 50.000 km gelaufen)
MIFA Klappie Bj 1972 (restauriert)
Diamant 35154 Schwanenhals (Projekt für irgendwann)
DKW RT100 Bj. 1938 (wird immer noch restauriert)
DKW RT100 Bj. 1939 (eigentlich Teileträger für oben, aber wer weiß...)
Express 98ccm Bj. 1949 (in Restaurierung)
Motobecane MB2 Bj. 1928 (wird restauriert)
Norton 16H - fährt natürlich auch nicht
weitere Fahrräder, Motorräder, Autos, Stationärmotoren, Gedöns,...
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Motorradrocker
Geschrieben am: 27.02.2016, 17:16
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Die Zulassungsstellen handhaben das wirklich immer anders. Potsdam möchte z.B. wenn keine Papiere vorliegen, einen lückenlosen (!) Nachweis der Verfügungsberechtigung ab Verlust der Papiere sehen. Und das Fahrzeug zur Identitätskontrolle vorgeführt haben, d.h. u.U. 2x Kurzzeitkennzeichen...

Frag einfach und schau, wie Deine ZLS das handhabt.


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S 50 B 2 von 1980
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Andi0105
Geschrieben am: 27.02.2016, 19:00
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QUOTE (Motorradrocker @ 27.02.2016, 18:16)
d.h. u.U. 2x Kurzzeitkennzeichen...


Für Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage ) braucht man eine gültige HU.


Wenn du aber keine Papiere mehr hast, kannst du keinen Tüv drauf machen, ohne Tüv keine Schilder um zur Identitätskontrolle zu fahren um Papiere bekommen zu können.

ein Teufelskreis.

Aber, Das ist deutsche Bürokratie laugh.gif

Mfg Andi
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Otto
Geschrieben am: 27.02.2016, 20:35
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QUOTE (Andi0105 @ 27.02.2016, 19:00)
QUOTE (Motorradrocker @ 27.02.2016, 18:16)
d.h. u.U. 2x Kurzzeitkennzeichen...


Für Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage ) braucht man eine gültige HU.


Wenn du aber keine Papiere mehr hast, kannst du keinen Tüv drauf machen, ohne Tüv keine Schilder um zur Identitätskontrolle zu fahren um Papiere bekommen zu können.

ein Teufelskreis.

Aber, Das ist deutsche Bürokratie laugh.gif

Mfg Andi

Nein, TÜV besser Hauptuntersuchung kann man auch ohne Papiere machen. Man bekommt dann den Prüfbericht ausgehändigt, auf dem steht, dass die Plakette bei Anmeldung des fahrzeugs geklebt wird. Habe ich selbst schon mehrfach gehabt, dass ich die Zulassung zum TÜV-Termin nicht mehr hatte.


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Andi0105
Geschrieben am: 28.02.2016, 07:58
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Und was trägt der Prüfer bei der HU in den Bericht ein, wenn keine Papiere existieren?
Ich rede von einer HU, keiner Vollabnahme.

Mfg Andi
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