Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
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Hallo Leute, ich besitze einen Anhänger des Typen "Rollka 3" für den ich jetzt eine ABE beantragen möchte. Leider fehlt das Typschild. Weiß einer von euch ob es reicht, wenn ich mir ein Blanko Typschild (siehe Foto) besorge und es stanze? Ich bin mir da nicht ganz sicher, weil die Blanko Typschilder zusätzliche Angaben haben, die auf dem orginalen Typschild nicht zu finden sind. Oder kann man die einfach frei lassen? Die Kupplung des Anhängers ist zudem verändert worden. Man hat die orginale Kupplung hinter bzw. vor den Handgriffen abgesägt (die Handgriffe sind weg). Dafür wurde ein Rohr angeschweißt in welches man die gängige Kupplung für S 50/51 einschrauben kann. Da sich der Anhänger nicht mehr im orginalen Zustand befindet bedeutet das doch, dass ich eigentlich zu einer Einzelabnahme muss, oder? Rücklicht mit entsprechender Verkabelung ist vorhanden, da der Anhänger eindeutig zu DDR Zeiten im Straßenverkehr benutzt wurde. Vielen Dank für eure Hilfe. MFG
Angefügtes Bild

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Niels
Simson Fahrer die ihresgleichen nicht grüßen, sollte man für eine Woche das Fahrzeug entziehen. ;)
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docralle |
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Leider ist es nicht so einfach, anhand der FIN das Baujahr zu bestimmen zu können. Ich glaube, du mußt dich mal mit Norbert E in verbindung setzen. Der kennt sich da besser aus. Im Nützlichen gibt es auch den Tread "Neue ABE für alte Hänger".
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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teoretisch kann ich mir nicht vorstellen, dass das KBA oder die Ordnungshüter das Baujahr nachprüfen. Ich habe noch einen Rollka, bei dem die Kupplung aber so verändert worden ist, dass ich ihn nur noch als Hand oder Fahrradwagen nehmen kann, bei diesem Anhänger ist das Typschild ironischer Weise noch vorhanden.
Wenn ich frech wäre, dann würde ich einfach das Baujahr von diesem Wagen nehmen. Wenn das KBA damit ein Problem hat, dann würden sie mich das doch bestimmt wissen lassen... habe ich mir so gedacht.
@ Ostsee-Schulle: Vielen Dank für den Link, aber mir würde so ein Blanko Typschild ja schon reichen, deswegen würde ich ja gerne wissen, ob ich das auch nutzen kann, obwohl es zwei Angabenfenster mehr hat.
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docralle |
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Nee, das vom Schmied sieht besser aus. Schau mal, wieviel in der FIN ein unterschied ist. Geh einfach von etwa 150-200 im Jahr aus, die hergestellt wurden...
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Danke für den Typ, das werde ich machen. Auf jeden Fall sieht das vom Schmied besser aus. Leider ist die Homepage recht karg (im Vergleich zu diversen online Shops) ich habe ihm eine Mail geschrieben. Mir ist es bei einem Anhänger aber ehrlich egal ob da ein original oder ein Blanko dran ist. Deswegen ja auch meine Frage
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NorbertE |
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Nur diese Nummer ist wichtig. Mit der beantragst Du beim KBA eine BE, wobei ich mir nicht sicher bin, ob die die KTA-Unterlagen von Kema Görlitz zu diesem Hänger nun endlich gefunden haben. Vor einigen Jahren war beim KBA das Thema Moped-/Fahrradanhänger aus EX-DDR gar kein Thema. Dann hatten sie zumindest die Unterlagen der MKH-Serie gefunden. Die haben die mir mal geschickt. Eine BE für einen MKH-Anhänger stellt also heute kein Problem dar. Exoten machen eher die Probleme. Versuch es und berichte. Ein Typschild kannst Du dran machen, musst aber nicht. Das Typschild legt nur nahe, dass es sich um eben diesen Typ handeln könnte. Ist wirr, ich weiss, ist aber so. Dein Personalausweis z.B. oder Dein Reisepass legt auch nur nahe, dass Du es sein könntest und dass Du Staatsangehöriger der BRD sein könntest. Beweisen tun sie es nicht.  Als Beweis z.B. für Angelegenheiten mit ausländischen Behörden braucht man die Geburtsurkunde und eine Staatsangehörigkeitssurkunde. Das nur mal so nebenbei. Bei Deinem Hänger zählt einzig die eingeschlagene Nummer. Der Umbau ist nicht von Intresse, da z.B. ein kontrollierender Polizist den Urzustand nicht mehr kennt. Es sei denn, die müssen jetzt auch bis 80 Dienst schieben.
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Vielen Dank Norbert! Ich habe deine anderen Beiträge zum Rollka gelesen, du scheinst da ja wirklich Erfahrung zu haben. Einen Bekannten von mir haben die Gesetzeshüter ständig angehalten und ihm gesagt, er müsse ein Typschild am Hänger haben ..... Ich habe vor Weihnachten beim KBA angerufen und fand es sehr traurig, dass man mir dort nicht einmal sagen konnte, ob wenn nach dem Geasmtgewicht (in KG) gefragt wird, mann das Leergewicht wissen will .... und ich habe mit 3 Leuten gesprochen. Der dritte war wohl ein Teamleiter oder so, als er mich nicht in die Technikabteilung durchstellen konnte, hat er vorgeschlagen, dass ich mich mit meiner Frage am besten schriftlich ans KBA wenden soll. Der Gund warum ich das erzähle ist, weil ich glaube dass dieses Beispiel zeigt dass anscheinend selbst die Jungs und Mädels bei KBA nicht wirklich wissen was los ist. (und das bei einer doch recht allgemeinen Frage) Da lobe ich mir doch das orginal Typschild des Rollkas, da steht eindeutig dauf "zul. Gesamtmasse", da weiß man gleich was gemeint ist. Zu deinem Beispiel mit Perso und CO. fällt mir noch ein, dass in dem Fahrzeugbrief einens PKWs steht, "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen" ....
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Das mit dem Leergewicht stellt sich erst, wenn du beim Buntmetallhändler Kupfer weggeschafft hast. Meiner hat seit dem die Tara angeschrieben bekommen, damit das Rechnen schneller geht. Gesammtgewicht bleibt aber bei 60 Kg, weil das wegen den Bremsen ist. Am Fahrrad hab ich jetzt auch 3 unabhängige Bremsen, wegen Hänger. Und die Felgenbremsen können zupacken...
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