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Es kommt darauf an ob der Schaden auf Fotos in der Anzeige ersichtlich war oder in der Beschreibung darauf hin gewiesen wurde, ist das der Fall gilt, gekauft wie gesehen.
Ist es nicht ersichtlich gewesen geht das Teil zurück.
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Ich gehe fest davon aus, dass es ein Transportschaden ist. Den könnte man nun beim TRansporteur reklamieren. In der Nachweispflicht ist der Absender (i.O. abgeschickt und korrekt verpackt) und der Empfänger (kaputt angekommen). Als Erstes wird sich der Transporteur auf eine nicht angemessene Verpackung berufen. Das Gegenteil muss der Absender nachweisen. Dann wird dem Absender unterstellt, es schon defekt versendet zu haben. Auch das muss er nachweisen. Das zieht sich so im besten Fall über ein Jahr hin. In der Zwischenzeit steht der Motor ohne Zylinder rum...
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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Bei diesem Mangel könnte den Verkäufer nur eine Nahaufnahme des Schadens retten. Der Normalkäufer ist nicht gehalten, die Artikelbilder mit der Lupe zu untersuchen, auch nicht bei gebrauchten Sachen. Im Zweifel muss der Verkäufer hinweisen, sonst hat dieser Pech. Offensichtlich war unser Nick ja auch überrascht, sodass der Fall klar sein sollte. Selbst der Standardhinweis," Verkauf als defekt "rettet den Verkäufer nicht, wenn er einen "regenerierten " Zylinder anbietet, da dies ein Widerspruch wäre.
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War das abgebrochene Teil mit im Paket oder nicht? WENN JA, es gibt doch mittlerweile diverse Superkleber ... würde ich probieren, eigentlich ist es in dem Sinne nicht auf Biegung belastet.