Mal eine kleine Geschichte, was ich heute so gemacht habe und wie verschieden Meinungen der einzelnen Landkreise selbst bei bestehenden bundeseinheitlichen Gesetzen sein können.
Ich habe mich heute mal ans Telefon gehangen.
Es geht darum, dass ich einen Trabant Kombi habe, der bislang normal als PKW zugelassen war und nun aber als LKW zugelassen und versteuert werden soll. Ich wäre bereit dafür alle nötigen Umbaumaßnahmen zu tätigen (Rücksitzbank raus, Halter abflexen, Trennwand rein, ggf. Scheiben zuschweißen, Gütertransportfläche muss größer sein als Personentransportfläche (trifft zu)).
1. Anruf, Dekra Cottbus:
Aussage: kein Problem es in die Papiere eintragen zu lassen, die Umbauten müssen getätigt werden, Scheiben können sogar drin bleiben, dann ist es laut Papieren ein LKW, aber diese Entscheidung ist nicht bindend fürs Finanzamt, also für die Versteuerung, dafür solle ich mich ans Finanzamt wenden.
2. Anruf, Finanzamt Cottbus (für mich zuständig):
Aussage: Seit 2000 ist es
grundsätzlich nicht mehr möglich als PKW konzipierte Fahrzeuge als LKW versteuern zu lassen, egal ob ein Umbau (selbst wenn o.g. Umbauten erfolgt sind) noch PKWs die für LKW-Zulassungen gedacht waren (Polos und Golfs mit bereits vom Werk aus verschweißten Heckscheiben). Es geht nicht.
3. Anruf, Finanzamt Bautzen (Zweitmeinung):
Aussage: Kein Problem, wenn alle o.g. Umbauten getätigt, statt den Scheiben Bleche eingesetzt, dann kann auch ein PKW problemlos als LKW versteuert werden. Dafür gibt es sogar eine bundeseinheitliche Regelung.
4. Anruf, erneut Finanzamt Cottbus:
Aussage: Nach Schilderung der Sachlage nach dem Anruf im Finanzamt Bautzen, blieb der Paragrahenreiter stur, nach neusten Gesetzen ist es nichtmehr möglich, darf nichtmehr gemacht werden, die Kollegin ist schlecht informiert, es ist im Finanzamt Cottbus einfach nicht mehr möglich, PUNKT Wenn ich die Möglichkeit hätte, solle ich es aber doch im Kreis Bautzen als LKW anmelden. Toll, da wohne ich aber nicht.
5. Anruf, Finanzamt Marburg-Biedenkopf (Drittmeinung, mal etwas weiter weg
):
Aussage: Auch hier sei es überhaupt kein Problem einen PKW als LKW versteuern zu lassen, wenn alle o.g. Kriterien erfüllt sind, notfalls sollte ich mit dem Fahrzeug vorstellig werden, aber es sei kein Problem, die Scheiben müssten nichtmal verblecht werden. Nach Schilderung der Aussage des Kollegen in Cottbus meinte auch dieser Sachbearbeiter, dass das Quatsch sei und man ein PKW nach wie vor als LKW versteuern könne.
Der Bearbeiter in Cottbus schien sich auch nach längerer Diskussion nicht von gegenteiliger Meinung überzeugen zu lassen
Fazit: Überall kann ich die Kiste als LKW versteuern lassen, nur in Cottbus nicht und das wäre ja für mich am wichtigsten, es kotzt mich nur noch an
MfG joker317