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> Was gibts denn?, Offtopic bis zum Umfallen...
NorbertE
Geschrieben am: 11.06.2010, 21:30
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Wenn dem so ist, dass man als Fahrradschieber kein Fahrradfahrer im Sinne der STVO ist hmm.gif wieso hat man dann meinem Bekannten (und da sind wir wieder beim Alkohol im Strassenverkehr) beim besoffen Fahrradschieben den Führerschein entzogen? hmm.gif Der war ja in dem Augenblick nun eigentlich nur ein Fussgänger. hmm.gif


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LoneStar
Geschrieben am: 11.06.2010, 21:43
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Weil man auch als Fußgänger aufgrund Alkoholkonsums seinen Führerschein verlieren kann, wenn man

1) durch den alkoholisierten Zustand andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, oder
2) bereits im Zusammenhang mit Alkohol auffällig geworden ist.

Evtl. gibt's da noch mehr Gründe, aber diese beiden sind mir in Erinnerung (ein Kollege von mir ist Fahrschullehrer, und irgendwann hatten wir das Thema mal "beim Wickel" )


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ddrschrauber
Geschrieben am: 11.06.2010, 22:18
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QUOTE (LoneStar @ 11.06.2010, 21:03)
(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.[/i]


Du darst auch mit dem Duo in der Fußgängerzone rumnebeln. _clap_1.gif

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KaitoKuroba
Geschrieben am: 11.06.2010, 23:35
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QUOTE (NorbertE @ 11.06.2010, 20:08)
Was ist, wenn ich 10 Meter neben dem Zebrastreifen bei rot rüberlaufe? hmm.gif

DAS kann ich dir sogar sagen. Es ist ein Vergehen, da exakt dieser Fall tatsächlich geregelt ist. Ist ein Übergang in "erreichbarer Nähe" muss er auch benutzt werden. Andernfalls kann ein aufmerksamer und übereifriger VoP...Ordnungsbeamter einem dafür die Brieftasche erleichtern. 10 Euronen, wenn ich mich gerade richtig erinnere. ph34r.gif

Gruß
Chris


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LoneStar
Geschrieben am: 12.06.2010, 06:46
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Richtig... ich erinnere mich dunkel an meine letzten Jahre in der Schule... wir hatten auf dem Schulweg auch einen solchen ampelgeregelten FGÜ. Und die Genossen Volkspol...äh... die Ploizeibeamten ließen es sich auch nicht nehmen, den einen oder anderen Schüler finanziell zu erleichtern, wenn dieser von der Haltestelle des Busses gerade über die Straße lief, und nicht den ca. 20m entfernten FGÜ benutzte. Wie hoch diese finazielle Erleichterung ausfiel, weiß ich allerdings nicht mehr.

Gruß
Matthias


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NorbertE
Geschrieben am: 12.06.2010, 11:51
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QUOTE (LoneStar @ 11.06.2010, 22:43)
Weil man auch als Fußgänger aufgrund Alkoholkonsums seinen Führerschein verlieren kann

Das belege er mir bitte... hmm.gif


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enrico-82
Geschrieben am: 12.06.2010, 17:20
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QUOTE (LoneStar @ 12.06.2010, 07:46)
Richtig... ich erinnere mich dunkel an meine letzten Jahre in der Schule... wir hatten auf dem Schulweg auch einen solchen ampelgeregelten FGÜ. Und die Genossen Volkspol...äh... die Ploizeibeamten ließen es sich auch nicht nehmen, den einen oder anderen Schüler finanziell zu erleichtern, wenn dieser von der Haltestelle des Busses gerade über die Straße lief, und nicht den ca. 20m entfernten FGÜ benutzte. Wie hoch diese finazielle Erleichterung ausfiel, weiß ich allerdings nicht mehr.

Gruß
Matthias

Und genau das geht nicht es existiert kein Zwang einen Übergang zu nutzen - ein Rotvergehen wird aber auch mit 10 EUR geanhndet

Gruß ENno


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Viele Grüße,
Enno


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LoneStar
Geschrieben am: 12.06.2010, 20:20
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QUOTE (NorbertE @ 12.06.2010, 12:51)
QUOTE (LoneStar @ 11.06.2010, 22:43)
Weil man auch als Fußgänger aufgrund Alkoholkonsums seinen Führerschein verlieren kann

Das belege er mir bitte... hmm.gif

Folgendes hab ich dazu auf die Schnelle gefunden:

Es geht im Vorfeld um den Entzug des Füherscheins durch ein Gericht.

QUOTE
Es muss aber nicht immer das Strafgericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis aussprechen. Dies kann auch die Führerscheinstelle tun. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer wiederholt mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist. Diese Regel gilt also nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und streng genommen sogar für Fußgänger. Dann folgert die Führerscheinstelle hieraus eine gewisse Alkoholgewöhnung sowie einen leichtfertigen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr und ordnet an, zu überprüfen, ob die Fahreignung noch besteht.


Quelle: http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_m...hol_drogen.html


Weiterhin hab ich noch das gefunden:

QUOTE
Auch betrunkene Fußgänger können Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg erhalten. Das gilt nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) zum Beispiel für den Fall, dass sie durch ihren alkoholisierten Zustand andere Verkehrsteilnehmer gefährden. In solchen Situationen drohten außerdem Geldstrafen und im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug, warnt der Club in Stuttgart in seiner Mitgliederzeitschrift «ACE Lenkrad» (Ausgabe 10/2007). Besteht Verdacht auf Volltrunkenheit, könne sogar eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. (dpa)
QUOTE
Aber auch wer das Auto zuhause lässt und stattdessen mit dem Fahrrad oder zu Fuß eines der unzähligen Herbstfeste in Deutschland besucht, riskiert Geldstrafen, oder schlimmstenfalls einen Führerscheinentzug, wenn er stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt. Darauf weist Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard hin. "Wer unter starkem Einfluss von Rauschmitteln am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, gefährdet zwangsläufig sich und andere. Ein Richter kann dies zum Anlass nehmen, die grundsätzliche charakterliche Eignung dieser Person zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen."

[...]

Sogar für Fußgänger kann die MPU angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr so massiv auffallen, dass z.B. der Verdacht auf Volltrunkenheit besteht. Der Gesetzgeber behält sich damit das Recht vor, vorbeugend einzugreifen anstatt zu warten, bis die betreffende Person in betrunkenem Zustand als Autofahrer einen folgenschweren Unfall verursacht.

[...]

Verursacht ein betrunkener Radfahrer oder Fußgänger gar einen Unfall, können die Folgen noch dramatischer sein: Je nach Schwere der Schäden bzw. Blutalkoholgehalt beim Verursacher muss er mit Regressforderungen seiner Versicherung, Führerscheinentzug und in schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.


Quelle: http://www.presseportal.de/pm/19772/105549...ersicherung_ag/



@Enrico: Ist ja'n Ding, das mit dem Fußgängerüberweg. Die haben uns da eiskalt zur Kasse gebeten, wenn wir erwischt wurden, wie wir neben dem FGÜ über die Straße sind. Kannst Du das belegen? hmm.gif

Gruß
Matthias


//edit: Scheinbar besteht doch Zwang zum Benutzen des FGÜ:

QUOTE
Überqueren einer Straße neben Fußgängerüberweg

Einen abbiegenden Kraftfahrer trifft gegenüber Fußgängern eine besondere Rücksichts- und Wartepflicht (§ 9 Abs. 3 Satz 3 StVO). Dies gilt jedoch nur gegenüber Fußgängern, mit denen man zu rechnen hat. Passanten, die eine Fahrbahn nahe dem Kreuzungs- oder Einmündungsbereich unter Missachtung ihrer Verpflichtung, den nebenan liegenden ampelgeregelten Übergang zu nutzen, überschreiten, verhalten sich grob verkehrswidrig. Ein solches Verhalten ist nicht so typisch, dass allgemein damit gerechnet werden müsste.

Das Oberlandesgericht Celle sprach einem Fußgänger, der eine fünfspurige verkehrsreiche Straße ca. 20 m neben einer Fußgängerampel überquerte und von einem abbiegenden Autofahrer angefahren wurde, die alleinige Schuld an dem Unfall zu.

Urteil des OLG Celle vom 19.09.2005
14 W 32/05
Pressemitteilung des OLG Celle


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 13.06.2010, 00:15
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Hier nun der exakte Gesetzestext zum allgemeinen Thema Überqueren der Straße.

QUOTE
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Quelle: StVO §25 Abs. 3


Es ist also unter entsprechenden Umständen tatsächlich strafbar.

Gruß
Chris


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ronny1972
Geschrieben am: 13.06.2010, 10:32
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INFORMATIONSAUSGABE - STRASSENVERKEHRSAMT - JUNI 2010

In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues System eingeführt um die schlechten Fahrer zu identifizieren.

Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen -unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen- Fahnen ausgehändigt. Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren.

Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.

Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.

Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen.

Mit freundlichem Gruß

Ronny
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enrico-82
Geschrieben am: 14.06.2010, 17:52
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Herr Pinta:

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Raphael
Geschrieben am: 14.06.2010, 18:47
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Schöner Bericht , interessanter Mann !
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Danke für´s einstellen .

Gruss vom
Raffi


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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enrico-82
Geschrieben am: 14.06.2010, 20:01
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Naja Raffi,

ich mag Ihn insofern nicht, dass er dazu beiträgt das unser Hobby immer teurer wird.

Der besagte Waldi ist nicht unser Waldi oder?


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Viele Grüße,
Enno


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Raphael
Geschrieben am: 14.06.2010, 20:07
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Hm , wieso ? Ist er teuer ?
Ich hatte bisher keinen Kontakt mit ihm , deshalb kann ich nichts dazu sagen .

Gruss,
Raffi


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Geschrieben am: 14.06.2010, 20:21
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Ja er ist teuer - ok bei ihm bekommt man auch noch Teile die man nirgens findet aber er weiß es und nutzt das aus.

Klever war er - ohne Zweifel


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