Ich weiss, dass es dazu verschiedene Auffassungen gibt. Nur: Die StVO als Verordnung gilt für alle. Auch für Fussgänger. (Das BGB gilt ja auch für Nichtjuristen
) Der Fussgänger widerum ist in dem Augenblick kein Fahrzeugführer.
Ist es nun eine "Auslegungssache" und vom jeweiligen Zustand des Ordnungshüters abhängig, der mich dabei erwischt?
Was ist, wenn ich 10 Meter neben dem Zebrastreifen bei rot rüberlaufe?
Enno, frag mal Vatern bitte. Und unser anderer "Herr Komissar"
kann ja auch mal...
Nur ein Ordnungshüter (Polizist oder Ordnungsamt) kann eigentlich definitiv eine Antwort geben. An der bin ich wirklich intressiert.
Es werfen sich da noch mehr Fragen auf: Ist ein betrunkener "Fahrradschieber" (der das Ding eigentlich nur als Gehhilfe braucht
) noch ein Fahrzeugführer?
Er führt ein Fahrzeug, ja. Aber nicht im Sinne seiner eigentlichen Verwendung.
Was ist, wenn ich mit 1acht Trittroller fahre
Das ist ja auch ein Fahrzeug.
Was ist, wenn ich total strunkig einen Leiterwagen hinter mir herziehe? Ist auch ein Fahrzeug. Hat Räder. 4 sogar!!
Was ist, wenn ich mit dem Leiterwagen (oder einem MKH an der Hand) bei Rot über die Fussgängerampel laufe. Da bin ich eigentlich Fahrzeugfüher...
(Ich weiss schon, dass das Thema Alkohol/Verkehr und der "rote Fussgänger" zwei paar Socken sind
)
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus