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> Erlangung einer BE für ein MAW - failed
schmoll-troll
Geschrieben am: 08.09.2014, 17:20
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Moin moin,
heute bin ich mal rasch mit meinem Turmbergfahrrad nebst MAW-Motor beim TÜV in Karlsruhe vorstellig geworden und habe eine halbe Stunde später selbigen mit ungläubigen Kopfschütteln wieder verlassen.
Mitgebracht hatte ich neben Rad und Motor auch eine Kopie der BE, die bei Hühnerschreck.de verlinkt ist. Ich dachte mir - das wird wohl ohne großes Theater klappen - Hunderte vor mir haben ja schon ihr MAW auf die Straße gebracht.
Da habe ich allerdings nicht mit dem badischen TÜV gerechnet, der mir durch seine Kleingeistigkeit- oder vielmehr Unmotiviertheit - schon vorher aufgefallen ist.
Der Graukittel-Obmann hat nach Schilderung meines Ansinnens dieses auch direkt abgelehnt, weil das Fahrrad ja noch nie eine BE hatte (woher auch?) und die vorgeführte Kombination nach den Vorgaben des Jahres 2014 erstmalig in Betrieb genommen werden müsste.
Das heißt, es müsste die Abgas- und Geräuschwerte einhalten, die momentan gelten (in der verlinkten BE ist dazu nichts eingetragen).
Ich meinte, er solle halt 70dB eintragen - es geht letztlich nur um ein Fahrrad mit einem Hackenwärmer. Nichts Weltbewegendes also.
Das wollte er auf keinen Fall machen und sagte, so was bekommt man heute nicht mehr zugelassen.
Meinen Verweis auf die Kopie und das man so was sehr wohl zugelassen bekommt, ließ er nicht gelten. Er meinte nur, das Fahrrad in der BE-Kopie wäre ja schon 1937 erstmalig zugelassen worden. Ich erwiderte darauf hin, dass es diese Motoren im Jahre 1937 garantiert nicht gab und das Baujahr des Fahrrads eingetragen worden wäre. Dies sah er als Verstoß gegen die Zulassungsordnung an.
Dann fabulierte er, dass heute ja andere Vorschriften gelten würden als noch 2007. Ich fragte ihn, ob er mir das irgendwo zeigen könnte - aber da eierte er nur herum und machte Kraft seiner kleinen Macht, die wohl der einzige Triumph in seinem Leben sein dürfte, einen Schlussstrich unter die Diskussion. Ich habe mein Fahrrad eingepackt und bin wieder heim gefahren.
Am Wochenende wollte ich an einer Ausfahrt teilnehmen, aber daraus wird wohl nichts werden... Danke an den TÜV in Karlsruhe.

Ratlos, Daniel
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phänomario
Geschrieben am: 08.09.2014, 19:55
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cry.gif Das ist ja doof gelaufen.
Aber ist das Fahrrad dem Motor zumindest etwa Baujahr entsprechend? ist das Baujahr des Fahrrades nachgewiesen (lt. Papperitz um 1955).
Die Argumentation müsste dahingehen, dass das Fahrrad mit Motor zum damaligen Zeitpunkt erstmalig so in den Verkehr gelangt ist. Dann sollte es auch plausibel sein. was kannst Du dafür, dass es im Schuppen abgestellt so lange auf die Wiederbelebung warten mußte. wink.gif

Aber wurde der MAW auch außerhalb der DDR exportiert? _uhm.gif

Es melden sich sicher die Spezies. Oder frag mal den user Schwabe. thumbsup.gif


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Grüße Mario

DAS DDR-Fahrradwiki
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schmoll-troll
Geschrieben am: 09.09.2014, 07:14
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Moin moin,

ja - das Fahrrad datiert aus Anfang bis Mitte Fünfziger. Ist mit einer Impex-Lichtausstattung versehen und hat eine Rahmennummer, die unter Gritzner-Fahrrädern in besagtem Zeitraum zu finden ist. Zeitlich ist also alles stimmig.

Werde das Ding mal bei einem anderen TÜV vorstellen - vielleicht sind die da besser drauf. ich weiß nicht, ob DEKRA oder GTÜ im Westen für so ein Gerät überhaupt eine BE ausstellen dürfen...

Werde auch mal Schwabe fragen - vielleicht hat der noch einen heißen Tipp für mich...

Danke und Gruß
Daniel
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Tom
Geschrieben am: 09.09.2014, 18:25
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Hallo,

bei mir funktionierte es so:

https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=2516&st=53

Fahr zu einem anderen TÜV oder zur DEKRA. Die MAW's sind schon zu Hauf neu zugelassen worden, wäre doch gelacht!

Viel Erfolg
Tom

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ENIGMA
Geschrieben am: 11.09.2014, 16:32
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So ein Dummkopf,seit wann werden Abgasnormen und Lautstärken von einem Oldtimer (bzw Zwietakter)verlangt? Nicht ein einziges mehr als 30 jahre altes Fahrzeug düfte da mehr davon auf Öffentlichen Straßen fahren,und dein Hilfsmotor ist noch deutlich älter! dry.gif
Aber Nicht ärgern,es gibt leider immer wieder Beamter,die nicht willig sein können oder wollen,das kann unsereins ,auf deutsch -der gemeine Pöpel- auch leider gar nicht ändern,dann geht man halt zum nächsten und zahlt es ihm auf andere weise heim. Wenn man die BE mit Sicherheit erfolgreich woanders bekommt und den Wisch hatt,dann würde ich ihm das Blatt Papier so richtig mit Genuss unter die Nase reiben.

Als ich hier in Dresden vor edlichen Jahren mit dem Maff zum Tüv fuhr,war ich der allererste mit so etwas. Ich hatte sofort Erfolg,die Herren waren sehr nett und bereit,mir mit einer BE auszuhelfen.
Ob das nur daran lag,das sie selber aus dem Osten kommen und die ganze Bandbreite an KFZ Technik der DDR erlebt haben?

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg,und übrigens darfts du selbstverständlich auch ohne BE dein Maw nutzen,es gibt kein Gesetz das dem widerspricht,da es ja nie keine dafür gab und es auch keinerlei Plficht ist eine nachzuholen! Die meisten wie ich machen das nur,damit man doch was in der Hand hatt bei einer Kontrolle,oder weil sich das Fahrzeug so auch besser später mal verkaufen lässt als wenn man null zum "KFZ" hat .
Es ist aber kein Muss,das kannst Du mir glauben! Nur Mopedschein (oft sogar nur Mofaschein,je nach grünen Beamnten)wegen der 50ccm und eine gesetzliche Haftpflichtversicherung sind zwinkent notwendig.
mfg Enrico
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mulchhüpfer
Geschrieben am: 17.09.2014, 12:28
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QUOTE (ENIGMA @ 11.09.2014, 16:32)
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg,und übrigens darfts du selbstverständlich auch ohne BE dein Maw nutzen,es gibt kein Gesetz das dem widerspricht,da es ja nie keine dafür gab und es auch keinerlei Plficht ist eine nachzuholen!

Das stimmt so leider nicht. Streng formal betrachtet, MÜSSEN auch MAWs nach aktueller Gesetzeslage eine BE haben. ( § 3 und 4 FZV) Diese Pflicht ist aber eher zufällig aus rein formalen Gründen entstanden, als man die FZV neu regelte und §18 der StVZO entfiel. Sicher nicht deshalb weil man gezielt dieses Problem für MAWs schaffen wollte.

Es ist hier im Forum kein Fall bekannt, wo jemand wirklich Probleme mit seinem MAW wegen der fehlenden BE bekommen hat. Sollte es aber doch passieren - aufs Recht kann man sich dann nicht verlassen und um auf Nummer sicher zu gehen (v.a. wenn man in den alten Bundesländern wohnt) ist die Abnahme für ne BE schon empfehlenswert und hier im Forum auch beschrieben: https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=11282


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