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> Vorstellung, Sperber rekonstruieren
smartsurfer81
Geschrieben am: 07.01.2014, 16:08
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Hab grad mit nem TÜV Mann gesprochen,zwecks ABnahme vom Sperber.Hab ja nur den alten DDR Brief von 1967.

Und der reicht ihm wohl nicht aus,ihm fehlt z.b. das Fahrgeräusch.

Einzige Möglichkeit laut ihm wäre ein aktueller Vergleichsbrief von einem Sperber mit annährend gleicher Fahrgestellnummer.

Was sagt ihr???
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domdey
Geschrieben am: 07.01.2014, 19:17
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BLÖDSINN !!!

Geh' in die Website vom KBA, beantrage dort unter Dokumente für BE DDR-Krafträder eine Zulassungsbescheinigung . Mit der gehst du zur Zulassungsstelle, lässt dir ein amtliches Kennzeichen ausstellen . Dann musst du erst nach zwei Jahren wieder zur HU . thumbsup.gif
Achte darauf, dass die richtige Hersteller- und vor allem Typschlüsselnummer vergeben wird !
Die Hersteller-Schlüsselnummer für Simson lautet : 6948
Die für Typ SR 4-3 lautet einfach 00000... !
Lass dir bei letzterer ja nicht 001 oder sowas andrehen ! Sonst dreht der TÜV- oder DEKRA-Prüfer bei der nächsten HU am Rad . ph34r.gif

Zum Versicherungs-Onkel deines Vertrauens musst du ja auch noch .
Dort schliesst du eine Oldtimer-Versicherungs-Police ab . Das heisst : Jährliche Haftpflicht -Versicherungskosten in Höhe von um die 30,-€ ! Damit fährst du also günstiger, als mit dem Kleinkraftrad ! wink.gif


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

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SR 4-3 "Sperber" Bj '69
SR 4-1 "Spatz" Bj. '76
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SR 4-4 "Habicht" Bj. '73
KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78
... und es kommen noch mehr ...
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Gudupower
Geschrieben am: 08.01.2014, 00:26
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QUOTE (domdey @ 07.01.2014, 19:17)
Damit fährst du also günstiger, als mit dem Kleinkraftrad ! wink.gif

Nicht günstiger, aber fast genauso günstig. tongue.gif


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smartsurfer81
Geschrieben am: 08.01.2014, 16:39
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Super.Hab schon mal kurz geschaut beim KBA,und auch gefunden.Kostet 18 Euro ca.

Und was meintest du Domdey mit erst nach zwei Jahren zum TÜV???
Meinste mit neuer Betriebserlaubniss geht beim Straßenverkehrsamt das Bedürfniss nach der gültigen HU unter???

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MadMaik
Geschrieben am: 08.01.2014, 17:55
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Mann muss aber dann auch alle 2 Jahre zum Tüv.


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Sollte ich mich mit den getroffenen Aussagen irren, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil



Liebe grüße der Maik
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 08.01.2014, 19:05
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QUOTE (domdey @ 07.01.2014, 19:17)
BLÖDSINN !!!

Geh' in die Website vom KBA, beantrage dort unter Dokumente für BE DDR-Krafträder eine Zulassungsbescheinigung . Mit der gehst du zur Zulassungsstelle, lässt dir ein amtliches Kennzeichen ausstellen . Dann musst du erst nach zwei Jahren wieder zur HU . thumbsup.gif
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Absolut unnötig. Wenn er den originalen DDR Brief hat, dann reicht das für den TÜV! War doch bei dem Sperber meines Kumpels auch nicht anders.

Auf der Zulassungsstelle wird dir dann sowieso ein neuer Brief ausgestellt. Der Prüfer soll sich nicht so anstellen! Wenn er das Fahrgeräusch wissen will, dann soll er halt sein DB Messgerät mal einschalten, wenn du ne Runde drehst. laugh.gif

Da die letzte HU so lange her ist, wird normal eh eine Vollabnahme fällig und die kostet schon mal mehr. Zusätzlich dazu, langt die Zulassungsstelle nochmal ganz schön für die Ausstellung des neuen Fahrzeugbrief hin. So 100 Euro solltest du schon einplanen.

Bei der Versicherung kannst du wählen zwischen einem Oldtimertarif, von dem du eigentlich nichts hast, außer dem billigen Tarif oder eine normale Versicherung wählen, wo du dann mit der Zeit auch die Prozente abbaust und den Vertrag auch mal für ein Auto nehmen kannst. Kostet mittlerweile auch nicht mehr die Welt und nach dem ersten Jahr ist die Versicherung wohl auch so günstig wie die Oldtimerversicherung. wink.gif

Grüße Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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domdey
Geschrieben am: 08.01.2014, 20:15
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Nach der neuen Anmeldung musst du mit dem Raubtier doch eh alle 24 Monate zur HU . Ich verstehe nicht, wieso sich manche Prüfingenieure so schwer tun . Bei einer Vollabnahme würde erst ein Gutachten seitens des TÜV oder der DEKRA erstellt . Dazu müsste das komplettierte funktions- und verkehrstüchtige Fahrzeug bei der jeweiligen Prüforganisation vorstellig werden müssen . Den "Brief" (nennt sich seit einigen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II) wie auch den Fahrzeugschein (nennt sich Zulassungsbescheinigung Teil I) gibt's grundsätzlich erst bei der Zulassungsstelle . Ebenso das amtliche Kennzeichen .


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smartsurfer81
Geschrieben am: 12.01.2014, 12:08
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Hat denn mal jemand einen aktuellen vergleichsfahrzeugbrief den er mir mal schicken könnte???Natürlich eine Ablichtung.Dann könnte ich damit mal zu meinem TÜV Onkel.

Nahe meiner Fahrgestellnummer wäre supi

Hier die NR:3515469
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 12.01.2014, 16:29
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QUOTE (smartsurfer81 @ 12.01.2014, 12:08)
Hat denn mal jemand einen aktuellen vergleichsfahrzeugbrief den er mir mal schicken könnte???Natürlich eine Ablichtung.Dann könnte ich damit mal zu meinem TÜV Onkel.

Nahe meiner Fahrgestellnummer wäre supi

Hier die NR:3515469

Mit einer Briefkopie kommst du aus meiner Sicht auch nicht weiter. Normal reicht wie bereits erwähnt der originale Brief aus. Ich glaube auch kaum, dass in irgend einem Brief eine DB Angabe enthalten ist.

Such dir doch einfach einen anderen Prüfer, wenn der Jetzige sich so anstellt.

Gruß Jörg


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smartsurfer81
Geschrieben am: 12.01.2014, 17:18
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Das wäre ja mal interessant zu wissen ob bei den Angemeldeten Sperbern was drinsteht über Geräuschangaben.
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domdey
Geschrieben am: 12.01.2014, 18:03
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In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II seh' ich davon nix . hmm.gif


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smartsurfer81
Geschrieben am: 12.01.2014, 18:33
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Aus welchem Jahr kommt deiner?
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andi2
Geschrieben am: 12.01.2014, 19:01
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Hallo,bei meinen 67er steht als Geräuschangabe 81db (A) .Also ein Flüstermoped.mfg andi cool.gif


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domdey
Geschrieben am: 12.01.2014, 23:30
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QUOTE (smartsurfer81 @ 12.01.2014, 18:33)
Aus welchem Jahr kommt deiner?

'69 .


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smartsurfer81
Geschrieben am: 13.01.2014, 16:26
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