meine ETS aus England :)
Moskito601 |
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Danke für die schnelle Antwort, ich hab am hinteren rechten Stoßdämpfer nur rechts neben ihm eine Fahrgestellnummer kann das sein das mir das Typenschild fehlt? ich such eher nach sowas:
Angefügtes Bild
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Moskito601 |
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ah okay, Danke. Dachte mir schon das die fehlt, hab eine bestellt, müsste nur noch den genauen platz wissen. Währ einer so nett und könnte mir ein bild von seiner Maschiene machen wo sie genau sitzt, damit auch alles schön orginal ist. Hab schon viele Bilder angeschaut um es vielleicht selbst zu finden, damit ich euch nicht dauernd belästigen muß aber kein Bild entdeckt wo man es sieht. MfG Thomas
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Moskito601 |
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Hallo Freunde, war die Woche beim TüV und bin super durch gekommen. Wie immer, Aber...ich muß Blinker nachrüsten, laut TüV müssen alle Fahrzeuge die über 125cm³ haben und nach Baujahr 1962 Hergestellt wurden mit Blinker versehen werden. Habt ihr auch das Problem gehabt? Hab bei mobile Fahrzeuge mit neuen TüV gesehen die auch keine Blinker haben. Irgendwie nervt mich das, die Blinker machen die schöne linie der ETS ganz kaputt. Mit freundlichen 2-Taktgrüßen Thomas PS: hier noch ein schöneres Bild des Meilentachos
Angefügtes Bild
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50Kubik |
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Hallo. Sehr schönes Motorrad mit interessanter Geschichte Bau' um Gottes willen keinen Blinker daran... denn du hast völlig Recht das zerstört die Optik Ich hab die Regelung mit dem Nachrüsten für Blinker bis dato auch nicht gekannt aber eine kurze Google-Rechereche hat ergeben dass diese tatsächlich existiert. Man könnte mit Bestandsschutz argumentieren. Damnach kann der Zustand, in welchem die Maschine das Werk verlassen hat beibahalten werden. Das Funktioiert auf jeden Fall bei Inlandsmodellen... Da dein Motorrad aber nach England hab ich da ein klein wenig bedenken. Es kommt darauf an ob in England über die Jahre eine Nachrüstpflicht eingeführt wurde (Wie in der BRD: bis 1974 mussten alle Fahrzeuge mit Blinkern ausgerüstet werden). Ist dass der Fall dann müsstest du EIGENTLICH nachrüsten - glaube ich (bin kein Anwalt^^). Ich würde einfach versuchen zu einem TÜV-Mitarbeiter, der auch auch 1:33 im Blut hat, zu gehen da findet sich bestimmt ein Weg. Gruß, Franz
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Moskito601 |
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Ja hab das alles Versucht, problem ist aber das im westen bei München wohn und nicht im (DDR) bezirk, hier dann im schlimsten fall (bei Unfall) die Versicherung sich aus kosten rausreden kann und dann bleibt man auf seinen kosten sitzen. Wenn ich erstmal den deutschen TüV wieder drauf hab kann ich vielleicht bei einen anderen TüV das Motorrad mit ohne Blinker eintragen lassen. Bin jetzt nur an den TüV süd gebunden da nur der echte TüV (ausländiche) Fahrzeuge zulassen darf. So schaltet man die Konkurrenz auch einfach aus . Ich begehe damit zwar Stielbruch hab aber jetzt ein paar blinker im Internet gefunden die klein und unscheinbar sind, die Lenkerbblinker gefallen mir einfach nicht. werd euch mit Bildern auf den laufenden halten Mit freunlichen 2-Taktgrüßen Thomas
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Svidhurr |
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Was die Blinker betrifft: Suche dir einen anderen TÜV oder DEKRA. Das ist völliger Quatsch, was dir da erzählt wurde Selbst die ersten TS´en gab es ohne Blinker zu kaufen. Da einzige was muss, ist ein Spiegel auf der linken Seite
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Gruß Svid (Thomas)
Ich sammle die Daten der Stoye SW. Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj. Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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Jansen83 |
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Um hier mal ´ne Lanze für alle Kollegen zu brechen: In der Bring-Pflicht ist nicht der Sachverständige, sondern der Fahrzeughalter. Er hat soweit erst mal alles richtig gemacht, indem er sich an die StVZO hält mit dazugehörigen Übergangsbestimmungen. Es ist aber nicht unsere Aufgabe stundenlang alter Betriebserlaubnisse zu durchstöbern, und wenn doch kostet dieses den Kunden bares Geld (bei uns aktuell 28,-€ je 15min). Man kann nicht verlangen, dass jeder alle Ausrüst- und Ausstattungsvarianten zu jedem Fahrzeug im Kopf hat. Wie gesagt einfach die passende KBA-BE besorgen (wir als DEKRA haben zumindest Bestand) und dies mit dem Hinweis des Einigungsvertrages dem TÜVver hinlegen, dann kann er auch er in den gebrauchten Bundesländern damit was anfangen
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Moskito601 |
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Erstmal Danke an euch, ihr seit mir eine große Hilfe. Hab mir erstmal Blinker montiert damit ich kein Streß hab und gut durch die Erstabnahme komm. Hab bei der DEKRA auch schon nach sowas gefragt und auskünfte haben wollen aber der am anderen Ende meinte das er solche Papiere nur an den TüV weiterleiten darf und der TüV mit seiner Aussage das ich blinker brauch recht hat. Ich glaube das Problem ist das ich eine Export-Maschiene habe und da sie nicht in der DDR angemeldet war, auch auf den Einigungsvertrag zum Bestandschutz keinen Anspruch habe. Hier erstmal ein paar Bilder zu dem umbau: Leider ein kompletter Stiehlbruch aber dafür schaut es garnicht so schlecht aus
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hallo-stege |
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Hallo Zusammen, wegen der Blinker seid ihr auf der falschen Fährte. Da es sich bei der TS weder um ein DDR Modell noch um ein BRD-Export Modell handelt, gelten hier weder die DDR- noch die BRD-ABE´sen. Das einzige was gilt, ist die englische "ABE". Wenn also die englische Zulassung noch vorhanden ist, kann man folgendermaßen argumentieren: Da für Fahrzeug in einem anderen EG Land (in diesem Zustand, was ggf. durch den Halter nachzuweisen wäre) bereits eine nationale Betriebserlaubnis und Zulassung erteilt wurde, dürfen die anderen EG-Mitgliedsländer die Zulassung nicht verweigern, da durch die Erteilung der nationalen Betriebserlaubnis in einem anderen EG Mitgliedsland ein ausreichender Sicherheitsstandard nachgewiesen wurde. Zu dieser Argumentation gibt es ein EG-Schreiben (was sich vor allem auf Neufahrzeuge bezieht, aber auch ein Kapitel für Gebrauchtfahrzeuge hat). Hab ich im Büro irgendwo liegen (bin aber noch bis nach Pfingsten im Urlaub). Da dieses Schreiben aber die Ansichten der mit der Zulassung befassten Personen irgendwie völlig auf den Kopf stellt, sorgt es regelmäßig für helle Aufregung auf der Zulassungsstelle Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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Svidhurr |
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Meine Meinung zu den Sachverständigen hat sich nicht geändert Leider gibt es genügent Leute, die sich in den alten Bundesländern nicht mit den DDR Modellen auskennen Bsp.: Eine Country wurde mit einem Superelastik bestückt. In den alten Bundesländern ein riesen Aufriss und nichts wurde eingetragen, da sich keiner mit diesem Modell auskannte. Irgendwelche Dokumente gibt es da leider nur mangelhaft Also die Taxe auf den Anhänger und nach Thüringen zum TÜV. Da der Rahmen ja im Grunde ein ETZ 251 Rahmen ist, alles ohne Probleme eingetragen. Eine ETS ohne Blinker oder eine TS Bj. 73 Standartmodell, waren nun mal ohne Blinker. Dafür gibt es nun mal wohl keine Unterlagen Die Miniblinker sind eine etwas gewaagte Idee. War aber schon etwas
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Gruß Svid (Thomas)
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Moskito601 |
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also jungs, erstmal ein riesen Dankeschön für eure Moralische und aber auch Geistige Unterstützung. Hab es heute vormittag nicht mehr ausgehalten und bei der Dekra nochmal angerufen... nach einer großen Reise von einer Nummer zu der anderen, hat ich den richtigen Mann in der Leitung. Er war super freundlich und hat mir für den TüV alle Dukumente und Papiere an die eMail Adresse gesendet, danach hab ich beim TüV angerufen und sofort einen Termin mit dem Chef ausgemacht. Die haben dann alle nur lange Gesichter gemacht und mir gleich meinen TüV ausgehändigt mit dem eintrag für eventuelle Polizeikontrollen... Fahrzeug entsprechend Typgenehmigung KTA 1004 der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt Dresden; Fahrzeug Bauartbedingt ohne Fahrtrichtungsanzeiger***ein kleiner sieg für mich aber ein großer Sieg für die Liebhaber Hab es natürlich gleich zugelassen auf OAL -TS -** (Trophy Sport), und eine Runde gedreht. Ein heißer Ofen wie in meinen Kühnsten vorstellung es nicht besser hätte sein können Mit freundlichen 2-Taktgrüßen Thomas PS: hab die Dukumente für den TüV noch da, falls einer eine Kopie haben will
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