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> Neuer simsontauglicher Rollenprüfstand der Polizei
Sachswolf
Geschrieben am: 11.03.2013, 12:33
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Frag deine Vericherung, oder Anwalt, der kann dir das sagen. smile.gif
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ddrschrauber
Geschrieben am: 11.03.2013, 12:47
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Die Versicherung wird dir nur sagen, ob sie den Schaden übernimmt. Ich habe mal gehört, dass man der Polizei das Fahrzeug nicht überlassen muss. Die dürfen es stilllegen, aber nicht gegen deinen Willen bewegen. Für solche Prüfungen muss ein Prüfingenieur herangezogen werden und der sollte wissen, was mit einem neuen Motor passiert. (ohne Gewähr)

Der Tim


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Fahrzeuge:
Simson:
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SR2E
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MZ:
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und noch ne Honda CB 500

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Gudupower
Geschrieben am: 11.03.2013, 12:52
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Irgendwo gab es diese Diskussion mal und da galt für die normalen Prüfstände irgendwie, dass die die Simson da nicht drauf laufen lassen dürfen. Bauartbedingt und weil die Drehzahl ja nicht gedrosselt wird sondern die Geschwindigkeit durch Fahrergewicht und Gegenwind erreicht wird.

Und wegen der Fahrtwindkühlung, aber wenn sie drauf bestehen muss man trotzdem. Wenn sie Einsicht zeigen hat man Glück oder muss eine Einzelabnahme mache, ist zwar toll aber kostet dann ordentlich. sad.gif


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enrico-82
Geschrieben am: 11.03.2013, 13:05
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Du hast ja die Wahl, du kannst zugeben dass irgendwas getunt wurde und schwupp stellen die das auch nicht darauf.

Du musst den Test nicht machen und weigerst dich ganz klar mit der Begründung neugemachter Motor - Einfahrzeit. Die werden dann einen Sachverständigen holen der entweder selber nachsieht oder wiederum jemanden beauftragt den Motor zu prüfen.

Sollte dabei rauskommen das alles i.O. ist zahlt das der Staat, wenn nicht du.

Die Heizen das Teil keine 5 Minuten, er wird kurz hochgedreht und gut, dass sollte auch ein neuer Motor abkönnen.


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Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
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ddrschrauber
Geschrieben am: 11.03.2013, 13:18
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Das wird er wahrscheinlich abkönnen, quittiert es aber mit einer halbierten Lebendauer. wink.gif

Der Tim


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Gudupower
Geschrieben am: 11.03.2013, 13:24
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Was also im Prinzip heißt, wenn alles super und Original ist, braucht man sich keinen Kopf machen. wink.gif smile.gif


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hallo-stege
Geschrieben am: 11.03.2013, 18:49
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QUOTE (Gudupower @ 11.03.2013, 12:52)
Irgendwo gab es diese Diskussion mal und da galt für die normalen Prüfstände irgendwie, dass die die Simson da nicht drauf laufen lassen dürfen. Bauartbedingt und weil die Drehzahl ja nicht gedrosselt wird sondern die Geschwindigkeit durch Fahrergewicht und Gegenwind erreicht wird.

Und genau für solche Fahrzeuge wurde dieser Prüfstand ja entwickelt wink.gif (mit Schwungmasse und Datenbank)

Gruss von Frank


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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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domdey
Geschrieben am: 11.03.2013, 20:36
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Meines Wissens wurden die neuen Motoren zuletzt auch geprüft : Unter Last sogar zeitweise ohne Kühlung (um ihn schnell auf Temperatur zu haben) .
Die Prüfung auf diesem Rollenprüfstand geschieht ja auch unter Last . Da es keine 5 Minuten dauert, verträgt das ein neu gemachter Motor locker ! wink.gif


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

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SR 4-3 "Sperber" Bj '69
SR 4-1 "Spatz" Bj. '76
SR 4-2/1 "Star" Bj. '74
SR 4-4 "Habicht" Bj. '73
KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78
... und es kommen noch mehr ...
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Unhold
Geschrieben am: 14.03.2013, 18:15
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QUOTE (Sachswolf @ 10.03.2013, 12:19)
Hy Stege, weist du zufällig wie das bei unseren 2- Taktern mit der Tolleranz gehandhabt wird?

Ich kann mein ungetunten Star problemlos auf 60 bingen und Berg ab bei 80 ausklinken.

Ich habe ein ziemlich ungebrauchte 0- Maß Garnitur drin und das kann man echt schätzen.

Nicht dass unser Leute in grün auf dumme Gedanken kommen.  hmm.gif

Zu der Höhe der Geschwindigkeitstoleranz bei Überschreitung der bauartbedingten Höchtsgeschwindigkeit gab es schon mal ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe, an dem man sich orientieren kann.
Das Gericht hat damals in seiner Entscheidung bei einem technisch unveränderten Moped die maximale Obergrenze für die zulässige und nur kurzzeitige Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf 20% festgelegt.
Legt man dieses Urteil zugrunde, würde das bei einer Simson mit 60 km/h bbH eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 72 km/h ergeben, bei, wohlgemerkt, ungetunten Fahrzeugen. Das wird im Zweifel vor Gericht durch ein technisches Sachverständigengutachten zu beweisen sein.

Das Urteil steht auch irgendwo im Internet, ich weiß nur nicht mehr wo. sad.gif


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der Unhold
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Gudupower
Geschrieben am: 14.03.2013, 19:41
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Edit: Unhold hat es etwas geändert. Okay max. 72Km/h geht schon.


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Unhold
Geschrieben am: 15.03.2013, 17:13
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Ich hab ich das Urteil mit den max. 20% über der bbH gefunden.
=> Klick ! wink.gif


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Simsondriver91
Geschrieben am: 15.03.2013, 18:19
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Ich könnt´ ja vor Lachen nichtmehr, wenn sie mich mit dem SR2 rausziehen würden rolleyes.gif
Bezweifle aber, dass dies generell mit irgendeinem Fahrzeug passieren wird (Prüfstand).
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marcomarco
Geschrieben am: 15.03.2013, 22:45
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Mich haben die noch nie rausgezogen... Ist auch ganz gut so denn der Rollenprüfstand ist nichts für mein 40 km/h Mofa... Habe aber nichts daran gemacht... Die alten taugen halt noch was..

LG Marco


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Mein Fuhrpark:
VW Polo 6R 1.2l
Haibike Big Curve 9.60
...keine Simson mehr :-(
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MuZ
Geschrieben am: 20.03.2013, 06:02
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QUOTE (Unhold @ 15.03.2013, 17:13)
Ich hab ich das Urteil mit den max. 20% über der bbH gefunden.
=> Klick ! wink.gif

Danke für den Link. Mir war bis jetzt nur das Urteil bekannt, welches sich auf Mofas bezog. Dieses hier erweitert aber die Fahrzeugklassen.


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Marcel

meine Fahrzeuge:

Dürkopp Damenrad - Bj 1926
Terrot PU 225 - Bj 1933
MZ RT 125 /3 - Bj 1960
Simson S50 B1 - Bj 1977
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