KR 51/2 Umbau
SimsonSammler1234 |
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QUOTE (Raphael @ 26.02.2013, 20:02) | Der Polizist ist da das kleinere Problem .
Fährt dir im Dunkeln einer hinten drauf , und ein Gutachter wird hinzugezogen , ist für den die Sache klar : "Den konnte man von hinten nicht erkennen, weil die Reflektionsfläche fehlt!"
Darin liegt die Problematik ... |
Das ist ja erst der Anfang! Dann kommt noch hinzu ABE erloschen, somit Anzeige + kein Versicherungsschutz. Bei einem verursachten Fremdschaden zahlt man also alles aus der eigenen Tasche!
Und genau solche Dinge werden oft nicht bedacht und irgendwann kommt das böse Erwachen.
Und noch was zu den Blinkern. Normal muss eine 50er keine haben, sind sie aber in der ABE verzeichnet, kann man die nicht einfach abbauen. Wenn sie ab sollen, dann müssten die auch ausgetragen werden.
Da die 50er Klasse nicht TÜV-pflichtig ist, denken viele man kann machen was man will, ist aber nicht so! Und glaubt mir, irgendwann geratet ihr an einen Polizisten der sich auskennt, dann zieht euch warm an, denn dann wirds teuer!
Da stellt sich die Frage, ist es das wert?? Meine Antwort hierzu ist ganz klar nein!
Gruß Jörg
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Unhold |
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Wenn man da so wild dran rumschraubt und den Hobel so verbastelt wie auf den Bildern zu sehen ist, dann ist das schon TÜV-pflichtig. Wenn das nicht abgenommen und in die Betriebserlaubnis eingetragen ist, kann das teuer werden, wie bereits gesagt wurde. Und wenn das Teil dann vielleicht auch noch einen 60'er Zylinder drauf hat oder schneller als 60 km/h fährt, dann platzt der Mond. Wenn man da in die Kontrolle kommt, das Ding sichergestellt und abgeschleppt wird, beim Sachverständigen zerpflückt und überprüft wird, Unterstell- und Lagerkosten entstehen, der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl mit der Geldstrafe dazu kommt und selbst die Verwaltungsgebühren und Kosten der förmlichen Postzustellung voll fett mit auf die Gesamtrechnung oben drauf kommen, dann landet man gelegentlich schon mal bei 800,- Euro. Und an die von Jörg benannte Sache mit dem Fremdschaden nach einem Unfall, wo die Versicherung nur lächelnd den ausgestreckten Mittelfinger hebt, möchte man gar nicht denken. Da ist das Leben im Arsch, wenn der verursachte Schaden nur groß genug ist. Da steht der Gerichtsvollzieher volle dreißig Jahre lang auf der Matte und nimmt dir sofort alles wieder weg, was du dir gerade irgendwie mühsam verdient hast. Da hilft auch keine "Privatinsolvenz", sondern nur noch der Strick.
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der Unhold
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Malooo |
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Von welchem Golf ist der Scheinwerfer? Ich hatte mir neulich einen bestellt vom Golf 1 aber leider war dieser einfach viel zu groß. Wenn du noch weist wo du ihn gekauft hast wäre auch sehr hilfreich. Vielen Dank!
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corsajäger |
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...aber nur eine H1 Fassung. Wie blendest du dann auf? Golf GTI Fernlichter sind meines Wissens illegal, da sie nur als Fernscheinwerfer (da gibts nen Buchstaben im Glas... frag mich grad nicht, welchen) gekennzeichnet sind. Die H4 Scheinis von Louis z.B. sind als vollwertige Hauptscheinwerfer gekennzeichnet. Mit Angel Eyes gibt meines Wissens derzeit nix offiziell zugelassen. Beim Suchen hilft der Durchmesser in cm und Zoll. 140mm ist der glaube normal, entspricht etwa den 5 3/4" Harley-Scheinwerfern. Der normale Golf Scheinwerfer hat 7", sollte mit Anpassungen beim Trabant passen
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Beste Grüße Peter
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