Miele Motorfahrrad, WInterprojekt, nun hab ich wieder was zum basteln.
Raphael |
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Zu Absatz "A" kommst du mit der PS-Zahl nicht hin , zu Absatz "B" nicht mit dem Gewicht ...
Und deshalb ist eine 98er leider ein Motorrad .
Das ist wieder so ein typisches Rumgeeiere in der Gesetzgebung : So eine 98er fährt etwa 55-60 Km/H und ist ein Motorrad (TÜV,Führerschein etc.) .
Meine Schwalbe fährt locker 60 Km/H , wird aber (Gott-sei-Dank) nicht als Motorrad eingestuft .
Warum also wir dann die 98er nicht auch einfach aufgrund der Geschwindigkeit runtergestuft ? Warum wir das in diesem Falle am Hubraum festgemacht ?
Ältere Fahrer können die 98er noch über den Autoführerschein fahren , jüngere nicht. Wo bleibt da der Gleichstellungsgrundsatz , der ja im Grundgesetz festgelegt ist ?
Gruss, Raffi
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
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Schwabe |
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QUOTE (Flacheisenreiter @ 24.09.2012, 20:33) | Was jemandem per Gesetz erlaubt war, darf ihm im Nachhinein nicht verboten werden. Beispielsweise dürfen Leute bis zu einem bestimmten Geburtsdatum auch ohne jegliche Fahrerlaubnis Mofa fahren. |
Es ist zwar richtig, daß ich für ein Mofa nicht nur keinen Führerschein, sondern auch keine Mofa-Prüfbescheinigung (so eine ähnliche Bescheinigung wurde in der Zone im Laufe der 50er-Jahre für Hühnerschrecks eingeführt ...) benötige und mit meinem Autoführerschein Motorräder bis 125 ccm ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren darf (was mir aber nichts nützt, weil ich damals gleichzeitig auch einen Motorradführerschein gemacht hatte, mit dem ich sofort mit 18 alle Motorräder egal welcher Leistung und welchen Gewichts fahren durfte und vorher mit meinem Vierer schon 50 ccm mit unbeschränkter Geschwindigkeit), - allerdings darf ich seit knapp zwei Jahren mit meinem Autoführerschein keinen 7,5t-Lastzug mit insgesamt 18 Tonnen mehr fahren, obwohl ich das seit Vollendung meines 18ten Lebensjahrs gedurft hatte. Dazu hätte ich meinen schönen großen grauen Lappen gegen ein teures Plastikkärtchen tauschen und regelmäßige teure Gesundheitsprüfungen machen müssen. Es kommt also sehr wohl vor, daß die Gesetzgeber mittels Tricks den Bestandsschutz aushebeln.
In Einzelfällen kann man sich natürlich etwas erklagen (wie der Münchner, der sich eine Einzelgenehmigung für eine Radlaufglocke erklagt hat, die allgemein schon seit 1960 verboten ist, - wobei die damaligen Gründe für das Verbot ohnehin allgemein längst obsolet sind, was aber die Verbieter nicht am Weiterverbieten hindert ...).
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