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> Original Aufkleber "Technisch Überprüft"
Wolfgang
Geschrieben am: 30.06.2012, 17:30
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1955 gab es sehr wohl schon den Registrierschein, aber noch keine vorgeschriebene technische Überprüfung und diese Abziehbilder.


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pneubusiness
Geschrieben am: 30.06.2012, 19:55
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Von meinem Bekannten der hatte keinen und brauchte bisher auch keinen. Die Versicherung hat das Typenschild akzeptiert.

Es gibt auch keinen Grund, warum mich ein 78jähriger normaler Mensch vollspinnen soll.

Keiner hat ausserdem gesagt, das es 55 keinen Registrierschein gab.


Rest verkeif ich mir lieber ... hab ich jemandem versprochen


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MfG Tino

Man(n) lernt nie aus ...


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 30.06.2012, 20:37
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QUOTE (pneubusiness @ 30.06.2012, 20:55)
Von meinem Bekannten der hatte keinen und brauchte bisher auch keinen. Die Versicherung hat das Typenschild akzeptiert.

Es gibt auch keinen Grund, warum mich ein 78jähriger normaeler Mensch vollspinnen soll.

Keiner hat ausserdem gesagt, das es 55 keinen Registrierschein gab.


Rest verkeif ich mir lieber ... hab ich jemandem versprochen

Tino dann haben sie deinem Bekannten halt so einen nachgerfertigen Aufkleber als Original aufgedreht. Tja passiert halt. Die alten wissen doch teilweise nicht mal mehr, was original und was nicht.

Gruß Jörg



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Grüße Jörg

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Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

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pneubusiness
Geschrieben am: 30.06.2012, 23:02
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Jörg, es ging hier nicht mehr um den Aufkleber/Abziehbild. Es ging um die Registrierkarte und ob die bei allen SR1 vorhanden sein musste/war oder nicht.

Mein Bekannter sagt nein, weil er betroffen war/ist. Schlaumeier halten dagegen laugh.gif


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Wolfgang
Geschrieben am: 01.07.2012, 09:00
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QUOTE (pneubusiness @ 30.06.2012, 20:55)
Von meinem Bekannten der hatte keinen und brauchte bisher auch keinen. Die Versicherung hat das Typenschild akzeptiert.

Es gibt auch keinen Grund, warum mich ein 78jähriger normaler Mensch vollspinnen soll.

Keiner hat ausserdem gesagt, das es 55 keinen Registrierschein gab.


Rest verkeif ich mir lieber ... hab ich jemandem versprochen

Du hast aber oben selbst geschrieben:
"Dann brauchst du die Dinger nicht unbedingt auf deinem 55er, da gab es keine Registrierkarte"

Ich behaupte also nochmals, dass es 1955 den Registrierschein schon gab, denn

1. Wie sollte denn sonst ein Eigentumsnachweis für das Moped erbracht werden?
2. Wo wurden technische Veränderungen (wie z.B. Kindersitz) eingetragen?
3. Mein erstes SR1 habe ich 1958 gebraucht gekauft- und das hatte einen Registrierschein, in welchen auch jährlich die Marken für die Versicherung geklebt werden mussten.


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pneubusiness
Geschrieben am: 01.07.2012, 11:58
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Is ok, ich belasse es dabei


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 01.07.2012, 18:26
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QUOTE (pneubusiness @ 01.07.2012, 00:02)
Jörg, es ging hier nicht mehr um den Aufkleber/Abziehbild. Es ging um die Registrierkarte und ob die bei allen SR1 vorhanden sein musste/war oder nicht.

Mein Bekannter sagt nein, weil er betroffen war/ist. Schlaumeier halten dagegen  laugh.gif

Tja Tino, dann kannste deinem Schlaumeier von Bekannten mal ausrichten, dass er mit seiner Meinung absolut falsch liegt! laugh.gif Wolfgang hat hier absolut recht, bis auf die Versicherungsmarken. Da gabs meines Wissens immer ein estra Häftchen, wo die Marken eingeklebt wurden. Außer es war am Anfang anders.! thumbsup.gif

Jedes Kraftfahrzeug braucht einen Registrierschein oder eine Betriebserlaubnis oder einen Fahrzeugbrief/ Schein!

Und jeder Fahrzeugführer ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Fahrt mit einem Zweirad (hier Moped) die originale Betriebserlaubnis/ Registrierschein, die Versicherungsbestätigung, sowie den Führerschein mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen!

Hast du also bei einer Polizeikontrolle eines der drei Sachen nicht dabei, dann kostet das in der Regel 10 Euro und du bekommst eine Kontrollaufforderung in der du aufgefordert bist, die fehlenden Unterlagen unverzüglich auf der nächsten Polizeidienststelle zur Prüfung vorzulegen!

Wenn du also keinen Registrierschein mehr hast, dann müsstet du dir eine neue ABE vom KBA beantragen. Ansonsten ist immer der originale Registierschein oder die Betriebserlaubnis mitzuführen!

Beim Auto also der Fahrzeugschein.

Und der SR1 hatte 55 sehr wohl eine Registierschein! Jedes Fahrzeug hatte diesen!

Und auch die SR1 wurden "Technisch Überprüft" ! Diese Prüfung wurde zwar erst später eingeführt, man brauchte aber hierzu auch zwingend den Registrierschein, denn ohne die Eintragung in diesem, war das Schiebebild nicht gültig!

Außerdem bekam man dieses begehrte Schiebebild auch nur, wenn das Fahrzeug den aktuellen Bestimmungen entsprach. Deshalb wurden auch am SR1 die Hexennasen gegen die großen SR2 Rücklichter getauscht.

Und hier nochmal der Aufdruck auf der Rückseite der originalen "Technisch Überprüft" Trägerfolie.

Grüße Jörg

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pneubusiness
Geschrieben am: 01.07.2012, 18:51
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 01.07.2012, 19:26)
Tja Tino, dann kannste deinem Schlaumeier von Bekannten mal ausrichten, dass er mit seiner Meinung absolut falsch liegt!  laugh.gif

Den Teufel werd ich, am Ende gibt es noch Zoff wegen dem Scheiss & ich büß Sack und Pfeife ein, ... früher oder später. Wenn ein fast 80jähriger Mann mir sagt, dass er bei dem Kauf des Mopeds und auch später keinen hatte dann ist das so. Dann werd ich dahergelaufener "Jüngling" nicht zu Ihm sagen das er falsche Ansagen macht/spinnt/lügt oder sonstwas.

Hab ausserdem nach Wolfgangs Beitrag ja geschrieben, das es ok ist und ich es dabei belasse ....


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 01.07.2012, 19:42
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QUOTE (pneubusiness @ 01.07.2012, 19:51)
QUOTE (SimsonSammler1234 @ 01.07.2012, 19:26)
Tja Tino, dann kannste deinem Schlaumeier von Bekannten mal ausrichten, dass er mit seiner Meinung absolut falsch liegt!  laugh.gif

Den Teufel werd ich, am Ende gibt es noch Zoff wegen dem Scheiss & ich büß Sack und Pfeife ein, ... früher oder später. Wenn ein fast 80jähriger Mann mir sagt, dass er bei dem Kauf des Mopeds und auch später keinen hatte dann ist das so. Dann werd ich dahergelaufener "Jüngling" nicht zu Ihm sagen das er falsche Ansagen macht/spinnt/lügt oder sonstwas.

Hab ausserdem nach Wolfgangs Beitrag ja geschrieben, das es ok ist und ich es dabei belasse ....

Ach Tino, der Alte weiß das wahrscheinlich nicht mehr und behauptet jetzt irgendwass. In dem Alter auch kein Wunder. Da bringen die Alten öfter mal was durcheinander.

Aber lass ihn in seinem Glauben, du weißt, dass es so wie er es erzählt jedenfalls falsch ist. wink.gif


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pneubusiness
Geschrieben am: 01.07.2012, 19:52
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So sei es.


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Geschrieben am: 02.07.2012, 21:53
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Jörg, mal noch was Anderes in diesem Zusammenhang:

Wo bitte sollen die Schildchen denn nun genau hingeklebt werden? Die Aussage auf dem Träger "ist auf dem---blech unter---e anzubringen" ist da leider wenig hilfreich! wink.gif cool.gif

Kannst du helfen?

Grüsse vom Lutz


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vorwärtS immeR, 1
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Unter der Webadresse http://www.urlaub-radeberg.de/ gibt es die aktuelle SR-Liste zum Downloaden!
--> Update 12/18 ist raus, 9 Neuzugänge eingetragen!

Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
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MAWfreund
Geschrieben am: 02.07.2012, 23:00
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Auf dem Schutzblech unter der Lampe heisst es, da kahmen sie früher hin.


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von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 02.07.2012, 23:21
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QUOTE (SR2 @ 02.07.2012, 22:53)
Jörg, mal noch was Anderes in diesem Zusammenhang:

Wo bitte sollen die Schildchen denn nun genau hingeklebt werden? Die Aussage auf dem Träger "ist auf dem---blech unter---e anzubringen" ist da leider wenig hilfreich! wink.gif cool.gif

Kannst du helfen?

Grüsse vom Lutz

Hier hast du den Text mal komplett. wink.gif

Angefügtes Bild
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schnieps
Geschrieben am: 04.07.2012, 08:16
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Hallo,

hätte vielleicht noch jemand von euch so ein Schiebebild für mich in Grün?


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zuenti
Geschrieben am: 06.07.2012, 12:19
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Hi,

mal ne Frage zu dem Thema: Die alten Aufkleber dürften ja nach heutiger Auffassung nichtig sein. Aber gibt es dafür so etwas wie einen Rechtsnachfolger? Ich überlege das, weil ich mir gerne über einen Konfigurator selbst mal solche Aufkleber erstellen würde. Wenn ich mich da aber rechtlich aufs Glatteis begebe lasse ich das natürlich bleiben.
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