Also ganz so allgemein muß man die ganze Sache garnicht sehen.
Wir in Deutschland sind es nunmal gewöhnt alles nach Gesetz abzuhandeln. Ermessens-Sache kommt da, grad in diesen Fragen bei den "grünen Männchen", wohl eher seltener vor.
Deshalb nochmal: Wir halten uns beim Tragen dieser (nicht geprüften) Helme strikt an die Deutsche Gesetzgebung!
Dieses Thema wurde vor einiger Zeit schonmal mit (zu)langen Auszügen aus dem Paragraphentschungel diskutiert und ausgewertet.
In Kurzform kann man sagen, dass die: "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 22.Dezember 1992 (BGBI i S.2481) Art. 1"
uns das Tragen von "nicht amtlich genehmigten Helmen" erlaubt -und das bis heute!!! Man muß ergänzend dazu sagen, dass das auch der Polizei im Allgemeinen unbekannt ist.
Ich werde dann nochmal die Gesetzes-Abhandlung in Kurzform mit hier einstellen, so wie ich es immer für unsere "grünen Freunde" mitführe.