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Ich habe an meinen Moped neue Lenkerblinkleuchten verbaut. Hat schon eimal einer von Euch Erfahrung gemacht wenn er in einer Polizeikontrolle geraten ist. Mir wurde gesagt das die Nachbauleuchten ohnePrüfnummer verboten sind, und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Die Blinker werden ja überall als Neuware in den Shops angeboten. Viele Grüße Volker
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Da ist aber kein Prüfzeichen E15 dran gewesen ! Nur eine Produktnummer und eine abgebildete Welle als Kennzeichnung für ein Elektrobauteil (Leuchte) . Dann noch "Made in GDR"; das war's . Die tun sich alle ziemlich wichtig . Man kann immerhin noch die Blinkerkappen käuflich erwerben . Da bist du schon auf der richtigen Seite .
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
Fahrzeuge: SR 4-3 "Sperber" Bj '69 SR 4-1 "Spatz" Bj. '76 SR 4-2/1 "Star" Bj. '74 SR 4-4 "Habicht" Bj. '73 KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78 ... und es kommen noch mehr ...
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Hallo,kann mir kaum vorstellen das ein Kontrolleur in grün,blau oder schwarz mit der Lupe an den Blinkergläsern rummacht.Wenn die Papiere ok. sind und alles funktioniert was dran ist und rangehört werden sie zufrieden sein.Wollen doch auch nur eine ruhige Schicht und keinen Stress.mfg andi
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QUOTE (andi2 @ 21.01.2013, 06:54)
Hallo,kann mir kaum vorstellen das ein Kontrolleur in grün,blau oder schwarz mit der Lupe an den Blinkergläsern rummacht.Wenn die Papiere ok. sind und alles funktioniert was dran ist und rangehört werden sie zufrieden sein.Wollen doch auch nur eine ruhige Schicht und keinen Stress.mfg andi
Darauf würde ich mich nicht verlassen! Ich habe schon Pferde kotzen sehen.
Jeder der Teile anbaut, die nicht zulässig sind hat im Fall der Fälle die Konsequenzen zu tragen.
Auch wenn vieles frei im Handel erhältlich ist, heißt das noch lange nicht, dass die Teile auch im Straßenverkehr zulässig sind.
Wie Alex bereits erwähnt hat, kann man die neuen Mittelstege der Blinker ja mit originalen Streuscheiben versehen und ist auf der sicheren Seite.
Jörg
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QUOTE (domdey @ 21.01.2013, 01:35)
Da ist aber kein Prüfzeichen E15 dran gewesen ! Nur eine Produktnummer und eine abgebildete Welle als Kennzeichnung für ein Elektrobauteil . Dann noch "Made in GDR"; das war's . Die tun sich alle ziemlich wichtig . Man kann immerhin noch die Blinkerkappen käuflich erwerben . Da bist du schon auf der richtigen Seite .
Die Welle ist nicht "Kennzeichnung für ein Elektrobauteil", sie ist das alte nationale Prüfzeichen für KFZ-Leuchten - im Westen genauso wie im Osten.
Ja, das ist wichtig für die Legalität des Fahrzeugs.
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QUOTE (Auxburger @ 21.01.2013, 12:51)
QUOTE (domdey @ 21.01.2013, 01:35)
Da ist aber kein Prüfzeichen E15 dran gewesen ! Nur eine Produktnummer und eine abgebildete Welle als Kennzeichnung für ein Elektrobauteil . Dann noch "Made in GDR"; das war's . Die tun sich alle ziemlich wichtig . Man kann immerhin noch die Blinkerkappen käuflich erwerben . Da bist du schon auf der richtigen Seite .
Die Welle ist nicht "Kennzeichnung für ein Elektrobauteil", sie ist das alte nationale Prüfzeichen für KFZ-Leuchten - im Westen genauso wie im Osten.
Ja, das ist wichtig für die Legalität des Fahrzeugs.
Im Allgemeinen meinte ich es so .
Ich fing ja schon an, am HU-pflichtigen Sperber die kompletten Friedensware-Blinker zu montieren, damit ich mit den Herren im Grünkittel (DEKRA) keinen Zoff kriege . Die haben letztes Jahr tatsächlich die Blinker genau unter die Lupe genommen . Bei den anderen Viechern zog ich dann gaaannzzz schnell nach . Mit den Parkleuchten setze ich die Vervollständigung fort . Bei der Schwalli fing ich schon mal mit an .
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
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