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> Suche Hexennase für RT/0, Altteil DDR
drehmoment
Geschrieben am: 10.08.2011, 18:42
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Moin,

suche wie oben angegeben Hexennase für die RT, als Alt- oder Gebrauchtteil DDR.
-> KEINE Nachfertigung oder Replika.

Damits kein Ärger mit den Bildrechten gibt, ist das Beispielbild nur schemenhaft
weil selbst skizziert... wink.gif Das untere Fenster ist für die Kennzeichen-Beleuchtung,
auch wenns nur so aussieht, als würde das Teil grinsen laugh.gif

Gruß,

Bernd

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drehmoment
Geschrieben am: 11.08.2011, 14:06
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Achja: Angebote bitte per PM,

Danke,

Bernd
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Geschrieben am: 12.08.2011, 12:26
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Ein schwieriges unterfangen, hab selbst 2 meiner EMW`s damit ausgerüstet.Hatte mal eins am einen alten Fahrrad entdeckt und durfte es für lau mitnehmen.Es gibt doch ein Nachbau der gar nicht so schlecht sein soll, wenn man es noch behandelt und künstlich patiniert.

Viel Glück, Grüsse David.


--------------------
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drehmoment
Geschrieben am: 12.08.2011, 13:25
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Hallo David,

... das gute Stück muss seinen TÜV-Segen bei der Wiederzulassung nach Jahren des Stllstands bekommen - daher spekulier ich auf etwas Originales. Ansonsten gebe ich Dir gerne recht, die Nachbauten sind ganz okay, aber halt "Nachbau"... hmm.gif

Gabs an den originalen wie Deinen den schon nachvollziehbare Prüfzeichen?!

Gruß,

Bernd
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Gringo
Geschrieben am: 13.08.2011, 14:03
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Da war kein Prüfzeichen dran. Es gab auch verschiedene Ausführungen u.a. aus Guß oder mit seitlicher Kabeleinführung. Hab vor ner Zeit eine neue/alte Nase verkauft, aber mit seitlichem Einlass. Hätte zwar noch eine zu liegen, diese ist aber Ersatz für die EMW.

Es gibt relativ gute Nachbauten, ein Bekannter hatte auch mal welche nachgemacht, die waren Top.

Ich würd den Nachbau nehmen....

was meinst du mit Ärger wegen Bildrechten??? Nen Link zum Nachbau hätte es doch auch getan. Aber schöne Zeichnung biggrin.gif
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drehmoment
Geschrieben am: 13.08.2011, 14:42
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Grüß Dich, René! wink.gif

... ich meine sogar, die originalen waren die mit der seitlichen Kabelführung, oder?! Ich werde Frank alias "hallo-stege" mal kontaktieren, der dankenswerterweise in der Lage ist, den für uns Laien oftmals hochkompliziert wirkenden KBA-Sachverhalt immer sehr nachvollziehbar aufzubereiten.
Nachbau oder Original sehe ich schon erstmals problematisch bei der Wiederzulassung eines über Jahre, evtl. sogar Jahrzehnte abgemeldeten Krads bei der beauftragten Prüfanstalt ohne eigene Altpapiere (mein Fall).

Desweiteren das Gedankenspiel eines von wem auch immer verursachten Unfalls mit einem solchen Krad mit verbauten Nachbau-Rücklicht ohne Bremslicht und ohne Prüfzeichen (d.h. in der Regel = mit erloschener Betriebs-Erlaubnis des Krads...). Das dürfte ein gefundenes Fressen für die eigene Versicherung sein - sie könnte und würde sich, sofern sie davon Wind bekäme, sicherlich bequem und rechtlich abgesichert aus der Regulierung ziehen können...
Von der rechtlichen Belangung der Rennleitung gegen die eigene Person mal ganz zu schweigen hmm.gif Ich brauche meinen Führerschein auch zum Weg zur Arbeit...
Es gibt gewisse Bereiche im Leben, die handhabe ich wirklich lax - der mögliche Verlust von bereits bezahltem Versicherungsschutz oder des "Lappens" gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Ansonsten: Du hast Recht - ein Link hätte es getan, vermutlich bin ich der fixen Idee einer reinen bildlichen Darstellung zu sehr "anheim gefallen" ... wink.gif biggrin.gif laugh.gif
(oder: ... ich sollte länger nach meinen Nachtdiensten schlafen) rolleyes.gif thumbsup.gif

Gruß,

Bernd

P.S.: Ich bin weiter auf der Suche nach einem originalen Rücklicht (für denjenigen, der bis hierher gelesen hat) smile.gif
PM
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Gringo
Geschrieben am: 13.08.2011, 16:37
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Bernd es gab die Ausführung mit seitlichem "Eingang" und ohne. Auch rotbraunes Bakelit gab es.

Wenn die Rt das Kabel auf dem Kotflügel hatte, dann wäre wohl das mit seitlichem Eingang richtig.

Hab noch nicht gehört das es mit dem Nachbau Probleme gab, zumindest nicht mit der Zulassung. Woher soll der Tüv, Dekra oder GTÜ Heini auch wissen was original ist???

Und als letztes Leuchtmittel muss doch unter der Hexennase ein roter Rückstrahler angebracht sein.



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drehmoment
Geschrieben am: 13.08.2011, 18:20
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QUOTE (Gringo @ 13.08.2011, 17:37)
Hab noch nicht gehört das es mit dem Nachbau Probleme gab, zumindest nicht mit der Zulassung.
Woher soll der Tüv, Dekra oder GTÜ Heini auch wissen was original ist???
Und als letztes Leuchtmittel muss doch unter der Hexennase ein roter Rückstrahler angebracht sein.

Die Frage klingt einleuchtend, eine evtl. Abnahme vielleicht auch noch - da folge ich Dir noch.
Aber die Versicherungen sind mittlerweile Trutzburgen, die immer weniger Leistungen freiwillig
herausgeben. Wenn dann aber ein Mensch von Rennleitung oder ein Unfallsachverständiger
zur Schadensermittlung forscht und etwas findet, gehen selbige mittlerweile zumindest im nord-
deutschen Raum hart zur Sache. Thema: eingeschränkter oder gänzlicher Versicherungsverlust
aufgrund ermittelter Teilschuld oder gar erloschener Betriebserlaubnis aufgrund von verbauten,
aber nicht für den Straßenverkehr abgenommenen Teilen.

Ich kann mich nur wiederholen, bei einem wohlmöglich noch selbst verursachten Unfall ohne Ver-
sicherungsschutz dazustehen, kann Dich bei Personenschaden des Unfallpartners Deine weitere
(finanzielle) Lebensplanung kosten. Denn eine private Haftpflicht springt dann auch nicht mehr ein.
Zudem sind Personenschäden im Versicherungswesen in der Regel nicht ohne Grund in ein- bis mehr-
facher Millionenhöhe versichert.

Einfaches Szenario als Gedanken-Beispiel: alte Oma beim rechtsabbiegen übersehen und angefahren.
Omi stürzt, komplizierte Knochen- und Schädelfraktur mit anschl. mehrwöchigem Krankenhaus-
aufenthalt inkl. Intensivmedizin und/oder irreversiblen Schäden mit dauerhaftem Einschränkungen
(Rollstuhl, etc.).
Dieser einfache Fall ist schlimm genug, aber nimm an es sei ein Kind mit einer im Gegensatz zur Omi
weit höheren Lebenserwartung mit anschl. intensiver Reha-Betreuung, genannten dauerhaften Ein-
schränkungen die wiederum zusätzlich eine dauerhafte Unfallrente möglich machen könnte, die Du
dann zusätzlich zu den dauerhaft auflaufenden Krankenkosten zu entrichten hast - vom menschlichen
Dilemma, jemanden derlei körperlich geschädigt zu haben mal ganz abgesehen... hmm.gif

Und das... ist es mir wirklich nicht wert... huh.gif
Da ist mir sogar ein günstiges Nachbau-Rücklicht inkl. Folgekosten im Endeffekt zu teuer...
Weit teurer als ein originales mit ein, zwei Blessuren im Gehäuse, welches Dich im Fall der Fälle
aber als normalen KfZ-Versicherten mit allen Rechten und Pflichten auftreten lässt.

Gedankenstrich_______________________________________________________________

Das mit der rotbraunen Bakeltausgabe des Tropfen-Rücklichts war mir neu, genauso mit den
zwei Ausführungen bezüglich der Verdrahtung thumbsup.gif Den obligaten Reflektor hatte ich einfach Mal vorausgesetzt.

Gruß,

Bernd

P.S.: ... ich bin im Übrigen meilenweit davon entfernt, hier als Moralapostel mit gehobenem Finger dastehen zu wollen - obige Ausführungen geben lediglich meine persönlichen Gedanken und Auf-
fassungen zum Thema wieder... Nicht mehr, nicht weniger.

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied wink.gif
PM
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hallo-stege
Geschrieben am: 16.08.2011, 13:57
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Hallo Zusammen,

ich hab eben mit einem Griff in eine Kiste auf dem Dachboden 2 alte Hexennasen (eine Hella, Chrom, eine Bakkelit) und ein etwas neueres Rücklicht entdeckt. Zu dem rechtlichen Aspekt (Stichwort: mal wieder in ein StVZO - Wespennest gestochen) später mehr. Nach dem Rasenmähen.

Gruss von Frank


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hallo-stege
Geschrieben am: 16.08.2011, 13:59
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QUOTE (Gringo @ 13.08.2011, 17:37)
... Woher soll der Tüv, Dekra oder GTÜ Heini auch wissen was original ist???

@Gringo, ich könnte es ihnen verraten wink.gif


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Ramirez
Geschrieben am: 16.08.2011, 18:13
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Naja, ein Prüfzeichen zu finden, sollte auf der "überschaubaren" Lichtaustrittsfläche schon machbar sein... laugh.gif

Schade, dass man hier manchmal so unqualifizierte Kommentare wie die des Herrn Gringo lesen muss.

Jeder Prüfer schaut sich besonders beim Krad aufgrund der vielfach verkauften "Mickymausblinker" die Prüfzeichen auf den LTEs an. Zumindest ist´s bei mir so, vielleicht gibts ja auch "ahnungslosere" Kollegen.


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Gruß,
Carsten
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Gringo
Geschrieben am: 16.08.2011, 19:38
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Ramirez, besorg Dir ein originales, mach die Glubschen auf und suche. Bei sonem Dünschiss kann man nur user posted image


@hallo-stege

was willst du mir sagen mit deinem Text??
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hallo-stege
Geschrieben am: 16.08.2011, 19:56
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QUOTE (Gringo @ 16.08.2011, 20:38)
@hallo-stege

was willst du mir sagen mit deinem Text??

Was möchtest Du von einem ehemaligen TÜV-Dekra oder GTÜ-Heini Ausbilder denn hören ???

Gruss von Frank


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Gringo
Geschrieben am: 16.08.2011, 19:58
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ob du erkennst was Nachbau ist und was nicht das kann ich nicht beurteilen.Es gibt perfekte Nachbauten im Oldtimerbereich. Deswegen wird auch viel Schindluder in der Szene betrieben, besonders BMW Sammler können da ein Lied von Singen.
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hallo-stege
Geschrieben am: 16.08.2011, 20:36
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Hallo Zusammen,

also, das Thema ist nicht so ganz einfach. Im Prinzip muss man erstmal 3 Dinge beachten. Zum einen die Bauartgenehmigungspflicht selbst (§ 22a StVZO), zum zweiten die Pflicht, ein Prüfzeichen anzubringen (ebenfalls 22a) und zum dritten die Besonderheiten in der DDR. Dazu muss man noch wissen, daß die StVZO der DDR ebenso wie die StVZO der BRD auf der Reichs-StVZO auf dem Stand von 1944 basieren, sich dann aber nicht gleich entwickelt haben. Daraus ergit sich folgendes:

Lichttechnische Einrichtungen (Scheinwerfer, Rückleuchten, etc.etc) sind sowohl nach StVZO-BRD als auch nach StVZO DDR bauartgenehmigungspflichtig. Meiner Erinnerung nach wurde die Pflicht um 1937 eingeführt, das genaue Datum müsste ich aber im Büro nachgucken.

Ab 01.01.1954 in der BRD erstmals in den Verkehr kommende lichttechnische Einrichtungen müssen mit dem zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet werden. Heisst: ein Rücklicht, welches bis zum 31.12.53 erstmals in der BRD in den Verkehr kam, war zwar bauartgenehmigt, hatte aber kein Prüfzeichen.

Wann die Prüfzeichenpflicht in der DDR eingeführt wurde, kann ich nicht genau sagen. Es war aber meiner Meinung nach noch in den 50er Jahren. Die Bauartgenehmigungen wurden in der DDR auch nicht vom KTA erteilt, sondern vom DAM geprüft und genehmigt. Von dort gibts wohl keine Unterlagen mehr. Und dann gibt es noch den DDR Spezialfall, daß die Bauartgenehmigung zusammen mit der Fahrzeuggenehmigung erteilt wurde, dann muss teilweise auch kein Prüfzeichen auf dem Bauteil angebracht werden. (das ging auf jeden Fall für Anhängekupplungen, ob das auch für Lichttechnik ging, weiss ich nicht)

Im Zweifel reicht aber ein Blick in die Fahrzeugakte (ABE oder KTA Typscheinakte) um zu sehen, welches Rücklicht an einem Fahrzeug serienmässig angebracht war. Problematisch wird es nur für Fahrzeuge vor 1945, denn die Betriebserlaubnisse wurden damals zumindestens teilweise durch die Länder erteilt und die Akten sind zum grossen Teil vernichtet. Hier hab ich aber das eine oder andere Datenblatt in meinem Privatarchiv.

So, nun zu den Nachbaurücklichtern: Hier gibt´s ein ganz klares Nein für Teile ohne Prüfzeichen. Siehe § 22a StVZO ... Wobei es jedem Teilehersteller freisteht, sein Teil genehmigen zu lassen, allerdings ist das mit Aufwand und Kosten verbunden, die von vielen gescheut werden. Für den Endkunden bestünde die theoretische Möglichkeit, sich das Teil über eine Bauartgenehmigung im Einzelfall legalisieren zu lassen, das ist aber nicht so ganz ohne.

Das bei echten Oldies das eine oder andere Auge zugedrückt wird, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Gruss von Frank

PS: das Katzenauge nicht vergessen !


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