Die Frage klingt einleuchtend, eine evtl. Abnahme vielleicht auch noch - da folge ich Dir noch.
Aber die Versicherungen sind mittlerweile Trutzburgen, die immer weniger Leistungen freiwillig
herausgeben. Wenn dann aber ein Mensch von Rennleitung oder ein Unfallsachverständiger
zur Schadensermittlung forscht und etwas findet, gehen selbige mittlerweile zumindest im nord-
deutschen Raum hart zur Sache. Thema: eingeschränkter oder gänzlicher Versicherungsverlust
aufgrund ermittelter Teilschuld oder gar erloschener Betriebserlaubnis aufgrund von verbauten,
aber nicht für den Straßenverkehr abgenommenen Teilen.
Ich kann mich nur wiederholen, bei einem wohlmöglich noch selbst verursachten Unfall ohne Ver-
sicherungsschutz dazustehen, kann Dich bei Personenschaden des Unfallpartners Deine weitere
(finanzielle) Lebensplanung kosten. Denn eine private Haftpflicht springt dann auch nicht mehr ein.
Zudem sind Personenschäden im Versicherungswesen in der Regel nicht ohne Grund in ein- bis mehr-
facher Millionenhöhe versichert.
Einfaches Szenario als Gedanken-Beispiel: alte Oma beim rechtsabbiegen übersehen und angefahren.
Omi stürzt, komplizierte Knochen- und Schädelfraktur mit anschl. mehrwöchigem Krankenhaus-
aufenthalt inkl. Intensivmedizin und/oder irreversiblen Schäden mit dauerhaftem Einschränkungen
(Rollstuhl, etc.).
Dieser einfache Fall ist schlimm genug, aber nimm an es sei ein Kind mit einer im Gegensatz zur Omi
weit höheren Lebenserwartung mit anschl. intensiver Reha-Betreuung, genannten dauerhaften Ein-
schränkungen die wiederum zusätzlich eine dauerhafte Unfallrente möglich machen könnte, die Du
dann zusätzlich zu den dauerhaft auflaufenden Krankenkosten zu entrichten hast - vom menschlichen
Dilemma, jemanden derlei körperlich geschädigt zu haben mal ganz abgesehen...
Und das... ist es mir wirklich nicht wert...
Da ist mir sogar ein günstiges Nachbau-Rücklicht inkl. Folgekosten im Endeffekt zu teuer...
Weit teurer als ein originales mit ein, zwei Blessuren im Gehäuse, welches Dich im Fall der Fälle
aber als normalen KfZ-Versicherten mit allen Rechten und Pflichten auftreten lässt.
Gedankenstrich_______________________________________________________________
Das mit der rotbraunen Bakeltausgabe des Tropfen-Rücklichts war mir neu, genauso mit den
zwei Ausführungen bezüglich der Verdrahtung

Den obligaten Reflektor hatte ich einfach Mal vorausgesetzt.
Gruß,
Bernd
P.S.: ... ich bin im Übrigen meilenweit davon entfernt, hier als Moralapostel mit gehobenem Finger dastehen zu wollen - obige Ausführungen geben lediglich meine persönlichen Gedanken und Auf-
fassungen zum Thema wieder... Nicht mehr, nicht weniger.
Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied