Warnung im Profil ???, Welche Bedeutung hat das denn?
Weimaraner |
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Jetzt laßt doch mal gut sein. Das hat schon seine Richtigkeit mit dem Verwarnbalken. Wo Leute aufeinandertreffen muß eine Ordnung herrschen. Diese Ordnung muß jemand überwachen und die Regeln durchsetzen. Das hat der Jörg gemacht. Rechtfertigen muß er sich dazu gar nicht. Alle Mods tun das hier in ihrer Freizeit und müssen nicht ständig für ihr tun irgendeine Begründung abliefern. Dieses ständige Hinterfragen von allem, bringt doch keinem was. Ich habe das früher auch viel zu oft getan. Mittlerweile habe ich aber gemerkt, daß man sich aufs eigentliche, nämlich das Mopedfahren konzentrieren sollte. Mehr nicht... Auch ich habe mich anstecken lassen... Zu den Regeln, denke ich schon, daß der Fuchs als Forenbetreiber diese nach Belieben ändern kann. Wie Norbert schon schrieb, es ist sein Forum und seine (Spiel)Regeln. Also, laßt gut sein und mal alle das machen, wofür sie da sind. Grüße Andreas
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NorbertE |
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Schiesswütiger, soo dramatisch sind die Regeln nicht geändert worden. Die basieren sowieso auf dem gesunden Menschenverstand und einer allgemeinen Moralvorstellung. Sollten (ich betone: Sollten!!) also durch das täglich Leben sowieso vorhanden sein. Wenn sich generell etwas ändert, da gebe ich Dir Recht, wäre es eines Hinweises angebracht. Nicht unbedingt nötig!! Denn es obliegt Dir als user/Gast, Dich zu informieren. Davon unbenommen, sind von den Moderatoren viele, viele Hinweise (ohne irgendwelche Verwarnungen!) an verschiedene user hier öffentlich gegangen mit der Bitte, sich doch an die Forenregeln (zum Teil auch mit Klick-link) zu halten. Wie möchtest Du es bitteschön? Vor Öffnen des Forumsfensters 2 Seiten AGB mit Pflichtfeld für den Haken "Jo, ich habs gelesen und registriert"? Lehn ich mich mal weit aus dem Fenster: Ist technisch kein Problem. Thomas: Zitat "Wer lang hat muss nicht lang hängen lassen" Stimmt man muss Fuchs sein und nicht nur einen dicken roten Schwanz haben.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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Doc Holliday |
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QUOTE (NorbertE @ 14.08.2011, 22:16) | Schiesswütiger, soo dramatisch sind die Regeln nicht geändert worden. Die basieren sowieso auf dem gesunden Menschenverstand und einer allgemeinen Moralvorstellung. Sollten (ich betone: Sollten!!) also durch das täglich Leben sowieso vorhanden sein.
Wenn sich generell etwas ändert, da gebe ich Dir Recht, wäre es eines Hinweises angebracht. Nicht unbedingt nötig!! Denn es obliegt Dir als user/Gast, Dich zu informieren.
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Lieber Norbert, wenn ich die FORUM Regel No. 1 betrachte, hat sich eklatant was geändert ....
Wenn das "geistige Eigentum meines Beitrages bzw. meiner Doku" nun unwiederuflich ins Froum übergeht , was vorher nicht der Fall...... möchte ich doch schon gern über solche Dinge informiert werden ....
Und bei der Aussage, Du kannst Dich informieren , musst aber nicht liegst Du völlig falsch lieber Norbert ....
es obliegt mir nicht als Gast dass ganze jeden Monat die AGBs auf Änderungen zu überprüfen, zumal ja jeder Furz und Feuerstein gepostet wird...dann kann sowas auch mal kurz bekannt gegeben werden ....
denn zu den AGBs die ich mir im Mai 08 ausgedruckt bzw. gespeichert habe gibt es erhebliche Änderungen.
ich kann nicht sagen, es ist dein geistiges Eigentum unterschreib mal unten links ..... und dann ändere ich das ganze in mein geistiges Eigentum .......
Wie auch immer, ich will hier nicht querschießen, dafür gibt bzw. gab es andere aber der ganze Sachverhalt bereitet mir gerade richtig Bauchschmerzen ....
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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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der Lehmann |
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QUOTE (Doc Holliday @ 16.08.2011, 12:09) |
Wie auch immer, ich will hier nicht querschießen, dafür gibt bzw. gab es andere aber der ganze Sachverhalt bereitet mir gerade richtig Bauchschmerzen .... |
Moin Matze, das muss es aber nicht, denn du bist verpflichtet dich zu informieren! Auch hier gilt ein alter und wichtiger Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"! Oder möchstest du von der Berliner Regierung jeden Monat etwa 1396 Änderungen in Gesetzen und Vorschriften mitgeteilt bekommen, so ganz speziell an Doc Holliday? Außerdem dürfte dir doch der Grund für die Änderung z.B. des §1 bestens bekannt sein. So "ganz überraschend" nehme ich dir da nicht ab. Also lese dir bitte alles nochmals in Ruhe durch. Das was dort steht, gilt jetzt. Es kann sich aber nächste Woche wieder was ändern. Wir sehen uns im schönen Vogtland! Jürgen
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Viele Grüße, Jürgen
Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13 UT 14 in der Sächsischen Schweiz im Jahr 2021 auch abgesagt!
"Das Können ist des Dürfens Maß!" Paul Preuß
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SR Prinz |
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Leider ist es rechtlich gesehen nicht ganz so einfach wie es Jürgen beschrieben hat, die Bauchschmerzen halte ich deshalb immer noch für berechtigt...
Die Rechtssprechung sagt dazu folgendes: Als Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB werden gemäß § 305 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen angesehen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Das heißt also, dass die im BGB nachfolgenden Regelungen für AGB für alle Vertragswerke gelten, die eine Partei (regelmässig der Plattformbetreiber) den anderen Vertragsparteien (User) stellt. Nur zur Klarstellung und zur Ausräumung eines häufigen Mißverständnisses: Es kommt nicht darauf an, ob die Bedingungen AGB oder Nutzungsbedingungen, Terms of Service (TOS) oder Spielregeln heißen, sondern einzig und allein ob die genannte gesetzliche Definition erfüllt wird. Und dies dürfte für die Bedingungen bei eigentlich allen Plattformen gelten.
AGB gelten innerhalb des Nutzungsverhältnisses aber nur, wenn Sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Dies erfolgt in aller Regel rechtswirksam, indem der Nutzer bei der Anmeldung den AGB durch Ankreuzen einer entsprechenden Tick-Box (sog. Opt-In) zustimmt.
Damit gelten dann also die AGB im Verhältnis Plattformbetreiber und angemeldetem Nutzer.
II. Änderung der AGB
AGB, die wirksam in einen Vertrag einbezogen wurden, können nachträglich geändert werden, wenn die Änderung den Anforderungen des § 305 Abs 2 BGB genügt.
Eine Änderung ist zunächst natürlich ohne weiteres möglich, indem der betroffene Nutzer (also jeder) der geänderten Fassung der AGB ausdrücklich zustimmt. Geänderte AGB gelten unabhängig davon natürlich gegenüber all den Nutzern, die sich nach der Änderung anmelden, da diese ja der neuen Fassung im Wege des oben genannten Opt-In zustimmen. Dies kann allerdings dazu führen, dass gegenüber verschiedenen Nutzern verschiedene Fassungen der AGB gelten.
Da die ausdrückliche Zustimmung aller Nutzer wenig praktikabel ist und natürlich auch die Geltung verschiedener Fassungen das Arbeiten nicht gerade erleichtert, sollten die AGB einen (wirksamen) Änderungsvorbehalt vorsehen. So kann man in die AGB ausdrücklich aufnehmen, dass eine Änderung nicht nur mit ausdrücklicher Zustimmung, sondern unter den nachfolgend aufgeführten erleichterten Voraussetzungen möglich sein soll.
Ein solcher Änderungsvorbehalt muss aber im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Interessen der angemeldeten Nutzer sachlich gerechtfertigt und so transparent sein, dass auch der Nutzer bei Vertragsschluss vorhersehen kann, unter welchen Voraussetzungen mit einer Änderung der AGB zu rechnen ist.
Für einen rechtswirksamen Änderungsvorbehalt ist daher grundsätzlich notwendig, dass die Gründe unter denen eine AGB-Änderung zulässig sein soll, ausdrücklich genannt sind.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann das notwendige Einverständnis des Kunden mit der Geltung der geänderten durch eine sogenannte Erklärungsfiktion, ersetzt werden. Das heißt, dass die Zustimmung nicht ausdrücklich erklärt werden muss, sondern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen durch eine „vermutete“ Zustimmung ersetzt werden kann. Solche fingierten Erklärungen sind wiederum nur unter den Voraussetzungen des § 308 Nr.5 BGB zulässig. Dieser besagt, dass eine Erklärung nur fingiert werden kann, wenn
a)dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und b)der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen
Die oft gesehene Formulierung, dass die neuen AGB gelten, wenn der Kunde oder Nutzer nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht genügt daher nur, wenn dieser auf die fingierte Zustimmung hingewiesen wird und ihm eine angemessenen Frist gesetzt worden ist, zu reagieren.
III. Zusammenfassung
Nach alldem haben Plattformbetreiber, die ihre AGB wirksam ändern können wollen, also folgendes zu beachten
- Wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB - Mitteilung der geänderten Fassung der AGB unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist - Hinweis darauf, dass ohne Reaktion die Zustimmung zu den Änderungen angenommen wird
Wenn eine Änderung nicht wirksam zustande kommt, ist gegenüber dem jeweiligen Nutzer von der Fortgeltung der „alten“ AGB auszugehen.
Häufig gesehen, aber dennoch unwirksam sind folgende Gestaltungen:
Sittenwidrig ist beispielsweise eine Klausel in AGB, in welcher sich der Verwender vorbehaltslos das Recht einräumt, seine AGB auch mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern. In jedem Falle unzulässig und damit unwirksam ist es auch, die Geltung von in ihrer „jeweils geltenden Fassung“ zu vereinbaren.
Thomas
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Lack ist überbewertet, loofen müssen se...
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NorbertE |
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Mein lieber Robin Hood der Canabisplantagen Thomas, was entnehme ich Deinen kopierten Worten? Das Jeder und auch damit Gäste (denn das sind auch user!) bevor die Seite überhaupt aufgeht 2 Seiten AGB`s liest und per Opt-In akzeptiert? Das hab ich so noch nie gesehn. Der Grund der Änderung in den Regeln bez. des "geistigen Eigentums" dürfte doch Dir , Matze aber sowas von bestens bekannt sein. Ich versteh den Grund der Intervention nicht. Ich kann mir einen Teil denken, ja, aber das ist die eine Seite. Das geht aber zu machen: Jeder muss bei Aufruf der Forumsstartseite die 2 Seiten AGB bestätigen. Jedesmal! (Das wird für Ausländer schon mal intressant, aber ich kümmere mich gerne um die Übersetzung in die 52 gängigen Weltsprachen. Muss Inuit auch mit dazu, obwohl man dort eher Schlitten fährt, sind es 53) Dann muss der betreffende User eine 0190-Nummer anwählen und bekommt von Rosi draussen vor der Stadt ein sessionbezogenes Passwort. Bei der derzeitigen Klickrate hier sind somit schon mal die Kosten für Rolf D. Hahnewinkel (den Advokaten) und Mr. Missunderstood (den Übersetzer) rein. Ausserden retten wir osteuropäische Nutten vor dem schweren Los der Vergewohltätigung. Sollte sich daufhin die Klickrate verringen (was anzunehmen ist) wird bei Unterschreitung des Break even auf den vorhergehenden Zustand zurück geswitcht. Jeder geistig minderbemittelte Architekt auf Baustelle XYZ geht in D nach diesem Schema vor. Ich weiss nicht, wo Euer beider Problem ist und was Ihr bezweckt, ehrlich.
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SR Prinz |
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Warum fühlst du dich immer gleich angepisst? Und warum kann es keine Diskussion zu diesem, rechtlich doch interessanten Thema geben? Gerade, was den Übergang von geistigem Eigentum angeht,ists doch knifflig und wichtig ne saubere Weste zu haben, oder?
Wenn jemand eine Fachfrage zum SRII hat kommt ihr doch auch nicht immer mit Nazis, Nutten und Canabis, oder?
Warum nicht die AGBs irgendwie einbasteln, dass bei Änderungen ( und sooo häufig gibts die ja nicht) einfach ein Banner auf (wenn der Kalender fertig ist gibts das ja auch, scheint also thechnisch gesehen machbar zu sein) und dann steht da:
o Ja, ich akzeptiere die neuen AGBs oder o Nein ich akzeptiere nicht, mein Account wird gelöscht
Ende der Diskussion, wenig Aufwand, nix Ärger und rechtlich sauber!!
Und nochwas, ich nutze keine Canabisprodukte, ich bin voll da, nicht doof und führe nichts im Schilde, immer locker bleiben!
Thomas
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NorbertE |
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Warum fühlst du dich immer gleich angepisst? Bin ich eigentlich nicht. So blöd, wie ichs brauche kann mir keiner kommen. Und warum kann es keine Diskussion zu diesem, rechtlich doch interessanten Thema geben? Gibts doch. Jetzt hier!Gerade, was den Übergang von geistigem Eigentum angeht,ists doch knifflig und wichtig ne saubere Weste zu haben, oder? Wird schwierig, weil die Rechtslage so schwammig ist. Siehe die Kopien der alten Beiträge oder Fotos aus Zeitschriften. Wer ist der Rechteinhaber?Wenn jemand eine Fachfrage zum SRII hat kommt ihr doch auch nicht immer mit Nazis, Nutten und Canabis, oder? Aus welcher linken Jackentasche zauberst Du jetzt die Nazis. Die Rosi war in Verbindung der 0190-Nummer nur so ne spinnerte Idee von mir. (Wär aber geil. Zur Canabisrunde gehört doch m.E nach die "Bewusstseinserweiterung". Die habe ich bis jetzt auch so rausgelesen.Warum nicht die AGBs irgendwie einbasteln, dass bei Änderungen ( und sooo häufig gibts die ja nicht) einfach ein Banner auf (wenn der Kalender fertig ist gibts das ja auch, scheint also thechnisch gesehen machbar zu sein) und dann steht da: o Ja, ich akzeptiere die neuen AGBs oder o Nein ich akzeptiere nicht, mein Account wird gelöscht Ende der Diskussion, wenig Aufwand, nix Ärger und rechtlich sauber!! Wäre der Idealzustand, aber nicht explizit nötigUnd nochwas, ich nutze keine Canabisprodukte, ich bin voll da, nicht doof und führe nichts im Schilde, immer locker bleiben! Von hinten: Ich bin locker , beim nächsten Punkt weiss ich es nicht, hab ich nie gesagt, keine Ahnung, und ich selbst nutze Canabisprodukte: Ich hab ein absolut geniales 12 Meter Natur-Hanfseil. 12mm im Durchmesser und man kann einen T34 dranhängen. Jeden Abend fliegen über das Luftdrehkreuz Oberlausitz 2 AN24 oder Transall (man hört es, weil Turboprop) und Jeder hier weiss, dass das die "Mohnflieger" der Regierung sind, die Radeberger nach Afganistan bringen und Mohn zurück.
Was bitteschön willst Du Weisst Du wirklich nicht, wie das läuft?
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