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> Betriebserlaubnis für Moped MKH Anhänger, Beantrag beim KBA in Flensburg möglich
Grundmann
Geschrieben am: 16.08.2011, 12:51
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Hey Frank, schön wieder was von dir zu hören smile.gif

Hast du schon meine Frage an dich weiter oben gelesen? wink.gif

Wenn nicht, stell ich sie hier nochmal.. cool.gif

Also ich hab jetzt das Gestell von meinem Anhänger komplett von der Grundierung und Rostschutz abgeschliffen und jetzt habe ich den ganzen Anhänger nach einer Idendifizierungsnummer abgesucht, aber da ist wirklich keine eingeschlagen... Was mache ich nun? blink.gif

Liebe Grüße Max


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ddrschrauber
Geschrieben am: 16.08.2011, 13:47
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QUOTE (ddrschrauber @ 11.08.2011, 18:58)
QUOTE (hallo-stege @ 08.08.2011, 15:01)
Hallo Zusammen,

ich hab bisher folgendes herausgefunden:

VEB Kema, Görlitz
Typ Rollka III
Baujahr (ab) 1962
KTA Typschein 514
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: zuerst 50, später 40 km/h

Hallo Frank, hast du auch Informationen , ab wann die Geschwindigkeit von 50 auf 40km/h reduziert wurde?

Der Tim

Frank? ph34r.gif

Der Tim


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hallo-stege
Geschrieben am: 16.08.2011, 20:02
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Hallo Max,

wenn sich wirklich keine Fahrgestellnummer findet, ist das ein Problem. Ich würde dann versuchen, ob man noch irgendwie an Infos über das MTS Brandenburg herankomme, keine Ahnung, ob es das noch gibt. An sonsten könnte die Zulassungsstelle eine Fahrgestellnummer zuteilen (§ 59 StVZO). Das wird aber etwas komplizierter und eventuell auch nicht ganz billig.

Hallo Tim,

die Höchstgeschwindigkeit wurde schon ganz kurz nach Erteilung der Genehmigung auf 40 heruntergesetzt. Ich interpretiere den Vorgang so, daß der Anhänger zwar für 50 km/h gedacht und gebaut war, aber es seitens des KTA bzw. von Simson einen Einspruch gab, sodaß dann die Höchstgeschwindigkeit des Gespannes auf 40 begrenzt wurde.

Gruss von Frank


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Grundmann
Geschrieben am: 17.08.2011, 05:27
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Wärst du so lieb und könntest du da nochmal nachschauen Frank? smile.gif Was würde das denn dann so ungefähr kosten huh.gif


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NorbertE
Geschrieben am: 17.08.2011, 20:35
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Frank, Alles in Allem eine feine Sache. Nur...mich beschleicht ein fades Gefühl. Es ist absolut nicht persönlich gemeint!!

Wir gurken mit den Hängern an den Mopeds seit anno dummemal rum. Die Hänger gibts, weil es sie "gab", die Kupplungen auch und kein Mensch hat daran Anstoss genommen. War so..ist so.

Nun haben wir (wohlgemerkt auf Anfrage!) Abnahmen, BE`s und so weiter und "können" (müssen) für die Hänger die jeweilige ABE kostenpflichtig!! beantragen.

Ein Schal©k, wer böses dabei denkt. laugh.gif

Ich zweifle keine Sekunde an Deiner Rechtschaffenheit, habe aber so meine Problemchen mit der Regulierungswut der Sachverständigen. Die müssen für meine Begrifflichkeit immer das Fahrrad nochmal neu erfinden. laugh.gif Ein Stempelchen muss drauf und eine Unterschrift. wink.gif

Mein Eindruck ist (und ich habe selber dazu beigetragen!), dass wir mit der Diskussion über die Hänger schlafende Geldhunde geweckt haben. wink.gif

Edit: Muss ich jetzt, wenn ich nach der Jever-Diät meinen Rollka III auf dem Nachhauseweg als Gehhilfe benutze, die BE dafür am Mann haben oder geht das wie bisher? laugh.gif


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hallo-stege
Geschrieben am: 17.08.2011, 20:59
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Hallo Norbert,

in einem Punkt darf ich Dich beruhigen: da ich seit 7 Jahren nicht mehr auf einer technischen Prüfstelle oder bei einer ÜO arbeite, "verdiene" ich auch nichts daran ...

In einem zweiten Punkt liegst Du falsch: die ABE Kärtchen für die Anhänger gab es in der DDR schon seit etwa 1957 (StVZO - Reform DDR, weiter reicht mein Archiv im Moment nicht zurück). Ob in der DDR jemand nach dem Kärtchen gefragt hat, kann ich nicht sagen, aber es musste zumindestens mit dem Anhänger ausgeliefert werden.

Wenn Du einen solchen Anhänger als Fußgänger oder hinter einem Fahrrrad mitführst, brauchst Du keine Betriebserlaubnis (das war in der DDR anders. )

Gruss von Frank



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NorbertE
Geschrieben am: 17.08.2011, 21:18
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Frank, die Änderung der STVO/STVZO war 58. Der Lehmann weiss es, glaub ich genau.
Es hängt dort mit diversen Änderungen am SR2 zusammen.

Und wenn dat Alles so ist, wie Du schreibst, kann ich mich ja beruhigt im nächsten Jeverdiätrausch vom Rollka nach Hause bringen lassen. laugh.gif

Ist schön, dass Du meinen Einwurf nicht verkniffen siehst. thumbsup.gif


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Grundmann
Geschrieben am: 17.08.2011, 22:59
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Hast du meine Bitte an dich gelesen Frank? smile.gif

QUOTE
Wärst du so lieb und könntest du da nochmal nachschauen Frank?  smile.gif smile.gif Was würde das denn dann so ungefähr kosten  blink.gif


Liebe Grüße Max


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hallo-stege
Geschrieben am: 18.08.2011, 05:41
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Hallo Max,

die Kosten müsstest Du bei Deiner Zulassungsstelle und bei der technischen Prüfstelle erfragen, da kann ich leider nicht viel zu sagen. Ich befürchte nur, das es relativ teuer sein wird.

Gruss von Frank


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Grundmann
Geschrieben am: 18.08.2011, 06:13
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Hm also muss ich da zum TÜV oder wie? dry.gif Scglagen die da ne neue Nummer ein oder wie läuft das dann ab?

Max


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hallo-stege
Geschrieben am: 18.08.2011, 06:35
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Hallo Max,

§ 59 StVZO sagt dazu:

"(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. ..."

Also: Zulassungsstelle befragen, die entscheidet alles weitere.

Gruss von Frank


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Grundmann
Geschrieben am: 18.08.2011, 07:22
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Okay vielen Dank smile.gif

Wäre ich da hier richtig? Zulassungstelle

Gruß Max


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Schmied
Geschrieben am: 18.08.2011, 07:39
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QUOTE (hallo-stege @ 18.08.2011, 07:35)
...so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. ..."

Eigentlich wollte ich mich hier raushalten, aber das war mein Stichwort...
Denn ab hier wirds Lustig!

Ich beschäftige mich seit Ende 2006 mit Mopedanhängern und deren Betrieb im Rahmen der StVO.
Daher muß ich sagen, dass alles was hier schon geschrieben wurde eigentlich sehr gut klingt, nur leider mit der (mir zu teil gewordenen) Praixis im Widerspruch steht.
Hauptproblem ist und bleibt, dass neben der BE für den Anhänger eine Anbauabnahme vorgeschrieben war und ist. Und an diesem Punkt war bisher immer Schluß! Weder TÜV noch DEKRA (diese wäre für mein Anliegen zuständig), Polizeidienststelle, bis hin zur Sächsischen Verkehrspolizeibehörde wollen sich der Problematig der Mopedanhänger stellen.
Und um nochmal zur Rahmennummer zu kommen:
Auch da bin ich auf allen möglichen Ämtern vorstellig geworden, aber...
Die Zulassungsstelle ist, wie der Name es sagt, in erster Linie für zulassungspflichtige Fahrzeuge zuständig. Da es sich aber um ein nichtzulassungspflichtiges Fahrzeug handelt ist eine Erteilung einer FIN für den Privatkunden nicht möglich!

Na dann, viel Spaß! cool.gif


Ach und noch ganz Offtopic:
Wenn schon das Thema (warum auch immer hmm.gif ) im Forum gepinnt wird, wäre es von Vorteil, wenn wenigstens auch die Überschrift formal Richtig wäre.
Um einen Anhänger im Bereich der StVO zu bewegen benötigt man (ua.) eine Betriebserlaubnis, nicht eine -anleitung! rolleyes.gif


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Grundmann
Geschrieben am: 18.08.2011, 08:21
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Hm naja das klingt ja nicht so berauschend dry.gif

Mal ne Frage an dich Schmied, wei hast du das überhaupt mit deinem Schwalbeanhänger gemacht. Ich muss schon sagen, also der sieht wirklich "geil" aus, aber der ist ja auch nie Serienmäßig produziert worden und von daher hat der ja auch keine ABE?

Liebe Grüße Max smile.gif


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hallo-stege
Geschrieben am: 18.08.2011, 14:59
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Hallo Schmied und Max,

das Zuteilen von Fahrgestellnummern - egal ob für zulassungspflichtige oder zulassungsfreie KFZ - ist für die technischen Prüfstellen und Zulassungsstellen sozusagen Tagesgeschäft. Normalerweise sagt die Zulassungsstelle dann, das es nötig ist, und die TP vergibt eine TP Nummer. Das gilt aber für Neufahrzeuge, z.B. Eigenbauten, die ja noch keine Nummern hatten.

Bei Fahrzeugen wie dem von Max angesprochenen Anhänger ist es deswegen problematisch, weil die Vermutung naheliegt, das er schon eine Fahrgestellnummer haben müsste. Und das wird das eigentliche Problem bei der ganzen Sache sein.

Zur allgemeinen Anhänger Problematik:

Die Geschichte mit der Gespannabnahme ist heute nicht mehr relevant (und deswegen steht auch nichts dazu in den Anhängerpapieren). Für die Kupplung am Moped muß streng nach den Regeln eine Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO erfolgen, wenn sie nicht serienmässig am Fahrzeug montiert war.

Falls eine Behörde mit den DDR Mopedanhängern Probleme hat, helfe ich im Rahmen meiner Zeit- und Möglichkeiten gerne weiter.

Um den meisten Problemen und Zweifeln gerecht zu werden, steht in den KBA Datenbestätigungen für die Mopeds (neues Format, Tabelle) die jeweils zulässige Anhängelast und auch die Datenbestätigungen für die Anhänger entsprechen dem neuen Format.

Gruss von Frank


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