Wenn dieses Ding der Besitzer zu DDR-Zeiten mal offiziell zugelassen hatte (Um- oder Eigenbauten gab es zuhauf, z.B. Kleintraktoren als komplette Eigenkreation), und die DDR-Zulassung noch hat, hat er eine Art "Bestandsschutz" und kriegt es mit der Hürde TÜV/Dekra auch wieder auf die Strasse.
Die Antriebe wurden meist mit Kette auf die Hinterachse gemacht, wobei nur ein Rad angetrieben wurde. Mit durchgehender angetriebener Hinterachse kommt man sonst ganz schlecht um eine Kurve.
Fahren kann man es mit dem Motorradführerschein. Ist ja bei einem Beiwagengespann auch so.
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus