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> Kennt Ihr das schon ???
fahrfisch
Geschrieben am: 31.01.2011, 15:47
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Hallo Jungens,
ich bitte zuallererst diejenigen, die mit einer elektronischen Zündung oder Blinkergläsern oder Rücklichtkappe aus dem "West - Ersatzteilhandel" fahren, diese zu demontieren. biggrin.gif
Offensichtlich habe ich in der STVZO nicht gelesen, dass das Luftfiltermaterial nicht geändert werden darf.
Es steht drin in der STVZO, dass Dinge verboten sind, die das Aussengeräusch oder das Abgas verschlechtern.
Ansonsten finde ich nur Dinge, die Sicherheitsrelevant sind. (Genügt mir auch nicht, wenn ich bedenke, dass es Nachbaurahmen S 51 gibt, ohne Rahmennummer...)
Ich finde, die Diskussion ist ein wenig zu emotional und zu wenig Sachorientiert.
Meine Gedanken dazu:
1. Grundsätzlich finde ich nicht schlecht, wenn es auch bei alten Fahrzeugen zum Einsatz moderner, den Zweck besser erfüllende Werkstoffe, kommt. Simson hätte sicherlich, so sie noch da wären, bei der ET - Versorgung auf zeitgemäßés zurückgegriffen. Simson ist nicht mehr da, also müsste der (in dem Fall Peter) klären, ob hier etwas nach STVZO zu bedenken ist.
2. Finde ich es schon mal nicht verkehrt, dass man sich als Händler wenigstens Gedanken macht, wie man im Ansatz die Vergleichbarkeit der Luftwiederstände überprüfen kann. Dass das keine Prüfstandmessung ist, ist mir auch klar. Im Zweifel ist es sicher die Pflicht des Händlers, die Eignung nachzuweisen. Material aus dem Fahrzeugbau sollte diese Eignung schon mal haben.
3. Auf jeden Fall, da gebe ich Matze Recht, wird Schaumstoff bei Durchfeuchtung seine Strömungseigenschaften verändern. In wie fern dies zur Verstopfung führt, kann Peter mit seiner Versuchsanordnung sicher auch feststellen. Auch moderne Motoren pfatschen mal durch den Vergaser, die Einlassmembran geht kaputt, Gemisch drückt in den Ansaugtrakt...
4. Privatmeinung!! Die Ansaugluftführung ist aus meiner Sicht der Luftweg, also eher das Gehäuse und die darin befindlichen Luftkanäle, Schläuche oder Rahmenteile, die zur Luftberuhigung herangezogen werden. Diese sind auf den Motor abgestimmt und führen zu einer Luftberuhigung/Schalldämpfung. Legt man hier Hand an und setzt z.B. beim S51 direkt auf den Vergaser einen K&N - Rennluftfilter, so ändert man die Führung der Luft. Dies führt zu lauterem Ansauggeräusch und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und so habe ich es aus der STVZO herausgelesen.
Das andere Filtermaterial hat darauf, denke ich, kaum oder keinen Einfluss. (Natürlich wird die Luft auch durch den Filter "geführt", aber Querschnitt und Länge sind unverändert...)
Das Einzige, was m.E. vielleicht dagegen spricht, steht unter 3. und die Aussage, ob die STVZO hier klar etwas regelt, sollten Leute machen, die davon etwas verstehen. Also bitte diejenigen zu Wort melden.
5. Wieso gibt es dafür ein Patent? Luftfilterschaumgummi als Luftfiltermaterial in Filtergehäuse einbauen? _uhm.gif

Habe fertig smile.gif
Hendrik


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Restaurator
Geschrieben am: 31.01.2011, 20:56
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QUOTE (Doc Holliday @ 31.01.2011, 12:50)



@ Peter

eines hast Du aber bei der Sache grundsätzlich vergessen ....

Unsere 2 Takter haben so etwas nicht. daher wird der "Zauber Schaumstoff" ständig durch rückströmendes Gemisch benetzt und durchtränkt....

Daher ergibt sich dasselbe Phänomen wie bei einem Schwamm .....

jetzt kommst Du


Gruß Matze

Hallo Matze,

Natürlich habe ich den von dir beschriebenen Umstand berücksichtigt. Deshalb wurde zum einen, ein entsprechend beständiges Material ausgewählt, und zum andern mit diversen Mopeds über einen längeren Zeitraum (knapp ein Jahr) Praxistests gemacht. Ein Vollsaugen mit Gemisch hat sich bisher nicht gezeigt, lediglich eine leichte Benetzung der Oberfläche zur Vergaserseite. Das ist aber völlig normal und unschädlich. Im Prinzip wird meine Aussage ja bereits von denen unterstütz, die nach eigenen Angaben bereits ähnliche Versuche erfolgreich unternommen haben.

Hallo Hendrik ,

Danke für deinen sachlichen Beitrag zum Thema. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Leuten, die meine Idee sehr positiv sehen, und auch bereit waren es mal auszuprobieren. Auf jeden Fall haben die Versuche, das Material und die Herstellung von Prototypen, schon mal einiges an Geld gekostet. Hinzu kommen die Werkzeugkosten für das fertige Produkt usw.

Trotz einiger mehr emotional als sachlich geführter Beiträge, aber auch entsprechende Erlebnisse in der Sache, glaube ich daran.

Aus diesem Grunde habe ich auch zuerst ein Gebrauchsmuster dafür beantragt. Hierbei geht es im Wesentlichen um den Einbau von Filterschaumstoff in Originalen Luftfilterpatronen mit vorher anderen Materialien, bzw. dessen Verwendung in Replikat-Filterpatronen.

Ich freue mich auf jeden Fall darüber, dass das Stiefkind Simson Luftfilter auf einmal ein Thema ist. Nach meinen Werkstatterfahrungen, war das bisher von Ausnahmen abgesehen nicht so. Und das ist immerhin auch schon was! thumbsup.gif

Gruß Peter


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fahrfisch
Geschrieben am: 31.01.2011, 22:41
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...mich interessiert trotzdem, ob die STVZO hier greift oder nicht. Meine laienhafte Auslegung war ja nur Privatmeinung. Die Fachleute bitte ran!

Hendrik


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Schmied
Geschrieben am: 31.01.2011, 22:44
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Ich hab das Problem bei meinem Auto durch und da war die Aussage des Prüfers klar und deutlich:
"Luftfilter, egal bei welchem Fahrzeug, nur mit ABE oder andere Zulassung/Abnahme!"


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Saxonia
Geschrieben am: 31.01.2011, 23:53
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QUOTE ('Verkehrsrecht Forum')


Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Warum die Änderung vorgenommen wurde, ist der amtlichen Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):



http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312



Bitte beachten es geht nur um das Erlöschen der BE nicht um Ordnungswidrigkeiten.


In dem Sinne viel Erfolg.


Hätte ich doch fast vergessen:)




Was unterscheidet Ihr Filtermaterial von einem Küchenschwamm?




Und bitte verschonen sie uns mit Geschichten - Fakten wären nach 4 Seiten Diskussion langsam mal erwünschenswert, oder?
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Restaurator
Geschrieben am: 31.01.2011, 23:59
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QUOTE (Schmied @ 31.01.2011, 22:44)
Ich hab das Problem bei meinem Auto durch und da war die Aussage des Prüfers klar und deutlich:
"Luftfilter, egal bei welchem Fahrzeug, nur mit ABE oder andere Zulassung/Abnahme!"

Das ist ja auch völlig logisch.

Beim Auto, wenn es keine z.B. 50Jahre alt ist, sind in deren ABE alle möglichen Details festgehalten, dokumentiert und natürlich genehmigt.

Wieso, sollte jemand auch auf die Idee kommen, einem Fahrzeug, was dem Stand der Technik entspricht, einen anderen Luftfilter einzubauen, der ja auch erst mal überhaupt verfügbar sein muss? Eventuell Tuning? Dafür braucht man halt eine Genehmigung.

Im Übrigen besteht ja der hier zitierte Luftfilter, ja wohl meistens aus einem völlig anderen Gehäuse + entsprechenden Filtereinsatz!

Dass Oldtimermopeds wohl nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, das sollte wohl allgemeiner Konsens sein. Das gilt natürlich auch für die Luftfiltertechnik als solche.

Gruß Peter



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Saxonia
Geschrieben am: 01.02.2011, 00:10
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QUOTE
Beim Auto, wenn es keine z.B. 50Jahre alt ist, sind in deren ABE alle möglichen Details festgehalten, dokumentiert und natürlich genehmigt.


Haben sie die ABE der Simsonkleinkrafträder vom KBA?

Da die Patronen über 25jahre verbaut wurden wird es sichelich Unterschiede in den ABE's der Fahrzeuge geben nichtwahr?

QUOTE
Wieso, sollte jemand auch auf die Idee kommen, einem Fahrzeug, was dem Stand der Technik entspricht,


Nie entspricht ein vom Band laufendes fahrzeug dem aktuellen Stand der Technik....


QUOTE
Im Übrigen besteht ja der hier zitierte Luftfilter, ja wohl meistens aus einem völlig anderen Gehäuse + entsprechenden Filtereinsatz!


Nein, auch die im Originalgehäuse passenden Austauschtuningfilter besitzen eine E-Zulassung

Beim Filtermaterial haben sie Recht, sozusagen wie bei Ihrer 'Erfindung'.


QUOTE
Dass Oldtimermopeds wohl nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, das sollte wohl allgemeiner Konsens sein. Das gilt natürlich auch für die Luftfiltertechnik als solche.


Das legitimiert zur nicht zugelassenen Veränderung?

Wie säh da wohl eine DKW E200 mit Riemenantieb aus biggrin.gif


Wissen Sie, ich kann bei meinem 40Jahre alten W115 keine anderen Felgen als die Originalen und Barockfelgen aufziehen und Sie mauscheln am Lufttrakt herum.


damit Sie mal wenigstens die Freigabe von einem Hersteller gesehen haben

§19 bezogen auf 22

http://www.strichacht-forum.de/knowhow-v2/...nation_W115.pdf



_uhm.gif





DANKEe fürs zuhören und ignorieren biggrin.gif
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Schmied
Geschrieben am: 01.02.2011, 00:16
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Meine letzte Äußerung zu diesem Thema:
Erstmal, auch vor 50 Jahren gab es schon Richtlinien für Fahreugbau und Technik! dry.gif

Und der letzte satz ist ja eigentlich ein Widerspruch in sich. Nur weil Oldtimerfahrzeuge (egal ob Auto oder Moped) nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, entbindet dies nicht sich an (damals) geltende Regelungen zu halten.
Zum Beispiel ist auch ein 15 W-Scheinwerfer antiquiert und dennoch darf ich, selbst mit der Begründung die Fahrsicherheit um Vieles zu erhöhen, nicht einfach auf 55W oder gar Xenon umrüsten.

Mir ist es egal, stopft Euch in den Luftfilter rein was Ihr wollt!!!
Und selbst die glorreiche Idee, "modernen" Filterstoff in ein altes Gehäuse zu bauen mag zwar Inowativ klingen, bedarf beim näheren Betrachten aber keiner handwerklichen Höchstleistung. rolleyes.gif

Übrigens, selbst in Simson-Reperaturhandbüchern ist eine Veränderung am Luftfilter, ja sogar die zweckentfremdete Benutzung des Luftkasten (S50/51) untersagt.
Ich kann mich sogar erinnern, bei einer damaligen Verkehrskontrolle den rechten Seitedeckel öffnen zu müssen, um Veränderungen an der Ansauganlage kontrollieren zu können. Selbst der mitgeführte Putzlappen musste entfernt werden... dry.gif

Also, von mir aus erfindet das Rad neu....ich brauch es nicht!!! tongue.gif


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 01.02.2011, 00:56
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Man merkt langsam, dass dem Peter die Argumente ausgehen. wink.gif

Wir leben nun mal in Deutschland, da kann man nicht einfach mal schnell was erfinden und wo ran bauen. Jedes Teil muss geprüft und zugelassen werden, da geht kein Weg dran vorbei!

Eine Zulassung ist ja auch dazu da, um zu bestätigen, dass das neue Bauteil nicht gegen die Vorschriften verstößt. smile.gif

Ich denke auch wir können hier noch seitenlang weiter diskutieren, der Peter wird von seiner Meinung wohl nicht abrücken. Es hat also keinen Sinn hier weiter zu machen es bringt schlicht weg nichts. rolleyes.gif

Er hat ja auch schon Geld investiert und möchte mit "seiner" Erfindung Geld verdienen. Ein Zulassungsverfahren würde demnach noch mehr Geld kosten. Sollte der Luftfilter dann nicht zugelassen werden, bleibt er auf seinen Kosten sitzen und hat nichts gewonnen.

Ihm bleibt also (wie auch anderen Herstellern) nichts anderes übrig als seinen Luftfilter mit dem Hinweis "Im Bereich der STVO nicht zugelassen" zu verkaufen genauso wie z.b. die Nachbaublinker, Rücklichtkappen etc. weil sie auch keine Zulassung haben.

Jeder der das kauft ist dann selbst dafür verantwortlich, wenn er das Teil im Bereich der STVO verwendet und bei einer Kontrolle zur Rechenschaft gezogen wird. wink.gif


Viele Grüße Jörg


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Grüße Jörg

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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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schlagzeucher
Geschrieben am: 01.02.2011, 01:47
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Jörg,

ich denke auch das alles gesagt ist. Wenn jemand Interesse hat, kann er sich ja gern bei Peter melden.

Mach es zu und gut ist,

Nick

Danke Nick für deinen Beitrag. Thema ist ab jetzt geschlossen. Jörg





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