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> Blinker alte Ausführung,wo liegen die Unterschiede
TobiSR4
Geschrieben am: 11.05.2010, 21:35
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ich möchte mir für meine Kr51 die alten Ochsenaugenblinker zulegen.
Nun hab ich im Internet diverse Nachbauten gefunden.(alle beige)
1. Ochsenaugen für MZ ES alte Ausführung
2. Ochsenaugen für IWL Berliner Roller
3. Ochsenaugen für KR51

alle unterscheiden sich preislich aber auf den Verkaufsfotos lässt sich kein Unterschied erkennen.Wo gibt/gab es Unterschiede?
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schwalbe rider
Geschrieben am: 11.05.2010, 21:50
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Die waren alle gleich (fast) hmm.gif
WEIL, es gab noch geknickte (wenn ich mich da nicht irre _uhm.gif )
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ddrschrauber
Geschrieben am: 12.05.2010, 14:58
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Die ES hat auf jeden Fall geknickte, du brauchst die geraden.

Der Tim


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Fahrzeuge:
Simson:
SR2
SR2E
S50B2
Schikra
MZ:
ETZ 150
und noch ne Honda CB 500

Homepage der Simson Söhne
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Cloyd
Geschrieben am: 12.05.2010, 20:19
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Man muss dazu sagen, dass die Nachbauten nicht E Geprüft sind und somit genau genommen nicht zulässig sind.
Viele Verschweigen diese Tatsache.

mfg Toni


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1957 SR2,beige,Originalzustand
1958 SR2,beige,Opas Arbeits-Essi
1964 Schwalbe,orange,im Neuzustand
1964 Schwalbe,soll tundragrau werden
1964 Schwalbe, blau, patiniert
1964 Pedal-Spatz, soll maron werden
1964 Spatz, rot, patiniert

Nur wer sein Moped fährt, liebt sein Moped.
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schwalbe rider
Geschrieben am: 12.05.2010, 23:10
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Sind diese wenichtens als Nachbau der Originalen zulässig??
Weil alle nachbauten der Kappen (egal ob Blinker oder Rücklicht) kein E-prüfzeichen besitzen mad.gif
Ich finde es einfach nur Mist was die Hersteller (MZA) mit den teilen so treiben...
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NorbertE
Geschrieben am: 13.05.2010, 08:43
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Den Herstellern kannst Du eine Schuld nicht geben. Die sagen ja nicht, Du musst die Nachbauten im öffentlichen Verkehr bewegen. wink.gif
Schlimmer wärs eigentlich, die würden die alten Prüfzeichen draufmachen, denn dann wärs ne "Fälschung".
Und eine Einzelprüfung nach heutiger Norm würde den Preis schnell nach oben schnippen lassen.

Es liegt also im Sinne des Einzelnen, was er damit tut. Manche legen sich sowas ja auch in die Vitrine. laugh.gif


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Karl Kraus
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schwalbe rider
Geschrieben am: 13.05.2010, 09:15
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Aber es ist doch nicht soo schwer, mal eine Kappe prüfen zulassen und dann die E-nummer in die Form zugravieren... Oder??
Das würde zwar ein paar 1000€ kosten, aber die produzieren ja schließlich nicht nur 10 Kappen...
und ich würde auch für ein paar schicke Glarklaskappen etwas mehr ausgeben!
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Raging-Ric
Geschrieben am: 13.05.2010, 09:41
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Die paar 1000 Euro sind den Herstellern schon zuviel.
Rausgeschmissenes Geld.
Die haben ihre Standard Blinker die geprüft sind und das reicht denen. Sonstige Blinker sind Luxus und nicht zwingend notwendig.

Ric


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SR4-3---Sommer "Schönwetter Moped"

S70E/2---Dorfmoped
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NorbertE
Geschrieben am: 13.05.2010, 10:16
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Das sehe ich nicht so. So ein Prüfverfahren ist recht aufwändig und durch die künstlich geschaffene Gesetzeslage auch teuer. Das Klientel der "Orginal-Blinkerkäufer" ist aber recht klein. Das würde (vom Aufwand mal abgesehn) den Preis drastisch erhöhen.
Ausserdem stände dann auf den Schalen eine andere Nummer/Bezeichnung drauf und schon wäre das Gemecker "nicht orginal" wieder da. wink.gif

Es ist, so finde ich jedenfalls, eigentlich eine halbwegs vernünftige Kompromisslösung. Man muss die Dinger nicht kaufen, dranschrauben, fahren...

In einem gebe ich Euch aber Recht: ein Hinweis, dass es sich um ein Produkt ohne Zulassung nach Pipapo handelt, wäre schon angebracht. wink.gif


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Raging-Ric
Geschrieben am: 13.05.2010, 10:36
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siehe zweifarbige Rücklichtkappen wink.gif


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Sachswolf
Geschrieben am: 13.05.2010, 10:42
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Unregistered









Mal so in den Raum werf..

..das soll man ein Blinker prüfen, der neu so eh nicht mehr zugelassen wird?

Es dürfen doch keine neuen Blinker nachträglich mehr an beweglichen Teilen das Fahrzeuges angebracht werden. hmm.gif ..dementsprechend würden die auch bei 1 Mio. Euro Prüfgeld nicht zugelassen werden. rolleyes.gif (Bestandsschutz gild wie immer)

Die Frage bei den Blingern der Vogelserie ist so doch hinfällig.

Sax
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Dazzle
Geschrieben am: 13.05.2010, 11:37
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Man kann die juristische Krümelkackerei auch noch weiter treiben.
Wenn der Verkäufer/Hersteller nicht auf die reine Vitrinenfunktion hinweist ist doch er im E-Fall am Arsch bzw. MIT im selbigen wink.gif... oder irre ich mich da?


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user posted imageMfG Dirk
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Sachswolf
Geschrieben am: 13.05.2010, 15:15
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So ist es, man soll nicht immer schlafende Hunde wecken. wink.gif
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