ABEs für Fahrräder mit Hilfsmotoren, TIP
mulchhüpfer |
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So habe recherchiert: Der Wegfall des §18 ändert an der Situation nichts: Es steht nach wie vor geschrieben: "Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch [...] Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind." Quelle: §76 Punkt 8 der aktuellen FeV http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...2010/gesamt.pdfAlso ich fasse mal zusammen: Es besteht ein "juristisches Vakuum". A) Laut FeV §76 ist keine ABE erforderlich, denn: das MAW ist nach wie vor durch den Einigungsvertrag gedeckt (d.h., das DDR-Recht gilt für dieses Fahrzeug noch immer, also ist keine ABE zum Betrieb erforderlich). B ) Laut FZV §4 wäre im Falle des MAWs jedoch eine Betriebserlaubnis Bedingung für den Betrieb. Da A) sich konkreter als B ) auf Details bei Ausnahmeregeln bezieht, (in Bezug auf Fährräder mit Hilfsmotor), ist juristisch A) als entscheidend anzunehmen. Ergo: Keine ABE nötig! Offenbar wollen das die Behörden nicht immer glauben. Wer auf Nummer sicher gehen will um stressigen Diskussionen zu entgehen, kann sich daher zur Sicherheit eine Betriebserlaubnis für sein MAW ausstellen lassen. Ich denke aber, wenn man sich den §76 der FeV ausdruckt und immer bei sich führt, hat man genug in der Hand damit der Verkehrspolizist Ruhe gibt PS: Dass das MAW in der DDR auch als "Anbaumotor" und nicht als "Fahrrad mit Hilfsmotor" bezeichnet wurde, ist egal, denn führerscheintechnisch wurde Fahrrad+Motor letztlich der Gruppe "Fahrrad mit Hilfsmotor", die bis 40 km/h reichte, zugeordnet. Das hat hallo-stege hier im Fred bereits aus einer DDR-STVZO zitiert. Das MAW ist in den Ausnahmeregelungen durch die Erwähnung >>Fahrrad mit Hilfsmotor nach DDR-Recht<< also mit abgedeckt. PPS: Dass es für die MAW-Motoren tatsächlich nie eine ABE gegeben hat, kann das KBA nachweisen (falls dies in einer Diskussion mit Behörden mal nötig sein sollte). Damit wäre gleichzeitig der Beweis erbracht dass eine ABE damals für MAWs nicht eforderlich war und dank Einigungsvertrag auch heute nicht erforderlich ist. Was übrigens witzig ist: Laut süddeutscher Zeitung hat der Fahrer einer Zündapp sich erfolgreich DDR-Recht eingeklagt ^^ Er war mit ner alten Zündapp, die 60 km/h fährt, mit Führerschein B unterwegs. Er wurde wegen Fahren ohne Führerscheins zur Kasse gebeten. Der Fahrer klagte. Warum hat er trotzdem Recht bekommen: In der Ausnahmeregelung steht nicht, dass das DDR-Gesetz nur für DDR-Fahrzeuge gilt ^^ Da ist den Formuliern ein nettes Fehlerchen unterlaufen. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau...mopeds-1.991376QUOTE (moosmutzel @ 28.06.2013, 20:47) | @Schwabe: Könntest du nicht das Bild aus deinem Subtext rausnehmen? |
Das hättest du ihm auch als PM schreiben können Aber ich stimme zu, das Bild kenne ich inzwischen ebenfalls sehr gut...
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mulchhüpfer |
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Abschließend noch zu der Frage: Ist das Maffs ein Mofa oder Kleinkraftrad?
Nach längerer Recherche komme ich zu dem Ergebnis: Kleinkraftrad! Im Einigungsvertrag bzw. aktueller FeV wird zwar klar gesagt, dass ein Fahrrad mit Hilfsmotor nach DDR-Recht auch als Fahrrad mit Hilfsmotor nach BRD-Recht anerkannt wird. ABER, wer sagt denn, was ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" ist? Im Gegensatz zum Begriff Kleinkraftrad, der eindeutig nur auf Fahrzeuge bis 45 km/h (+ Ausnahmeregeln) eingegrenzt ist, scheint es für den Begriff "Fahrrad mit Hilfsmotor" rechtlich keine klare Definition zu geben. Es gibt Leichtmofas, Mofas, und Kleinkrafträder. Je nach Höchstgeschwindigkeit, wird ein Fahrrad mit Hilfsmotor einer der drei Kategorien zugeordnet. Weil nicht klar geschrieben steht, dass ein Fahrrad mit Hilfsmotor stets ein Mofa ist, kann das MAW also nicht zwingend als Mofa eingeteilt werden, sondern ist vielmehr aufgrund der Spitze von 40 km/h als Kleinkraftrad zu werten.
Dasselbe gilt übrigens auch für das Mofa SL 1, das demzufolge ebenfalls kein Mofa mehr ist!
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mulchhüpfer |
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QUOTE (Schwabe @ 01.07.2013, 16:17) | QUOTE (mulchhüpfer @ 01.07.2013, 11:05) | der Beweis erbracht dass eine ABE damals für MAWs nicht eforderlich war und dank Einigungsvertrag auch heute nicht erforderlich ist. |
Da wirst Du mit dieser Überzeugung auch vor Gericht gehen,
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... da sist die Frage. Denn letztlich stimmt was hallo-stege schreibt: In der FZV §4 steht, dass eine Betriebserlaubnis im Falle des MAWs vorliegen muss. Das widerspricht sich mit der FeV. Dabei sollte klar sein, dass diese winzige Ausnahmeregel die ja echt nur MAWs und Steppke(?) betrifft, in der FZV nicht noch einmal extra erwähnt wird. Aber klar wenn man Pech hat, wird einem die FZV gewichtiger ausgelegt als die FeV und dann hat man nen Zapfen.
QUOTE (Schwabe @ 01.07.2013, 16:17) | Dem Wunsch wegen Signaturphoto wurde nachgekommen. |
Danke
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Klappi67 |
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Hallo in die Runde, ich habe ein neues Fahrrad mit Benzinmotor geschenkt bekommen. Dieses Teil hat keine Betriebserlaubnis und ist wohl Marke Eigenbau. Nach meinen Recherchen darf ich mit dem Teil nicht ohne BA fahren. Hat jemand eine Ahnung, ob man und wenn ja was so was kostet, wenn man sie selber beantragt beim TÜV z.B.?
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LG Aline Urklappi 1967 RN 03187
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mulchhüpfer |
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@hallo-stege Stimmt allerdings. Als der §18 noch in der STVZO stand, war das anders. Seit sich die Ausnahmeregelung in der FeV befindet, ist deren Gültigkeit auf reine Fahrerlaubnisfragen beschränkt. Könnte man zumindest so interpretieren. Muss man aber nicht, wenn man die Herkunft dieser Ausnahmeregel also deren eigentlichen Zweck bedenkt. Also ich denke, das wird letztlich immer Auslegungssache bleiben. Ich selbst werde mir jedenfalls schon aus Prinzip keine Betriebserlaubnis für ein nachweislich industriell im Massenmaßstab hergestelltes Produkt ausstellen lassen. Das ist mir etwas zu viel der selbstverordneten Blödheit. Im schlimmsten Falle zahle ich mit erhobenem Haupt die geforderte Strafe. Im Versicherungsfall kann das natürlich teuer werden, wenn die Versicherung sich aufgrund fehlender Papiere aus dem Versicherungsschutz herausredet. Dazu muss aber erst mal herauskommen, dass das MAW keine offiziell BE hat. Und dann kann man immernoch mit der FeV argumentieren.. Ich denke, es ist wahrscheinlicher, vom Meteoriten getroffen zu werden, als dass der worst case eintritt.
@klappi67 einfach mal die älteren Beiträge lesen, darin werden alle deine Fragen beantwortet. Gruß
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