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> ABEs für Fahrräder mit Hilfsmotoren, TIP
ENIGMA
Geschrieben am: 25.06.2015, 16:36
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Es ist geschafft!!!!!!!! laugh.gif rolleyes.gif tongue.gif

So schaut sie nun aus,es ging soweit ganz unkompliziert und schnell,eine halbe Stunde und wir hatten für unsrere beiden Wanderer mit MAW die langersehnte BE mit der Sondergenehmigung zu den Acetylenlampen!!!

Heißt,wir als Besitzer dürfen (wenn wir wollen,möchten es aber sicherheitshalber nicht) sie sogar benutzen,wir als "Sachgerechte Personal" . Nur Fahrten bei Nacht ect. ...ist Tabu,damit können wir super leben.

Übrigens: Meine Freundin hatte ja noch keine ABE,sie musste nicht wie ich damals einen Eigentumsnachweis auf der Zulassungsstelle bringen,denn der wurde von mir damals bei der ersten ABE verlangt,und das musste ich extras bezahlen mit Eidesstattlicher Aussage,wo ich das Fahrzeug mal bekommen habe.
Also auch nur eine Möglichkeit,den Leuten mal wieder unnötig das Geld aus der Tasche zu ziehen.
PS: Der ganze Spaß hat 140,-€ für zwei mal MAW inklusive Stempel bzw. Unterschrift der Zulassung gekostet,ein Schnäppchen also,da wir einen 50,-€ Preisnachlass bekommen haben,wegen dem seit 2 Jahre langem Warten auf einen Termin bei dem Dekra Sachverständigem.

So,von mir aus kann und die Polizei gerne mal kontrollieren,wir sind auf der Sicheren Seite! _clap_1.gif
Diese gültige ABE ist praktisch eine Vorlage für all diejenigen,die eine solche oder ähnliche Sondergenehmigung beantragen.
Ich nehma mal stark an,wir sind die ersten, die das für ein Fahrrad mit Hilfsmotor und Karbidlampen bekommen haben,was ja wirklich mal im krassen Gegensatz steht zu den heutigen Rechtlichen Bestimmungen zum Thema Sicherheit beim Führen eine KFZ auf öffentlichen Straßen.


Ich wünsche alles Gute!
mfg Enrico

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Schwabe
Geschrieben am: 25.06.2015, 16:53
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Wenn Ihr damit leben könnt, ist das ja in Ordnung.
Aber eine Fahrradbeleuchtung an einem Fahrrad mit Anbaumotor als Kfz, das nachts nicht mit dieser fahren darf, sondern nur bei Tageslicht (für die Leichtmofas mit 30 ccm und bis 20 km/h gibt es sogar eine Ausnahmeregelung, daß sie tagsüber nicht mit Licht fahren müssen, weil sie nur Fahrradbeleuchtung haben, was man für Hühnerschrecks grundsätzlich durchklagen müßte), ist irgendwie ziemlich widersinnig.

Eine Fahrradbeleuchtung (egal welche Technik, ob Kerze, Karbid oder Strom) ist schließlich dazu hergestellt worden, daß man damit bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen etwas sehen kann (NICHT "gesehen werden", wie diese blöde neumodische Gesetzesvorschrift es bei motorisierten Zweirädern vorsieht !!! ).

Was Deinen Eintrag angeht, so ist das z.B. in England bei allen Kraftfahrzeugen gesetzlich so geregelt: Beleuchtung ist nicht vorgeschrieben; aber Kraftfahrzeuge, die keine Beleuchtung haben, dürfen bei Dunkelheit nicht mehr fahren. Dort könntest Du die Lampen also ganz weglassen ...


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ENIGMA
Geschrieben am: 25.06.2015, 17:12
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Naja,so blöde finde ich die Tagfahrlicht Regelung gar nicht,es geht immerhin um Leib und Leben von uns Zweiradfahrern.
Ich bin mir sicher,das kein Polizist jemals von uns verlangt,mit einem MAW muss man mit Licht auch bei Tage fahren,denn ein normaler Fahrradfahrer muß es nicht und übersehen werden kann man auch mit ner Fahrradfunzel. Doch darum gings hier ja auch gar nicht.
Es ist für uns einfach wichtig gewesen,bei einer etwaigen Kontrolle vorzeigen zu können,das wir statt elektrisches Licht diese technisch völlig veralteten Karbidlampen verbaut haben und fahren dürfen.
Und England ist nicht Deutschland,doch bei gutem Wille gehen auch hier scheinbar unmögliche Erlaubnisse.
Unlängst haben wir auf einer Rallye ein 20er Jahre Opel Motorrad mit Straßen Zulassung komplett OHNE Jegliche Beleuchtung!!! vorn wie hinten gesehen.
Da es viele nachfragen dazu gab,hatte der Besitzer bei der Abschlußprämierung erkärt,das das mit einem Kasten Bier und ner großen Portion gutem Willen bei dem Dekramann durchaus Möglich war,also auch mit einem"Nicht bei nacht" Eintrag wie wir ihn haben.
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Schwabe
Geschrieben am: 25.06.2015, 18:13
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Klar, ohne Beleuchtung bei Nacht kann auch nicht so gesund sein (und ohne Straßenbeleuchtung würde man gar nichts sehen), - obwohl ich hier in der Stadt ohne Probleme auch ohne Beleuchtung auskäme, da die Straßen allgemein beleuchtet sind (die gesetzliche Vorschrift von wegen Licht bei Tage ignoriere ich mit meinem großen Moped grundsätzlich, weil ich rein persönlich nicht bei strahlendem Sonnenschein das Licht anhaben will; bis jetzt mußte ich nur einmal 10 Euro zahlen, was es mir wert war/ist).


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Jenser!
Geschrieben am: 26.06.2015, 21:04
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QUOTE (Schwabe @ 25.06.2015, 18:13)
die gesetzliche Vorschrift von wegen Licht bei Tage ignoriere ich mit meinem großen Moped grundsätzlich, weil ich rein persönlich nicht bei strahlendem Sonnenschein das Licht anhaben will; bis jetzt mußte ich nur einmal 10 Euro zahlen, was es mir wert war/ist.

@Schwabe: Das sehe ich genau so.


Ich hab mir jetzt die letzten Seiten durchgelesen und muss mich der Frage nach dem Sinn anschließen.

Warum versuche ich 2 Jahre lang eine ABE für etwas zu erlangen, dass ich dann für den eigentlichen Zweck nicht nutzen darf?

Licht am Fahrrad benötige ich doch mehr in der Nacht. Wenn ich es aber gerade dann nicht nutzen darf, ist es doch seltsam oder?

hmm.gif


Nunja, Hauptsache ist, ihr seit glücklich damit.


Grüße, J.


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wollitell1704
Geschrieben am: 26.04.2016, 04:13
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich nun auch seit kurzer Zeit mit den MAW´s und natürlich auch sie legal auf die Straße zu bekommen. Ich habe unabhängig von dem was hier steht auch eine Anfrage ans KBA gemacht, die mich dann an die örtliche Zulassungsstelle verwies und die wiederum an den örtlichen TÜV.
Herausgekommen ist folgendes:
Der TÜV (hier in der Region Monopol für Abnahmen) hat mir gesagt, dass sie das nicht abnehmen können, weil es die heutigen Bestimmungen nicht erfüllt. Man müsste den MAW drosseln etc...
Aber: sie können mir ein Schriftstück aushändigen mit dem Hubraum und Geräusche vom Motor geprüft wurden, also quasi eine Abnahme/Datenbestätigung vom Motor. Weiterhin steht drin, dass der MAW KEINE Betriebserlaubnis benötigt, sofern er an Fahrrädern aus der ehem. DDR betrieben wird, dieses vor 1963 in Betrieb genommen wurde und dass der Motor nach Bedienungsanleitung an einem geeigneten Fahrrad montiert wurde.
Ich bin noch nicht soweit dass ich mit MAW diese Abnahme machen kann, aber das wird mein Weg sein. Anhand dieses Schreibens händigt mir meine Versicherung dann ein Kennzeichen aus und alles ist gut.
Schwierig dürfte nur sein, dass dort steht "nachweislich vor 1963 in Betrieb genommen", anhand der Rahmennummer kann man das Baujahr bestimmen, aber wie will man beweisen wann der MAW zum Fahrrad gefunden hat? Ich denke da ist dann eine kleine Rest-Grauzone.

Ich bin auf eure Reaktionen gespannt....
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mulchhüpfer
Geschrieben am: 27.04.2016, 10:11
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QUOTE (wollitell1704 @ 26.04.2016, 04:13)
Weiterhin steht drin, dass der MAW KEINE Betriebserlaubnis benötigt, sofern er an Fahrrädern aus der ehem. DDR betrieben wird, dieses vor 1963 in Betrieb genommen wurde

Die wollen ernsthaft vorschreiben dass das Fahrrad vor 1963 mit diesem Motor in Betrieb genommen wurde? Das sind ja ein paar Knusperköppe, wie du schon sagst ist sowas nicht nachvollziehbar. Es sein denn man findet ein altes Foto im Familienalbum wo die Rahmennummer des Fahrrads und des Motors erkennbar ist blink.gif laugh.gif

Noch unverständlicher erscheint, dass der örtliche TÜV nicht bereit ist, davon eine Einzelabnahme zu machen. Hier im Thread sind ja einige Dokuemnte gezeigt worden, die Einzelabnahmen belegen. Das sollte die Zweifel ausräumen und mit einer EInzelabnahme bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wenn du den TÜV hingegen davon überzeugt bekommst, dass das Fahrrad geeignet ist (es muss ein Touren(sport)rad sein) und vor 1963 gebaut wurde und somit ohne ABE betrieben werden darf, verbleibt eine rechtliche Grauzone. In diesem Thread wurde schon ausührlich darüber disktutiert, ob man ohne ABE mit dem MAW fahren darf oder nicht. Die Rechtslage ist dahingehend mehrdeutig und kann so oder so ausgelegt werden. Fakt ist aber, dass bisher kein Fall bekannt wurde, wo jemand ernsthafte Schwierigkeiten bekam, weil er ohne ABE mit seinem MAW fuhr. Und wenn dir der TÜV dieses Recht auch noch schriftlich bescheinigt, dann sollte eigentlich alles in Butter sein.


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Doc Holliday
Geschrieben am: 27.04.2016, 12:17
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Also hier mein Kommentar dazu:

Ich war mit meinem Rad 2014 beim TÜV in Niedersachsen.
Vollabnahme ohne Probleme... habe vorher mit dem Prüfer gesprochen, alte Unterlagen vorgelegt.

52,08 EUR bezahlt und gut. Der Prüfer hat eine Probefahrt gemacht. Zu bemängeln hatte er nur die Bremsleistung von Rücktritt und Stempelbremse vorn.

Aber das ging auch durch, da es ja nur um die ABE für den Motor geht.
Dann zuzm Straßenvekehrsamt. Dort gab es für 5 EUR eine "Zulassung" .


Der Prüfer hatte sich auch mit der Dekra in Dresden kurzgeschlossen da er den Motor so nicht kannte. Auf Grund der Unterlagen von der DEKRA aus Dresden hat er die Zulassung geschrieben.

Das mit dem Baujahr beschränkt sich auf die Rahmenform. Da DDR Rahmen bis zu diesem Baujahr wohl stärker waren.

Kontakt zum Prüfer kann ich herstellen. Dieser hat bereits auch ein weiteres Rad abgenommen.

Matze


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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wollitell1704
Geschrieben am: 28.04.2016, 02:54
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Hallo,

nicht über die Uhrzeit wundern, ich Schichtdienst kommt man zu den unmöglichsten Zeiten an den Rechner...

Ich habe ja nun auch quasi alle nochmal wild gemacht. Das KBA hat mich ganz eindeutig und nach nur ein paar Wochen direkt an die örtlichen Zulassungsstellen verwiesen und es scheint halt wirklich so, dass da jeder Landkreis sein eigenes Süppchen kochen kann.
Die Anfrage beim TÜV hat sich auch so gestaltet, dass die vor Ort sich mit einer anderen Dienststelle in Verbindung gesetzt haben (allerdings selber Landkreis) wo es einen solchen Fall schon einmal gegeben hat, und das haben die dann übernommen. Mit der Vorlage vom TÜV habe ich mich auch nochmals bei der Zulassungsstelle rückversichert, und der gute Mann gab mir ebenfalls nochmal grünes Licht.
Was mir nun auffällt ist die Tatsache, dass ihr für eine komplette Abnahme etwas über 50 Euro bezahlt habt, und der TÜV mir sagte dass er für die Geräuschmessung etc. mal eben so etwa 120 Euro veranschlagen würde... Muss man sehen wie groß der Aufwand ist.

@Doc Holiday: Verrätst Du mir in welchem Ort Du beim TÜV warst?

Ich hab das leider noch nicht "durchgestanden" weil mir kurz vor der Abnahme des Motors selbiger kaputt gegangen ist und ich mit der Reparatur noch beschäftigt bin...

Oh ja, Grund dafür dass sie das Gefährt nicht komplett abnehmen wollen sei die Tatsache, dass es nach heutigen Regeln abgenommen werden müsse. Also nix mit Stempelbremse und drosseln auf 25km/h...
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Doc Holliday
Geschrieben am: 28.04.2016, 11:40
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Landkreis Wolfenbüttel / Niedersachsen.


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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ENIGMA
Geschrieben am: 28.04.2016, 19:13
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Oh ja, Grund dafür dass sie das Gefährt nicht komplett abnehmen wollen sei die Tatsache, dass es nach heutigen Regeln abgenommen werden müsse. Also nix mit Stempelbremse und drosseln auf 25km/h...


Manche Behörden muss man nicht verstehen,denn es geht offentlsichtlich auch ganz unkompliziert bei uralt Ausrüstung wie bei mir, was die Beleuchtungsstechnik angeht. Und ich rede von Brandgefahr(Tank-Karbidrücklicht und Flamme)dann schlechte Ausleuchtung, sowie Standart 20er Jahre Technik... dry.gif

Ich habe letzes Jahr mit gleich zwei Wanderer Rädern jeweils mit MAW und Karbidlampenausrüstung vorne/hinten eine volle Abnahme inklusive Sondergenehmigung ohne jede Propleme zur Nutzung im Straßenverkehr bekommen.
Die fast 50km/h Höchstg. haben die grüne Kittel Männer der Dekra Dresden gar nicht interessiert,und Propefahren wollte auch so recht keiner,und der Zweitakt Otto Motorsound hatt eher für Begeisterung gesorgt,dennoch war die ganze Zeit der gute Wille da.
Und an den Rädern ist noch alles so ziemlich antik,sogar die originale DDR Maw Nachrüst Vorderkabel Federung habe ich abgenommen bekommen,die ist schon ganz schön schwammig zu fahren.
Warum muss immer alles so kompliziert gemacht werden frage ich mich? _uhm.gif
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Jenser!
Geschrieben am: 28.04.2016, 20:56
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QUOTE (ENIGMA @ 28.04.2016, 19:13)
die originale DDR Maw Nachrüst Vorderkabel Federung habe ich abgenommen bekommen

Wir waren weit vorne, sehr weit.
Keine Ahnung ob heute die Kabel gefedert werden aber ich glaube nicht.

"Vorwärts immer, rückwärts nimmer."

_console.gif


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wollitell1704
Geschrieben am: 29.04.2016, 02:01
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Ich will gar nicht sagen dass die guten Menschen beim TÜV hier alles verkomplizieren. Der gute Wille ist definitiv auch da! Mehrfach erlebt... Schade finde ich, dass es nichts bundeseinheitliches gibt, sondern irgendwie jede Behörde auf sich gestellt ist. Schon allein die Tatsache, dass in meiner Region die Dekra nichts zu melden hat. Die dürfen hier keine kompletten Abnahmen machen, nur Standard TÜV sonst nichts...
Ich freue mich schon auf die erste Kontrolle von der Polizei. Hier im Ort sind leider viele Halbstarke die meinen aus ner Zündapp 80 Klamotten rausholen zu müssen. Da will ich gar nicht wissen was die Herren von der Polizei im ersten Moment denken wenn ich mit dem Fahrrad angeknattert komme...
Ich glaube auch dass ein kleines Problem darin besteht, dass die MAW´s so weit im Westen unbekannt sind und "was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht..."
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mulchhüpfer
Geschrieben am: 29.06.2016, 14:38
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Ich vermute mal, wenn man Einzelabnahme-Regelungen zentral vorgeben würde, käme es in der Praxis zu vielen wirren Situationen, weil die Regelungen nicht dem Einzelfall entsprechen. Oder man müsste ein Regelwerk von mehreren hundert Seiten entwerfen mit allen erdenklichen Sonderbestimmungen und Ausnahmeregelungen. Insofern finde ich es gar nicht so schlecht, dass das Urteil in diesem Fall dezentral "auf Sicht" gefällt wird.


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hallo-stege
Geschrieben am: 01.07.2016, 19:30
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QUOTE (wollitell1704 @ 28.04.2016, 03:54)
Ich habe ja nun auch quasi alle nochmal wild gemacht. Das KBA hat mich ganz eindeutig und nach nur ein paar Wochen direkt an die örtlichen Zulassungsstellen verwiesen ...

Das liegt ganz einfach daran, dass der MAW keine Betriebserlaubnis hatte und deswegen bei uns auch keine ABE-Unterlagen vorhanden sind (hatte ich bestimmt schon mal erwähnt).

Gruss von Frank


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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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